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Klatsch und Tratsch » » Thema: Frage zu Mahnbescheid und ladungsfähiger Adresse |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16801
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 21.04.2009 um 11:02 Uhr  
| Hallo,
bei einem eBay-Verkauf war ich etwas unvorsichtig und habe die Ware vor Eintreffen des Geldes verschickt. Es geht allerdings um einen eher kleinen Wert.
Der Käufer hat nun leider bis heute (mehr als 3 Wochen) nicht reagiert und die Ware nicht bezahlt. Alle Aufforderungen per Mail wurden ignoriert, eine letzte Mahnung per Einschreiben hat er von mir vor ein paar Tagen erhalten, die Frist läuft nächste Woche ab.
Ich plane nun als nächstes einen Mahnbescheid und habe dazu eine Frage: nach meinen Recherchen handelt es sich um einen Diplomanden, der in einer Art Gästehaus eines Instituts wohnt. Diese Adresse war bei eBay hinterlegt. Nach meinem Kenntnisstand kann der Arbeitsplatz durchaus eine ladungsfähige Adresse sein, da man davon ausgehen kann, dass hier ein Dokument in angemessener Zeit zugestellt werden kann (§ 180 ZPO).
Fragen:
-ist der Vermieter (in diesem Fall das Institut) verpflichtet Auskunft zu geben, ob diese Person dort überhaupt noch wohnt?
- wenn er dort nicht mehr wohnen sollte: wie bekomme ich den Erstwohnsitz raus, wenn ich sein Geburtstdatum nicht kenne?
Gruß
Guido
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 21.04.2009 um 12:50 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 21.04.2009 um 12:52 Uhr ]
Hallo Guido,
das ist eines meiner Spezialthemen, weil ich Mahnbescheide für meine Firma seit Jahren alle selbst durchführe (ohne Rechtsanwalt).
Den Mahnbescheid kannst Du überall dorthin zustellen lassen, wo auch ein normaler Brief an den Schuldner ankommt. Wenn das Einschreiben also kürzlich angekommen ist, sollte auch der Mahnbescheid ankommen (läuft bei der Post als "Postzustellauftrag"), sofern der Typ nicht ganz kurzfristig abgehauen ist. Den gemeldeten/offiziellen Erstwohnsitz brauchst Du also nicht unbedingt.
Wenn er nun abhaut und einfach umzieht, bekommst Du den neuen Wohnsitz gegen Gebühr von 7-10 Euro über das zuständige Einwohnermeldeamt, praktischer ist aber z.B. http://www.ewoma.de - aber nur, wenn er an der alten Adresse auch gemeldet war und sich an der neuen Adresse angemeldet hat (das Geburtsdatum wird dazu nicht zwingend benötigt, nur optional). Wenn er an der alten Adresse nicht gemeldet war, kommst Du nur durch eigene Telefonbuch- und Internetrecherchen weiter.
Das ist das Zivilrecht. Die Kosten musst Du jeweils vorstrecken, der Schuldner muss sie Dir dann zusammen mit dem geschuldeten Betrag erstatten. Wenn Du ihn allerdings nicht mehr erwischst oder er pleite ist, bleibst Du darauf sitzen. Der Mahnbescheid kostet 23 Euro, die spätere Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher (wenn der Schuldner dem Mahnbescheid nicht widerspricht) nochmal ca. 20 Euro. Bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid geht es vor Gericht, das kostet nochmal 52 Euro (alle Gebührenangaben gelten nur bis zu bestimmten Streitwerten, für bis zu 250 Euro und wohl noch etwas mehr).
Unabhängig davon kannst Du natürlich auch strafrechtlich vorgehen, per Strafanzeige wegen Betrugs bei jeder beliebigen Polizeidienststelle. Das kostet Dich nichts und führt manchmal auch zur Zahlung seitens des Schuldners.
--
Grüße
ABC
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Mein 6. SLK seit '97: R171 350 7G iridiumsilber (EZ 07/2004)
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel - deshalb ist die Regel aber nicht falsch! | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16801
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 21.04.2009 um 13:13 Uhr  
| Hallo ABC,
vielen Dank erst mal für deine ausführlichen Hinweise. Ich komme dann evtl. später noch mal mit weiteren Fragen darauf zurück. Im Moment erscheint es mir zu unsicher, den Mahnbescheid an dieses Gästehaus zu schicken, auch wenn das Einschreiben nachweislich dort angekommen ist. Die einzelnen Adressen sind nur mit "Wohnung xy" bezeichnet, und laut der Webseite werden Wohnungen auch an mehrere Personen als eine Art WG vermietet.
Es ist also nicht auszuschließen, dass die Person dort nicht mehr wohnt. Dass sie dort gemeldet ist, glaube ich mal gar nicht, wer meldet sich als Diplomand schon für ein paar Monate irgendwo an.
EWOMA geht leider nur für Gewerbekunden.
Ich werde jetzt das zuständige Einwohnermeldeamt anschreiben und sehen ob die mir weiterhelfen können und das Institut fragen, ob die Person dort noch als Mieter wohnt und/oder ggf. als Diplomand beschäftigt ist. Wenn die Adresse wasserdicht ist, folgt der Bescheid...
Gruß
Guido
--
*** SLK280 schwarz/schwarz *** | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 21.04.2009 um 13:17 Uhr  
| Hallo Guido,
wie gesagt, wenn normale Post ankommt, kommt auch der Mahnbescheid an. Der geht ja auch über die Post.
Zudem kannst Du, wenn der Mahnbescheid nicht zugestellt werden konnte, weil der Schuldner nicht mehr aufgefunden wird, diesen ohne Zusatzkosten an eine neue Adresse zustellen lassen und musst ihn nicht neu beantragen und nochmal bezahlen.
--
Grüße
ABC
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 21.04.2009 um 13:46 Uhr  
| mal ne frage.....
sollte der schuldner allerdings widerspruch gegen den mahnbescheid einlegen, dann muss ja das gericht erst prüfen ob der anspruch gerechtfertigt ist..
dies kostet meines erachtens deutlich mehr als die hier angegebenen kosten.
mir war so als ob das bis zu 300 euro kosten soll..
stimmt das so?
--
LG
Alex
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit 05.03.2008
| Geschrieben am 21.04.2009 um 14:01 Uhr  
| Hi Guido,
es ist doch so, daß du nicht richtig aufgepasst hast und jetzt das Nachsehen hast. Wenn es ein kleinerer Betrag ist, buche ihn als Lerneffekt ab, denn alles andere ist gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen, von dem Ärger mal ganz abgesehen.
Springe über dein Ego und erspar dir eine Menge Schreiberei und Ärger
(vielleicht bezahlt er ja doch noch die nächsten Tage).
Gruß aus Meenz / Werner | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 21.04.2009 um 14:24 Uhr  
| hallo Guido,
die ganzen kostenpflichtigen Sachen würde ich erst am Schluss machen, wenn überhaupt, hängt ja vom geschuldeten betrag ab.
Mach demnächst eine Anzeige das wirkt zu 99% erst recht bei einem demnächst berufssuchenden Diplomanden, und kostet nichts.
Aber vorher würde ich mal in diesem " Heim " anrufen, ob der Typ noch
lebt , sprich noch da ist, oder wo er beheimatet ist. irgendeinen Vorwand wird doch wohl zu finden sein um Infos raus zu kitzeln ( und sei es nur der Prof bei dem er schreibt. bei dem dan mal nachgefragt, wird auch sicher lustig.
Ansonsten gib doch mal den Ort an vielleicht fährt da ein SLK mal vorbei und schaut auf die " Klingelschilder ", o.ä.
mfG
silberbenz
--
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 21.04.2009 um 14:50 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 21.04.2009 um 14:54 Uhr ]
dreieralex schrieb:
mal ne frage.....
sollte der schuldner allerdings widerspruch gegen den mahnbescheid einlegen, dann muss ja das gericht erst prüfen ob der anspruch gerechtfertigt ist..
dies kostet meines erachtens deutlich mehr als die hier angegebenen kosten.
mir war so als ob das bis zu 300 euro kosten soll..
stimmt das so?
--
LG
Alex
Hallo Alex,
nein, das stimmt so nicht - sondern so, wie ich es oben geschrieben habe. Wenn der Schuldner Widerspruch einlegt, kostet das Gerichtsverfahren bis zu einem bestimmten Streitwert 52 Euro. Du brauchst dazu auch keinen Rechtsanwalt, sondern musst die Sache dem Gericht nur verständlich und möglichst mit Belegen schildern. Wenn beide Beteiligten nicht widersprechen und es einer anregt, verläuft das Verfahren i.d.R. auch rein schriftlich ohne Gerichtstermin.
Meiner Erfahrung nach widerspricht zudem fast niemand - entweder, weil der Anspruch (zumindest bei mir) stets berechtigt ist, oft aber auch sind Schuldner schlicht chaotisch organisiert und kommen zu nichts oder wissen überhaupt nicht, wie das Verfahren funktioniert.
Noch was an Guido: Sollte der Schuldner Widerspruch einlegen, kannst Du das Mahnverfahren immer noch abbrechen und es bleibt bei den 23 Euro. Fortgesetzt wird es dann nur, wenn Du die 52 Euro überweist. Widerspricht er nicht, bekommst Du nach 3-4 Wochen den Vollstreckungsbescheid. Den schickst Du an das Amtsgericht am Ort des Schuldners und beauftragst den zuständigen Gerichtsvollzieher, den geschuldeten Betrag inkl. Gerichtskosten sowie seiner eigenen Gebühren beim Schuldner zu kassieren.
--
Grüße
ABC
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