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Klatsch und Tratsch » » Thema: Ärger mit der Gothaer Versicherung
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   Klaus J

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Beiträge: 1073
User seit 19.04.2003

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 14.05.2006 um 19:09 Uhr   
Hallo

Ich habe ein Problem mit der gegnerischen Versicherung nach einem
unverschuldetem Unfall mit dem auf mich zugelassenem Zweitwagen.

Am 7.3.2006 wurde meiner Frau in einem Wohngebiet mit 30 er Zone mit „rechts vor links Regelung“ die Vorfahrt genommen.
Es entstand zum Glück nur ein Sachschaden.
Da das Fahrzeug des Unfallgegners ein Firmenfahrzeug eines Energielieferanten
war, wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen.
Der Unfallgegner gab sein Verschulden bei der Polizei zu. Er hatte angenommen meine Frau würde stehen bleiben.

Wir sollten den Schaden schätzen lassen und der gegnerischen Versicherung melden.
Laut Gutachten beträgt der Schaden 1250 EUR ,
der Wiederbeschaffungswert beträgt 1100 EUR, also wirtschaftlicher Totalschaden, Restwert 150 EUR,
ein Nutzungsausfall für 5Tage a 26 EUR. Gutachtenkosten 205 EUR.

Das Fahrzeug ein 13 Jahre alter Opel Corsa mit 75000km gelaufen, Erstbesitz, neuer HU.
Inspektion, Auspuff, Zahnriemen fast neu, daher habe ich habe das Fahrzeug wider instandgesetzt.

Nach 3 Wochen, nach einigen Briefen, Fax und Anrufen habe ich der Gothaer
Allgemeine Versicherung AG mitgeteilt das ich innerhalb einer Woche ein
positives Antwortschreiben bezüglich der Schadensregulierung erwarte,
andernfalls werde ich meinen Fall einem Anwalt übergeben.
Das wäre mein gutes Recht sagte mir der zuständige Sachbearbeiter , er bräuchte zur Klärung der Schuldfrage noch das Polizeiliche Aktenzeichen .

Da sich nach einer Woche immer noch nichts getan hatte, habe ich alles einem Rechtsanwalt übergeben.

Dieser hat der Gothaer Versicherung am 30. 3.2006 nochmals eine 14tägige Frist bis zum 15.4.2006 gegeben den Betrag zu Überweisen.

Aufgrund der eindeutigen Schuldfrage hat mein Anwalt die Versicherung am 10.4.2006 erneut angeschrieben doch wenigsten 50% des Schadens vorab zu Überweisen.

Am 24.6.2006 bat mich mein Anwalt um Rückruf, er wolle jetzt „ Zivilklage „ zu erheben.
Auch er fühlt sich von der Versicherung vera..... .

Der Sachbearbeiter der Versicherung hat meinem Anwalt am 25.04.2006 zugesichert einen Vorschussbetrag anzuweisen, sofern die Gesamtregulierung nicht bis zum Ende 17 Kalenderwoche erfolgt.
Die Polizeiakte müsse jeden Tag bei ihnen eintreffen.

Jetzt ist die 19 Kalenderwoche vergangen und noch immer ist das Geld nicht überwiesen.

Das ganze geht jetzt also vor Gericht.
Und das alles für 1300 EUR.

Die Kosten für Anwalt und Gericht stehen doch in keinem Verhältnis zu dem Schaden !
Wer schaut eigentlich solchen „Sachbearbeitern“ auf die Finger ?

Meine Rat an alle , immer einen Anwalt zu Hilfe nehmen, ohne geht es scheinbar heute nicht !

Ist es normal dass die Schadensregulierung so lange dauert ?

Gruß
Klaus


--
Viele Grüße aus Dillenburg

Klaus und Christa

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Forengrundschüler
Forengrundschüler
Beiträge: 32
User seit 16.04.2006
 Geschrieben am 14.05.2006 um 19:25 Uhr   
Hallo Klaus,

da ich selbst bei einer Versicherung arbeite (u.a. auch im Kfz-Bereich), weiß ich aus eigener täglicher Erfahrung, dass die Schadensregulierung, insbesondere im Haftpflichtfall wie bei euch, recht langwierig sein kann.

Gerade im Haftpflichtfall muß erst einmal die Schuldfrage eindeutig geklärt werden. Hierzu werden die verschiedensten Unterlagen benötigt: Schadensanzeige des Versicherungsnehmers, Fragebogen des Anspruchstellers, Polizeiakte, Zeugenberichte, Gutachten etc...

Fehlen diese Unterlagen ganz oder auch nur teilweise, kann das die Schadensregulierung natürlich verzögern. Da nutzt dann auch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes nichts.

Wenn die Schuldfrage jedoch so eindeutig, wie wohl in eurem Fall, ist und der Sachbearbeiter eine teilweise Vorauszahlung sogar schon zugesagt hat, verstehe ich auch nicht, wieso ihr bis jetzt noch kein Geld erhalten habt.

Mein Tipp:
hartnäckig bleiben, und in extremen Fällen mit Beschwerde drohen.



--
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Aber für Irgendjemand bist du die Welt.

Wo bist du "Irgendjemand"?

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   S - FP 230

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Beiträge: 5411
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 14.05.2006 um 19:53 Uhr   
Hallo Klaus,

das ist sicherlich nicht repräsentativ für die Arbeitweise von Versicherungen.
Es gibt sicherlich Fälle, in welchen es mal hakt und wenn der Versicherungsnehmer den Schaden z.B. nicht meldet, kann es dann schon länger benötigen.

Arbeite beim Versicherungsmakler und kenne so die Gepflogenheiten gut. Kein Versicherer hat bei solch eindeutigen Fällen ein Interesse daran, die Regulierung zu verschleppen, denn das kostet nur zusätzlich Geld.

Hinsichtlich Gothaer kann ich mir den Sachverhalt nur so erklären (meine Frau leitet in Stuttgart den Industriekundenbereich Sachversicherung), dass durch die Umstrukturierung der Gothaer (Schadenbearbeitung wurde zentralisiert) die Personaldecke so dünn geworden ist (es wurde richtig heftig Personal abgebaut), dass es dadurch Rückstände gibt.

Zur Beschleunigung des Vorganges rate ich Dir bzw. Deinem Anwalt den Sachverhalt als Vorstandsbeschwerde an den für Kfz-Schäden zuständigen Vorstand nach Köln zu faxen (ev. auch mal ein Anruf beim Vorstand/Abteilungsdirektor in Köln) und natürlich auch den Zinsverlust geltend zu machen.

Ich denke, dass damit u.U. die Sache beschleunigt wird.

Wünsche viel Erfolg!

Gruß

Frank Peter

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   Markus N

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Beiträge: 2119
User seit 22.05.2002
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 14.05.2006 um 20:20 Uhr   
Mein Tip:

bei einem nicht verschuldeten Unfall prinzipiell einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragen. Denn:

1. Kostet jedes Schreiben an die Versicherung "deren" Geld.
2. Rechtsanwaltskosten lasten auf der Versicherung.
3. Man hat bei einem Rechtsanwalt die Sicherheit keinen Termin zu Verpassen.

Effekt: Je schneller die Versicherung reagiert und vor allem reguliert, desto "billiger" kommt sie weg.

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   Duke

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Forenfürst
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User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 15.05.2006 um 08:59 Uhr   
@ Markus: Ganz deiner Meinung. Wobei ich gestehen muss, dass ich mit der Gothaer auch meine Erfahrungen gemacht habe...
Aber auch bei meinem Unfall hat sich das ganze trotz Anwalt über ein Jahr hingezogen, bis das gröbste geklärt war...
Und das war heavy, gerade noch von der Schippe gesprungen, ärztliche Behandlungen und dauernd zwischenrein das Gerenne zum Anwalt und zur Versicherung... Das k**** so richtig an... Ich wünsche Dir einen schnelleren Erfolg und drück Dir die Daumen...

Gruß aus N

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   S - FP 230

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Beiträge: 5411
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 15.05.2006 um 09:43 Uhr   


Markus N schrieb:

Mein Tip:

bei einem nicht verschuldeten Unfall prinzipiell einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragen. Denn:

1. Kostet jedes Schreiben an die Versicherung "deren" Geld.
2. Rechtsanwaltskosten lasten auf der Versicherung.
3. Man hat bei einem Rechtsanwalt die Sicherheit keinen Termin zu Verpassen.

Effekt: Je schneller die Versicherung reagiert und vor allem reguliert, desto "billiger" kommt sie weg.

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Hallo Markus,

leider kann ich Dir nicht ganz zustimmen.

Solches Verhalten kostet unser aller Geld, denn diese Kosten führen zu höheren Prämien und die zahlen schließlich wir und nicht die Versicherung !

Wenn es sich um eine klare Sache handelt, muß man nicht sofort mit Kanonen auf Spatzen schiesen!

Wenn es "krumm" ist, ist ein RA sicherlich hilfreich und wichtig.

Bezüglich der Kosten erlaube ich mir noch einige Hinweise:

- wegen jeder Kleinigkeit einen RA einschalten -> Prämien Rechtschutz steigen

- keine Rechtsschutzversicherung -> es gibt noch immer das Thema Teilschuld (z.B. Haftung aus Betriebsgefahr), wo man ggf. doch das Risiko läuft, auf einem gewissen Prozentsatz seiner Kosten hängen zu bleiben

- es gibt auch weniger gute RA`s, so dass es auch mit RA ein gewisses Restrisiko gibt, denn nicht jeder ist mit Versicherungsangelegenheiten vertraut

Zur Klarstellung, ich halte den Ablauf für nicht ok, bei so klaren Fällen sollte eigenlich das Geld problemlos und schnell fliesen.

Aber wo Menschen arbeiten gibt es eben auch Fehler!

Gruß

Frank Peter

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   Duke

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User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 15.05.2006 um 10:19 Uhr   
Hi,

ich denke das ist sehr von den Erfahrungen abhängig. Ich habe es leider schon einige Male erlebt, dass klare Aussagen widerrufen wurden, um gewissen staatlichen Sanktionen aus dem Weg zu gehen oder abzumildern. Daher würde ich wohl den härteren Weg gehen. Gut, bei einem kleinen Rempler würde ich eventuell noch abwarten, um das untereinander zu klären, wenn dann aber nach einiger Zeit nicht passieren würde, bliebe mir nix anderes übrig, als zum Anwalt zu gehen...

Gruß aus N

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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 15.05.2006 um 11:05 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olli aus Mainhattan am 15.05.2006 um 12:33 Uhr ]

Moin,

hier gehen die Erfahrungen deutlich auseinander. Man sollte schon wirklich einen guten "Draht" zum Anwalt haben, denn meine Erfahrungen mit Anwälten sind hier eher negativ. Meistens gehts dabei für die Anwälte um "Peanuts", dementsprechend ist auch oft deren Engagement .



Gude, Olli.

--
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   heavybroker

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 Geschrieben am 15.05.2006 um 12:30 Uhr   
Hallo,
die Meinung von Olli kann ich bestätigen. Ich hatte in einem ähnlichen Fall (vor vielen Jahren) dann mehr Ärger mit meinem Anwalt, als mit der Versicherung.

--
Grüße vom Silbernen aus der Pfalz

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   S - FP 230

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Beiträge: 5411
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 15.05.2006 um 12:58 Uhr   


heavybroker schrieb:

Hallo,
die Meinung von Olli kann ich bestätigen. Ich hatte in einem ähnlichen Fall (vor vielen Jahren) dann mehr Ärger mit meinem Anwalt, als mit der Versicherung.

--
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Klar, bei einem Streitwert von ein paar hundert oder 2 oder 3tausend EUR kommt nicht viel rum, entsprechend niedrig ist bei "schlechten" Anwälten der Einsatz.

Mit solchen Mandaten kann man allenfalls den Strom bezahlen.

Gruß

Frank Peter

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