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Klatsch und Tratsch » » Thema: Abmahnung für Parkplatzparasiten
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   Der Hans

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Beiträge: 814
User seit 28.04.2007
 Geschrieben am 20.05.2007 um 23:06 Uhr   
Zurzeit wird in der UMFRAGE das Thema Parken behandelt. Passend dazu bin ich heute zufällig in einem politischen Forum auf das Thema Abmahnung für Parkplatzparasiten gestoßen.

Die Kurzfassung: Wenn sich jemand frech auf einen fremden Parkplatz stellt, der gemietet oder Eigentum eines Anderen ist, dann hat der/die Mieter/in oder Eigentümer/in verschiedene Möglichkeiten:

1. Er/sie lässt es geschehen, weil er/sie ein netter Mensch ist. Was natürlich Wiederholung nach sich zieht. Nachsicht wird oft mit Dummheit verwechselt.

2. Er/sie klemmt einen Zettel mit einem verschärften Dududu hinter die Scheibenwischer des Parkplatzparasiten. Verbunden mit einem dezenten Hinweis auf den Abschleppdienst. Was durchaus fruchten kann, muss es aber nicht.

3. Er/sie lässt gleich abschleppen. Kurz und schmerzlos. Nur leider mit der Gefahr verbunden, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

4. Er/sie parkt den/die Betreffende/n ein. Was ein Anwalt aber unter Umständen als Nötigung und/oder Nutzungsausfall einklagen könnte.

5. Er/sie beauftragt einen Anwalt mit einer kostenpflichtigen Abmahnung. Siehe http://www.parkplatzdieb.de/ . Das geht in jedem Fall scheußlich teuer für den Parkplatzparasiten aus. Nicht ganz fein, nicht ganz fair, aber ungeheuer wirksam.

MfG
Hans


--
Wer länger bremst ist schnell spät dran ... oder so ähnlich.

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   Olli aus Mainhattan



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Beiträge: 19127
User seit 26.07.2000

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 20.05.2007 um 23:52 Uhr   
Hi Hans,

in solchen Fällen hänge ich gerne einen Zettel mit "Wenn du so bumst wie du parkst, bekommst du nie einen rein" hinter den Scheibenwischer .



Gude, Olli.

--
V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst.

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   pivi

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Forenoberprimaner
Beiträge: 636
User seit 24.05.2003
 Geschrieben am 21.05.2007 um 00:01 Uhr   
HI,

also ich bevorzuge Variante 6:
sich den Betreffenden sofort heranholen und ins "Achtung" stellen.
Da das bei mit privat eine übersichtliche Anzahl Parteien sind und es meistens deren unbekümmerte Besucher sind, läuft das natürlich nicht so rüde ab und ist dann auch langfristig gut.

In der Arbeit gehen wir ins drüberliegende Fitnessstudio. Dessen Besucher sind manchmal etwas gehfaul und nutzen unsere Parkplätze. Wird immer gerne gesehen, wenn dann einer verschwitzt umparken darf. Können wir den Fahrer nicht ausfindig machen (versteckt sich am Klo oder sowas), stellen wir schon mal ne Palette vor. Die Nötigungsgefahr ist gering, weil wir ja vor Ort jederzeit verfügbar sind.

bye

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   SilverCruiser

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Beiträge: 8014
User seit 06.08.2005
 Geschrieben am 21.05.2007 um 01:09 Uhr   
Interessanter Link ..

Für mich zutreffen, habe ich / bzw. meine Lebenspartnerin und ich einen privaten Strellplatz vorm Haus. Deutlich als Parkbucht erkennbar (gepflastert) in einem Parkverbotsbereich eingerückt (baulich auf dem privaten Gelände) und mittels Offiziellem Strasenschild gekennzeichnet - dazu von Privater Seite her 3 !!! Schilder angebracht. Eigentlich für des Lesens mächtigen Kraftfahrer eindeutig - ist sogar anhand des Zeichens das Halten schon untersagt ....
Nichtsdestotrotz benutzen manche die private Bucht als Parkplatz wenn wir mit dem Wagen meiner Freundin unterwegs sind - andere parken diesen über Nacht zu oder stellen sich versetzt dazu ab, das man seitlich die Räder ausklappen müsste um mittels Paralleller Verschiebung ausparken müsste ....

Highlights waren sogar ne Fahrschule - welche ich freundlich drauf hinwies als ich in meiner direkt daneben liegenden Garage zugange war. Der Typ maulte mich an und machte das Fenster zu. Sodann holte ich meinen Wagenheber und tat so, als setze ich diesen an Seinem Wagen zu Zweck des Rangierens an .... der sprang verwundert aus dem Wagen und wollte losplappern .... seelenruhig nahm ich mein Handy raus und wählte die Nummer seiner Fahrschule - ergo des Arbeitgebers .... und setzte ihn davon in Kenntnis.

Der war gaaaanz schnell weg ...

Die Zettelmethode nützt wenig - sowas interessiert die Leute nicht. Polizei interessierts auch nicht, da nix zu holen ist. Abschleppunternehmen muss man selbst zahlen und dann ewig klagen...

Also was tun ?

Am coolsten wäre ne Parkkralle - schliesslich handelt es sich um mein Privatgrundstück .... wo ich das Hausrecht habe, oder nicht ? Ode rne Schranke anbauen ?

--
"... follow the white Rabbit"

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 21.05.2007 um 01:15 Uhr   
Weiß ich nicht - niemand steht ewig auf einem privaten Park-Platz. Im Gegenteil, gerade die, die so auf "ihren" freien (privaten & bezahlten) Parkplatz drängen, sind die, die ich an der örtlichen Sparkasse auf den Behindertenplätzen erwische. Zu hause sieht man wohl genauer hin, weil es Geld kostet.

Grüße, Dirk.

--
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   SilverCruiser

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Beiträge: 8014
User seit 06.08.2005
 Geschrieben am 21.05.2007 um 02:44 Uhr   
Naja .. wenn man morgens zur Arbeit muss, aber nicht rausfahren kann ... wartest DU dann geduldig und ohne Groll ?
Neulich stand einer frech ne ganze Nacht direkt neben dem Wagen meiner Freundin und blockierte diesen .... sorry, echt nicht nachvollziehbar ! - Eindeutiges Halte- Park-Verbot nebst deutlich erkennbarem Privatgrundstück / Zufahrt .... was ist da nich zu verstehen ?

Der Link ist super, zumal die Kanzlei in München ist ....

--
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 Geschrieben am 21.05.2007 um 05:12 Uhr   
Moin Hans

Interessantes Thema und interessanter Link zur HP.

Ein Problem ist immer wenn der "Parksünder" einen Bekannten im Bereich hat bzw selbst dort wohnt. Die "Retourkutsche" folgt dann meist..irgendwann aber bestimmt und ehrlich gesagt hätte ich dann schon immer ein mulmiges Gefühl den SLK aus den Augen zu lassen

Hatte unlängst auch die Problematik mit meiner zugeparkten Garage..mal wieder..war Mieterwechsel im Haus meiner separat angemieteten Garage und das zudem in den Wintermonaten wo ich eh nie vor Ort bin. Ein nettes Gespräch brachte Licht und seither haben wir eine gute Lösung des Parkproblems gefunden

--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------

Ick bün all hier - Grüße aus der Stadt mit Has' & Igel !
mbslk EVENT 2007 - da simmer dabei !!!



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Beiträge: 12
User seit 24.04.2007
 Geschrieben am 22.05.2007 um 10:47 Uhr   
Wenn man sich so verhält, wie in der Umfrage vorgeschlagen, kann eh nichts schiefgehen: "ich stehe [da oder dort]" - wenn ich da schon selbst stehe, kann ich ja jeden derm ich zuparken will direkt ansprechen und ihn bitten wegzufahren.

Oder sollte da doch gemeint sein "Mein SLK steht ..." ?

Achim

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Beiträge: 7678
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 Geschrieben am 22.05.2007 um 11:51 Uhr   
wo ich vorher gewohte hatte ich mit einem Stellplatz auch das Problem Fremdparker, habe die immer zugeparkt
einmal klingelte dann die Rennleitung bei mir, der Rest ging so:

"Sie haben ein Fahzeug zugeparkt"

ich: " richtig das ist hier so üblich dass bekannte sich auf meinen Parkplatz stellen und ich sie zuparke. Am Morgen ist das Fahrzeug weg und gut ist. Ich konnte ja vorhin nicht ahnen dass dies ein Fremder ist"

"Aha es war also keine Absicht jemanden Fremden zuzuparken, na dann war es ein Versehen, dann schönen Abend noch"

hätte ich gesagt es wäre Absicht gewesen hätte ich natürlich eine Anzeige wegen Nötigung bekommen
Ausserdem sagte ich dass ich Alkohol getrunken hätte und heute das Fahrzeug nicht mehr bewegen könnte, dass hatte die Rennleitung akzepiert und dem Fremdparker gesagt er hätte halt Pech und müsste dann halt morgen früh wiederkommen

--
Gruß
Thomas
Montags Fussball ist auch OK ,
aber in Sachen Korruption macht uns keiner was vor

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 22.05.2007 um 12:27 Uhr   


SilverCruiser schrieb:

Naja .. wenn man morgens zur Arbeit muss, aber nicht rausfahren kann ... wartest DU dann geduldig und ohne Groll ?
Neulich stand einer frech ne ganze Nacht direkt neben dem Wagen meiner Freundin und blockierte diesen .... sorry, echt nicht nachvollziehbar ! - Eindeutiges Halte- Park-Verbot nebst deutlich erkennbarem Privatgrundstück / Zufahrt .... was ist da nich zu verstehen ?

Der Link ist super, zumal die Kanzlei in München ist ....

--
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Tach!

Ursprünglich ging's aber darum, daß ein privater Parkplatz von anderen unbefugt genutzt wird, nicht darum, daß man zugeparkt wird. Oder nicht?

Mittagspausengrüße, Dirk.


--
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