.
;
SLK & SLC Community

HOME IMPRESSUM Datenschutz @ Administratoren Wir über uns Nederlands Forum MBSLK-Foren


mbslk.de ... The SLK-CommunityVäth
mbslk.de ... The SLK-CommunityVÄTH - Give your car Wings

mbslk.de ... The SLK-CommunityCommunity
mbslk.de ... The SLK-CommunityStammtische
Veranstaltungen
Veranstaltungsfotos
SLK-Bilder
Bilder hochladen
User-Suche
Fahrer-Verzeichnis
Community-Check
Erlebnisberichte
FAQ

mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldt
mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldts-Fahrzeugpflege

mbslk.de ... The SLK-CommunityFreiwilliger Kostenbeitrag
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de fördern

mbslk.de ... The SLK-CommunityMotointegrator
mbslk.de ... The SLK-CommunityMotorintegrator

mbslk.de ... The SLK-CommunityKommunikation
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-FOREN MBSLK.de Foren

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R170
mbslk.de ... The SLK-Community1996 - 2004
Baureihe R170

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R171
mbslk.de ... The SLK-Community2004 - 2011
Baureihe R171

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R172
mbslk.de ... The SLK-Community2011 - 2020
Baureihe R172

mbslk.de ... The SLK-CommunityAlle SLK Baureihen
mbslk.de ... The SLK-CommunitySLK Geschichte

mbslk.de ... The SLK-CommunityMarktplatz
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-Kollektion
MBSLK.de Kollektion
Kleinanzeigen
Sonderkonditionen
Bücher

mbslk.de ... The SLK-CommunityLinkblock
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-CommunityService & Tipps
mbslk.de ... The SLK-CommunityHotel und Gastro
Werkstatt-Tipps
Reifenservice
Werkstattkosten
KfZ-Kosten-Rechner
Felgenkalkulator
Link-Tipps
Downloads
MBSLK.de-Statistik
Newsletterarchiv




Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch

MBSLK.de-Foren-Suche:
 
In ein anderes Forum wechseln:






zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch 
Klatsch und Tratsch » » Thema: Nebelscheinwerfer als normales Fahrlicht?
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenvorschüler
Forenvorschüler
Beiträge: 18
User seit 20.04.2008
 Geschrieben am 06.10.2008 um 23:25 Uhr   
Hier in den Alpen sehe ich recht häufig Fahrer die Nachts auch bei gutem Wetter zusätzlich zum Abblendlicht die NSW einschalten.

Ich habe es einige Male auf einsamen Straßen ausprobiert, und muss sagen die seitliche Ausleuchtung erleichtert die Orientierung doch erheblich.
Man benötigt dann auch kaum noch Fernlicht, es wirkt sogar fast eher störend.

Was denkt Ihr abgesehen von der rechtlichen Situation? Ist der Blendeffekt durch die NSW verantwortungslos?

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Schwarzparker    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Catweazle

Schreiberlevel:
Forenuntertertianer
Forenuntertertianer
Beiträge: 160
User seit 26.03.2004
 Geschrieben am 06.10.2008 um 23:48 Uhr   
Hallo,

aus meiner Sicht: ja, das ist verantwortungslos! Insbesondere bei Regen. Da freue ich mich immer, wenn mir einer mit eingeschalteten Neblern entgegenkommt. Warum heißen die Dinger wohl Nebelscheinwerfer ?

Ich bin sicher, dass die niemand aufgrund der besseren Sicht einschaltet, wenn's nicht neblig ist, sondern nur um aufzufallen.

Übrigens bin ich sogar der Meinung, dass Nebelscheinwerfer bei guter Sicht auch für den Fahrer selbst gefährlich sein können: sie täuschen subjektiv eine bessere Sicht vor, objektiv kann die Sicht aber sogar leiden. Denn die Reichweite der Nebler ist funktionsbedingt relativ gering (schließlich sollen sie nur bei Nebel eingesetzt werden, und da fährt man recht langsam), dafür strahlen sie aber breiter als die Hauptscheinwerfer. Somit hat man kurz vor dem Wagen einen kurzen und breiten sehr gut ausgeleuchteten Bereich - dagegen ist dann aber der weiter vorne gelegene Bereich relativ dunkler. Das Auge stellt sich nämlich auf die Helligkeit vor dem Auto ein und schließt die Pupillen etwas mehr. Ich halte das sogar für gefährlich - mal abgesehen von der Blendung für die Entgegenkommenden.

Viele Grüße

Norbert

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Catweazle    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:














Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenfürst
Forenfürst
Beiträge: 4470
User seit 08.05.2005
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 07.10.2008 um 05:59 Uhr   


Catweazle schrieb:
Hallo,

aus meiner Sicht: ja, das ist verantwortungslos! Insbesondere bei Regen. Da freue ich mich immer, wenn mir einer mit eingeschalteten Neblern entgegenkommt. Warum heißen die Dinger wohl Nebelscheinwerfer ?


Viele Grüße

Norbert




Ups, wieder was falsches in der Fahrschule gelernt

sowas aber auch, war ich doch glatt der Meinung:

Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch REGEN , Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist nach § 17 Absatz 3 Satz 2 StVO verboten.

tsetsetse.....

--
Gruss, Karsten
___________________________________

Neue Leute kennenlernen? Schicke eine SMS mit ARSCHLOCH an die 110


 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Zaskar    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Running-Man

Schreiberlevel:
Forenritter
Forenritter
Beiträge: 3635
User seit 20.08.2007
 Geschrieben am 07.10.2008 um 08:19 Uhr   
Moin,

klar dürfen Nebelscheinwerfer bei starkem Regen in Deutschland benutzt werden wenn dieser eine Sichtbehinderung mit sich bringt.

In Östereich dürfen Nebelscheinwerfer sogar als Tagfahrlicht benutzt werden. Wenn diese entsprechend eingestellt sind blenden sie auch nicht den Gegenverkehr.

Und auch gelbe Nebler sind bei uns erlaubt (haben viele Französische PKW`s, damals unser Clio auch) die haben den Vorteil das sie gar nicht blenden.

Gruß
Thomas

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Running-Man    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   SLK-777

Schreiberlevel:
Forenobersekundaner
Forenobersekundaner
Beiträge: 381
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 07.10.2008 um 11:41 Uhr   
Hallo
Thomas und Norbert haben absolut recht. Was Norbert da schreibt mag ja seine objektive Meinung sein zum Teil enhält sie aber absolut falsche Tatsachen. Ich selber mache die Nebelscheinwerfer bei Regen in den Herbst und Wintermonaten (wo es auch am Tage schon ohne Regen relativ düster ist) grundsätzlich an.
Zusatzbemerkung: ich persönlich bin der Meinung das bei Nebel die Nebelscheinwerfer beim SLK (R170 und R171) nicht viel nutzen.

Grüsse
Waldemar

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an SLK-777    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenkönig
Forenkönig
Beiträge: 7678
User seit 13.04.2003
 Geschrieben am 07.10.2008 um 12:02 Uhr   
Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt 10,- EUR

--
Gruß
Thomas

schaut doch mal bei Xing.com da gibts auch SLK ler

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an colognehunter    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Catweazle

Schreiberlevel:
Forenuntertertianer
Forenuntertertianer
Beiträge: 160
User seit 26.03.2004
 Geschrieben am 07.10.2008 um 16:57 Uhr   
Hallo,



SLK-777 schrieb:
Thomas und Norbert haben absolut recht. Was Norbert da schreibt mag ja seine objektive Meinung sein zum Teil enhält sie aber absolut falsche Tatsachen. Waldemar



was denn nun - habe ich recht, oder enthält mein Beitrag falsche Tatsachen? Und wenn: welche falschen Tatsachen? Würde mich mal interessieren ... Übrigens, eine Meinung ist immer subjektiv und niemals objektiv ... Vielleicht einfach mal klar werden bevor man schreibt ...



Zaskar schrieb:
Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch REGEN , Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist nach § 17 Absatz 3 Satz 2 StVO verboten.



Korrekt, aber in dem Ursprungsbeitrag ging es ja um Nebelscheinwerfer trotz guter Sicht. Dazu habe ich geschrieben: das ist für mich verantwortungslos. Und zur StVO: es sage mir keiner, dass sich die meisten Nebelscheinwerfereinschalter daran halten - dort ist von erheblicher (!) Sichtbehinderung die Rede!

Viele Grüße

Norbert


 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Catweazle    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen

zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch
mbslk.de ... The SLK-CommunityWindschott DESIGN
mbslk.de ... The SLK-CommunityCAR GLAS DESIGN

mbslk.de ... The SLK-Community

Username


Passwort




NEUER USER
Passwort vergessen?

mbslk.de ... The SLK-CommunityWer ist online?
mbslk.de ... The SLK-CommunityAnonym  :969
Mitglieder:  11
Im Chat  :    0


mbslk.de ... The SLK-CommunityXCar-Style
mbslk.de ... The SLK-CommunityXcar-style

mbslk.de ... The SLK-CommunityBesuch Nummer
mbslk.de ... The SLK-Community27.602.752

mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz
mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz

mbslk.de ... The SLK-CommunityGoogle@MBSLK
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-Community
mbslk.de ... The SLK-Community
Umfrage
Wirst Du zur Fussball-EM eine Deutschland-Deko an Haus oder Wohnung haben?

Ja
Nein, habe ich aber früher gemacht
Nein, habe ich noch nie gemacht
Nein, Fussball interessiert mich nicht

Zum Abstimmen bitte einloggen ...

Umfrage-Ergebnisse
Andere Umfragen

mbslk.de ... The SLK-Communityaffil_r_u
mbslk.de ... The SLK-Community
<

mbslk.de ... The SLK-Communitygoogle 160
mbslk.de ... The SLK-Community

  BreNet GmbH - Ihr zuverlässiger Partner für Webhosting, Domains und Webspace in Bremen


© 1999-2024 Sven Kamm
MBSLK ist gemäß Urkunde Nr. 30 2015 204 974 eingetragene Marke von Sven Kamm