| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch
Klatsch und Tratsch » » Thema: Nebelscheinwerfer als normales Fahrlicht? |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 18
User seit 20.04.2008
| Geschrieben am 06.10.2008 um 23:25 Uhr  
| Hier in den Alpen sehe ich recht häufig Fahrer die Nachts auch bei gutem Wetter zusätzlich zum Abblendlicht die NSW einschalten.
Ich habe es einige Male auf einsamen Straßen ausprobiert, und muss sagen die seitliche Ausleuchtung erleichtert die Orientierung doch erheblich.
Man benötigt dann auch kaum noch Fernlicht, es wirkt sogar fast eher störend.
Was denkt Ihr abgesehen von der rechtlichen Situation? Ist der Blendeffekt durch die NSW verantwortungslos? | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Schwarzparker Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 160
User seit 26.03.2004
| Geschrieben am 06.10.2008 um 23:48 Uhr  
| Hallo,
aus meiner Sicht: ja, das ist verantwortungslos! Insbesondere bei Regen. Da freue ich mich immer, wenn mir einer mit eingeschalteten Neblern entgegenkommt. Warum heißen die Dinger wohl Nebelscheinwerfer ?
Ich bin sicher, dass die niemand aufgrund der besseren Sicht einschaltet, wenn's nicht neblig ist, sondern nur um aufzufallen.
Übrigens bin ich sogar der Meinung, dass Nebelscheinwerfer bei guter Sicht auch für den Fahrer selbst gefährlich sein können: sie täuschen subjektiv eine bessere Sicht vor, objektiv kann die Sicht aber sogar leiden. Denn die Reichweite der Nebler ist funktionsbedingt relativ gering (schließlich sollen sie nur bei Nebel eingesetzt werden, und da fährt man recht langsam), dafür strahlen sie aber breiter als die Hauptscheinwerfer. Somit hat man kurz vor dem Wagen einen kurzen und breiten sehr gut ausgeleuchteten Bereich - dagegen ist dann aber der weiter vorne gelegene Bereich relativ dunkler. Das Auge stellt sich nämlich auf die Helligkeit vor dem Auto ein und schließt die Pupillen etwas mehr. Ich halte das sogar für gefährlich - mal abgesehen von der Blendung für die Entgegenkommenden.
Viele Grüße
Norbert | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Catweazle Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4470
User seit 08.05.2005
| Geschrieben am 07.10.2008 um 05:59 Uhr  
|
Catweazle schrieb:
Hallo,
aus meiner Sicht: ja, das ist verantwortungslos! Insbesondere bei Regen. Da freue ich mich immer, wenn mir einer mit eingeschalteten Neblern entgegenkommt. Warum heißen die Dinger wohl Nebelscheinwerfer ?
Viele Grüße
Norbert
Ups, wieder was falsches in der Fahrschule gelernt
sowas aber auch, war ich doch glatt der Meinung:
Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch REGEN , Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist nach § 17 Absatz 3 Satz 2 StVO verboten.
tsetsetse.....
--
Gruss, Karsten
___________________________________
Neue Leute kennenlernen? Schicke eine SMS mit ARSCHLOCH an die 110
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Zaskar Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3635
User seit 20.08.2007
| Geschrieben am 07.10.2008 um 08:19 Uhr  
| Moin,
klar dürfen Nebelscheinwerfer bei starkem Regen in Deutschland benutzt werden wenn dieser eine Sichtbehinderung mit sich bringt.
In Östereich dürfen Nebelscheinwerfer sogar als Tagfahrlicht benutzt werden. Wenn diese entsprechend eingestellt sind blenden sie auch nicht den Gegenverkehr.
Und auch gelbe Nebler sind bei uns erlaubt (haben viele Französische PKW`s, damals unser Clio auch) die haben den Vorteil das sie gar nicht blenden.
Gruß
Thomas
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Running-Man Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 381
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 07.10.2008 um 11:41 Uhr  
| Hallo
Thomas und Norbert haben absolut recht. Was Norbert da schreibt mag ja seine objektive Meinung sein zum Teil enhält sie aber absolut falsche Tatsachen. Ich selber mache die Nebelscheinwerfer bei Regen in den Herbst und Wintermonaten (wo es auch am Tage schon ohne Regen relativ düster ist) grundsätzlich an.
Zusatzbemerkung: ich persönlich bin der Meinung das bei Nebel die Nebelscheinwerfer beim SLK (R170 und R171) nicht viel nutzen.
Grüsse
Waldemar | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLK-777 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7678
User seit 13.04.2003
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 160
User seit 26.03.2004
| Geschrieben am 07.10.2008 um 16:57 Uhr  
| Hallo,
SLK-777 schrieb:
Thomas und Norbert haben absolut recht. Was Norbert da schreibt mag ja seine objektive Meinung sein zum Teil enhält sie aber absolut falsche Tatsachen. Waldemar
was denn nun - habe ich recht, oder enthält mein Beitrag falsche Tatsachen? Und wenn: welche falschen Tatsachen? Würde mich mal interessieren ... Übrigens, eine Meinung ist immer subjektiv und niemals objektiv ... Vielleicht einfach mal klar werden bevor man schreibt ...
Zaskar schrieb:
Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch REGEN , Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist nach § 17 Absatz 3 Satz 2 StVO verboten.
Korrekt, aber in dem Ursprungsbeitrag ging es ja um Nebelscheinwerfer trotz guter Sicht. Dazu habe ich geschrieben: das ist für mich verantwortungslos. Und zur StVO: es sage mir keiner, dass sich die meisten Nebelscheinwerfereinschalter daran halten - dort ist von erheblicher (!) Sichtbehinderung die Rede!
Viele Grüße
Norbert
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Catweazle Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :969 Mitglieder: 11 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|