MBSLK.de - The SLK Community
Umfrage für eine Gemeinschaftsentscheidung
Formulierung eines Leitfadens für Veranstalter zum Schutze der Freiheiten in der Community

In Vergangenheit kam es in einigen Fällen zu Diskussionen, ob Veranstaltungen, in welcher Form und im welchem Ausmaß auch immer, von den Organisatoren für einen mehr oder weniger konkret definierten Teilnehmerkreis begrenzt werden dürfen.

Außerdem gab es in Einzelfällen Meinungsverschiedenheiten darüber, inwieweit mehrere Veranstaltungen am gleichen Tag angesetzt werden dürfen.

Obwohl jede schriftliche Regel zunächst eine Einschränkung der bei uns üblichen Freiheiten zu sein scheint, gab es hier den Bedarf, einen für alle Organisatoren gültigen Leitfaden zu formulieren, der diese Diskussionen, die in der Regel außerhalb des Forum über den Webmaster ausgetragen wurden, in Zunkuft einschränkt oder zumindest vereinfacht. Ziel dieses Leitfadens ist es, die bei uns existierenden Freiheiten schriftlich zu fixieren.

Vorab wurde das Thema im Forum Ausfahrten und Treffen in diesem Thread ausführlich diskutiert und jedem User die Chance gegeben, wichtige Argumente zu liefern. Um möglichst viele MBSLK.de'ler darauf aufmerksam zu machen, wurde es ebenfalls per Newsletter verbreitet.

Aus dieser Diskussion leitet sich nun die folgende zweiteilige Umfrage ab:



Umfrage Teil 1

Bist du mit dem nachfolgenden Entwurf des Leitfadens für Organisatoren von MBSLK.de-Veranstaltungen aller Art einverstanden? Der Punkt 2. wird im Teil 2 dieser Umfrage separat erfragt, da mehrere Alternativen zur Auswahl stehen.

++++++ LEITFADEN FÜR VERANSTALTUNGSORGANISATOREN +++++


1. Offenheitsgebot für alle Veranstaltungen

Sämtliche Veranstaltungen, die über MBSLK.de organisiert, beworben oder dort archiviert werden (Forum, Veranstaltungskalender/Chronik, Erlebnisfotos, Erlebnisberichte, Newsletter), müssen allen SLK-Fahrerinnen und -Fahrern, unabhängig ob MBSLK.de-User oder nicht, angeboten werden. Das Eingrenzen der Personen, die sich anmelden dürfen, ist unabhängig von den Kriterien nicht zulässig - mit Ausnahme von Punkt 2. Leidglich die Anzahl der Personen oder Autos kann limitiert werden. Ob Fremdfahrzeuge (keine Mercedes-Benz SLK) zulässig sind oder nicht liegt alleine in der Entscheidung der Organisatoren.

2. Mottoveranstaltungen

(Über diesen Punkt wird in Teil 2 der Umfrage separat abgestimmt)

3. Veranstaltungen mit regionalem oder fest definiertem Teilnehmerfeld

Veranstaltungen mit regionalen Begrenzungen, sprich nur für Teilnehmer aus einer bestimmten Region oder eines bestimmten Stammtisches, oder Treffen mit einem fest definiertem Teilnehmerfeld sind nicht im Sinne der Community und müssen außerhalb von MBSLK.de organisiert und durchgeführt werden. Es werden weder Diskussionen, Hinweise noch Rückblicke im Forum geduldet. Es erfolgt kein Eintrag im Veranstaltungskalender und in der Chronik und in den Rubriken Erlebnisfotos und Erlebnisbereichte finden sie ebenfalls keine Berücksichtigung.

4. Öffentliche Ankündigung und Eintrag in die Chronik

Sämtliche MBSLK.de-Veranstaltungen müssen im Veranstaltungskalender eingetragen werden. Sie werden nur dann in der Chronik und bei Bedarf in den Erlebnisfotos und den Erlebnisberichten archiviert, sofern sie die Mindestteilnehmerzahl von fünf SLK bzw. deren Besatzungen aufweisen können oder es sich um einen regulären MBSLK.de-Stammtisch handelt. Alle Veranstaltungen müssen öffentlich im Veranstaltungskalender, oder bei Spontantreffen, die sehr kurzfristig angesetzt werden, wenigstens im Forum "Ausfahrten und Treffen" angeboten werden. Mindestens die Hälfte des Platzkontingents muss zu diesem Zeitpunkt noch verfügbar sein. Vorabreservierungen darüber hinaus oder gar Neueinträge, die sofort als "ausgebucht" deklariert werden, sind nicht zulässig. Veranstaltungen, die nicht über MBSLK.de angeboten werden, haben auch sonst nichts auf MBSLK.de zu suchen.

5. Schutz bestehender Veranstaltungen

Veranstaltungen, die als erste im Veranstaltungskalender eingetragen sind, genießen einen Schutz vor später veröffentlichten Veranstaltungen zum gleichen oder an sich überschneidenden Terminen. Wenn ein Organisator ein Treffen an einem Termin einstellen möchte, an dem bereits ein Treffen datiert ist, dann ist es ihm aus Fairnessgründen geboten, dass er sich unabhängig vom Veranstaltungsort das Einverständnis von den Organisatoren der zuerst eingetragenen Treffen einholt. Stammtische sind von dieser Regelung grundsätzlich ausgenommen, was nicht bedeutet, dass eine freiwillige Rückfrage bei regionalen Überschneidungen nicht zu begrüßen wäre. Veranstaltungen anderer Clubs, Gemeinschaften oder fremder Veranstalter, zu denen MBSLK.de eingeladen wurde bzw. deren Zielgruppe nicht vorrangig MBSLK.de ist, genießen diesen Extraschutz nicht. Die zweijährliche explizite Großveranstaltung „DAS SLK-EVENT“ erhält zusätzlich für den eigenen Veranstaltungszeitraum einen Exklusivstatus. Während des SLK-EVENTs dürfen ausnahmslos keine parallel stattfindenden Veranstaltungen und Stammtische angekündigt oder durchgeführt werden, es sei denn, der oder die Veranstalter des SLK-EVENTs willigen ein.




Umfrage Teil 2

Sollte Teil 1 dieser Umfrage mehrheitlich angenommen werden, wird der Leitfaden um den jetzt folgenden Punkt 2. ergänzt. Wird Teil 1 abgelehnt, bleibt auch Teil 2 der Umfrage ohne Bedeutung.

Welche der folgenden Regelungen zum Thema "Mottoveranstaltungen" soll zukünftig in der Community gelten?

Vorschlag 1:

Mottoveranstaltungen (themenbezogene Veranstaltungen, die nur eine bestimmte Teilnehmergruppe ansprechen, z. B. Schraubertreffen, Nur-R170- oder Nur-R171-Treffen, AMG-Treffen, Chattertreffen o. ä.) sind in der Community nicht zulässig. Auch hier gilt, dass jedes Treffen für jeden interessierten Teilnehmer verfügbar sein muss. Die einzigen Ausnahmen hiervon sind geschlechtsspezifische Veranstaltungen (wie z. B. das "Women's Wellness Weekend"). Außerdem bleibt das Recht der Organisatoren, die Fahrzeuge der Teilnehmer auf den Mercedes-Benz SLK zu beschränken, davon unberührt.

Vorschlag 2:

Mottoveranstaltungen (themenbezogene Veranstaltungen, die nur eine bestimmte Teilnehmergruppe ansprechen, z. B. Schraubertreffen, Nur-R170- oder Nur-R171-Treffen, AMG-Treffen, Chattertreffen, Wellness-Touren für Frauen o. ä.) sind grundsätzlich zulässig und Organisatoren dürfen in der Veranstaltungsbeschreibung die Empfehlung aussprechen, dass nur betroffene oder interessierte Personen zu diesen Veranstaltungen kommen sollten. Dennoch bleibt auch hier die Teilnahme oder das Fernbleiben eine Freiwilligkeit und Organisatoren solcher Veranstaltungen akzeptieren die Teilnehmer, die nicht Zielgruppe dieses Treffens sind, im gleichen Umfang.

Vorschlag 3:

Mottoveranstaltungen (themenbezogene Veranstaltungen, die nur eine bestimmte Teilnehmergruppe ansprechen, z. B. Schraubertreffen, Nur-R170- oder Nur-R171-Treffen, AMG-Treffen, Chattertreffen, Wellness-Touren für Frauen o. ä.) sind zulässig. Den Organisatoren ist es erlaubt, Teilnehmer, die nicht zur Zielgruppe zu gehören, abzulehnen.



BITTE HIER KLICKEN, UM ZUR ABSTIMMUNG ZU GELANGEN!




Sollte Teil 1 der Umfrage angenommen werden, wird der Leitfaden um den mehrheitlich beschlossenen Vorschlag in Teil 2 ergänzt und im Veranstaltungskalender veröffentlicht.

Die Umfrage ist vom 17.02.2005, 22.45 Uhr bis einschließlich 24.02.2005 geschaltet.

Ich bitte euch um zahlreiche Teilnahme und danke euch an dieser Stelle für den sachlichen Umgang mit diesem Thema während der gesamten Entscheidungsfindung.


Viele Grüße

Torsten Gerber
Webmaster




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