.
;
SLK & SLC Community

HOME IMPRESSUM Datenschutz @ Administratoren Wir über uns Nederlands Forum MBSLK-Foren


mbslk.de ... The SLK-CommunityVäth
mbslk.de ... The SLK-CommunityVÄTH - Give your car Wings

mbslk.de ... The SLK-CommunityCommunity
mbslk.de ... The SLK-CommunityStammtische
Veranstaltungen
Veranstaltungsfotos
SLK-Bilder
Bilder hochladen
User-Suche
Fahrer-Verzeichnis
Community-Check
Erlebnisberichte
FAQ

mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldt
mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldts-Fahrzeugpflege

mbslk.de ... The SLK-CommunityFreiwilliger Kostenbeitrag
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de fördern

mbslk.de ... The SLK-CommunityMotointegrator
mbslk.de ... The SLK-CommunityMotorintegrator

mbslk.de ... The SLK-CommunityKommunikation
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-FOREN MBSLK.de Foren

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R170
mbslk.de ... The SLK-Community1996 - 2004
Baureihe R170

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R171
mbslk.de ... The SLK-Community2004 - 2011
Baureihe R171

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R172
mbslk.de ... The SLK-Community2011 - 2020
Baureihe R172

mbslk.de ... The SLK-CommunityAlle SLK Baureihen
mbslk.de ... The SLK-CommunitySLK Geschichte

mbslk.de ... The SLK-CommunityMarktplatz
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-Kollektion
MBSLK.de Kollektion
Kleinanzeigen
Sonderkonditionen
Bücher

mbslk.de ... The SLK-CommunityLinkblock
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-CommunityService & Tipps
mbslk.de ... The SLK-CommunityHotel und Gastro
Werkstatt-Tipps
Reifenservice
Werkstattkosten
KfZ-Kosten-Rechner
Felgenkalkulator
Link-Tipps
Downloads
MBSLK.de-Statistik
Newsletterarchiv




Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch

MBSLK.de-Foren-Suche:
 
In ein anderes Forum wechseln:






zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch 
Klatsch und Tratsch » » Thema: Aufzeichnen von Autobahnfahrten
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 )
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   TealC



Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 5210
User seit 24.09.2001

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 23.06.2009 um 11:30 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von TealC am 23.06.2009 um 11:37 Uhr ]

Moin !

Eine durch dieses Thema aufgekommene Frage habe ich mal verfolgt:

http://www.mbslk.de/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=57477&forum=18

Grund: Als WE Pendler nach Berlin erlebe ich jedes WE den Horror des Spurwechselns mit Blinken ohne schauen, egal ob was von hinten kommt oder nicht. Teilweise wird man sogar abgedrängt. Gerade am Sonntag wars wieder mal soweit. Ich selber mit ca. 200 im Überholvorgang zieht 80m vor mir ein Kleinwagen mit ca. 120 vor mir raus. ABS und ESP retteten mir den Hintern. Aber es war echt knapp. So nun war ich alleine und die zu zweit, Anzeige also aussichtlos.

Aber was wäre nun wenns gekracht hätte ?! Beiweise ? Aussage 2 gegen einen ?!

So in dem obigen Therad von silberbenz der anscheinend die gleiche Idee hatte wie ich, kam dann die Frage auf:

Wie sieht das rechtlich aus ?! Darf man denn die Fahrt auf der Autobahn aufzeichnen mit den in dem Thread gezeigten Cameras oder nicht ?!

Also viel mir da doch unser Community-Anwalt der Wikinger ein, der Verkehrsrecht und Internetrecht als Spezialgebiet hat. Anruf und die Information war doch interessant.

Es ist nicht verboten ! Es gab auch bereits Fälle wo die Beifahrer die durch wildgewordenen Rachebremser genötigt zur Camera griffen und filmten, diese Videobeweise wurden vom Gericht anerkannt. peter hatte übrigens auch schon die Idee sich so eine Camera anzuschaffen, aus dem gleichen Grund.

Der Einwand, Verletzung der Persönlichkeitsrechte, käme nur in betracht wenn man gezielt das Gesicht des Fahrers filmen würde, da wir aber öffentlichen Verkehrsraum filmen würden, wäre es schwer für den anderen dagegen vorzugehen.

Also da die Idee schon lange in mir arbeitet, werde ich mir mal so eine einfache Camera ohne GPS kaufen. 89 € kostet sowas, wer weiß, irgendwann reicht der Bremsweg vielleicht mal nicht mehr wenn so eine Scharchnase rüberzieht ohne zu schauen wie er es müßte !

Netter Nebeneffekt man bekommt auch schöne Erinnerungen von Ausfahrten !

Gruß

Teal´C

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an TealC    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   S - FP 230

Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 5419
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 23.06.2009 um 12:47 Uhr   
Hallo Teal´C,

losgelöst von der rechtlichen Problematik sehe ich da ein ganz anderes Problem, nämlich die Verwertbarkeit und Aussagekraft des Filmes.

Mann wird schwerlich die Geschwindigkeit und die Entfernungen ermitteln können. Man erhält vielleicht einen Anhaltspunkt aber ob das dann alles so gerichtsfest wäre?

Die Tatsache als solches würde natürlich festgehalten und ein Fahrer könnte sich schwerlich heraus reden bzw. der Halter, denn der Fahrer ist ja u.U. nicht im Bild zu identifizieren. Und dann?

Da ist dann das nächste Problem, wen will man anzeigen "verknacken", wenn der Fahrer nicht indentifiziert ist?

Bin mal gespannt, wie die Meinungen und Aussagen der RA`s hierzu sind.

Gruß

Frank Peter

--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
Ganz arme Menschen!!!

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an S - FP 230    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:














Beitrag von:
... ist OFFLINE

   TealC



Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 5210
User seit 24.09.2001

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 23.06.2009 um 12:52 Uhr   
Moin !

Also wie gesagt er hatte bereits Fälle wo der verknackt wurde. Denn der Halter ist verantwortlich für das Fahrzeug. Ist wie bei Geschwindigkeitsgeschichten. Wenn ein Delikt vorliegt bei dem es Punkte gibt und der Fahrer nicht zu ermitteln ist, wird der Halter herangezogen und ggf dann verdonnert ein Fahrtenbuch zu führen, selbst dann ist das für so nen Fahrer schon Strafe genug !

Gruß

Teal´C

--
Supersprint-Doppeloval - Ist er zu laut, seid Ihr zu SCHWACH !

Webmaster Wikinger-Stammtisch Schleswig-Holstein & Hamburg http://www.mbslk-sh.de

Ich hab ihn gefahren, einen 190 SL BJ 1960.. jetzt noch den Flügeltürer und ich kann beruhigt sterben...

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an TealC    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)

   Bestia negra
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 23.06.2009 um 13:18 Uhr   
Hallo Frank Peter

ich denke mal rechtlich relevant wird das Filmmaterial erst wenn es wirklich kracht und dann dürfte der Fahrzeugführer bekannt sein. Ausnahmen natürlich bei Unfällen durch Ausweichmanöver oder Fahrerflucht. Dann muss/sollte der Halter vor Gericht schon wissen, wer den Wagen zum Zeitpunkt gelenkt hat.



--
Grüße Ralph

"Auch Autos haben Gefühle"

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   SLK172

Schreiberlevel:
Forenkaiser
Forenkaiser
Beiträge: 16803
User seit 11.09.2004

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 23.06.2009 um 13:30 Uhr   
Moin,

ich würde mir da nicht so viele Gedanken über den Fahrer machen. In den meisten Fällen hat man ja die Gelegenheit, einen Blick auf den Fahrer zu werfen und kann ihn dann beschreiben.

Da ich schon mehrere Fälle hatte, bei denen der Fahrer anhand einer glaubhaften Aussage verknackt wurde, kann es mit der Aufzeichnung eher nur noch sicherer werden.

Gruß

Guido

--
*** SLK280 schwarz/schwarz ***

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an SLK172    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 23.06.2009 um 14:02 Uhr   
ist es nicht so das bei einer erhebliche abweichung von der richtgeschwindigkeit 130 km/h der fahrer eine teilschuld bekommt auch wenn er nicht schuld hat?
hab da mal was gelesen..

hier ein kleiner auszug:

http://www.versicherung-in.de/20090107-1-richtgeschwindigkeit-nichteinhaltung-teilschuld-2674/



--
LG
Alex

Das Leben ist zu kurz um einen schmächtigen Körper zu haben und popelige Autos zu fahren!

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   PeterG

Schreiberlevel:
Diplomforenuser
Diplomforenuser
Beiträge: 1455
User seit 01.06.2002
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 23.06.2009 um 14:18 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von PeterG am 23.06.2009 um 14:19 Uhr ]

Hi,
das Ergebnis ist zwar nicht ganz falsch und nicht einmal ein Teil der Erklärung, aber offensichtlich hat den zitierten Artikel jemand geschrieben, der die Haftungsregelungen des StVG nicht kennt oder nicht verstanden hat.
Ein Mitverschulden setzt immer eine Pflichtverletzung voraus, also Verstoß gegen Regelungen der StVO, des StVG etc. Verhalte ich mich rechtmäßig, kommt Verschuldenshaftung nicht in Betracht. Allerdings ist das auch gar nicht nötig, denn beim Betrieb von Kfz. (ähnlich gibt es Gefährdungshaftung noch für wenige andere Fälle, am bekanntesten wohl die Tierhalterhaftung) haftet man bereits beim Betrieb für dadurch verursachte (man beachte den Unterschied zu "verschuldet") Schäden aus der sogenannten Betriebsgefahr, auch Gefährdungshaftung genannt. Diese Haftung wiederum tritt dann im Verkehrbereich nicht ein, wenn der Unfall unabwendbar war und dabei kommt es auf den im Artikel erwähnten Idealfahrer an. Außerdem kann die Gefährdungshaftung auch zurücktreten, wenn besonders gravierendes Verschulden des anderen vorliegt. Die pauschale Behauptung, bei mehr als 130 km/h hafte man immer mit, ist daher auch falsch. Häufig wird es nach der auf einem Spezialfall beruhenden BHG-Entscheidung so sein, aber zwingend ist das nicht.

Gruß
Peter

--
Der Sommer ist da, das Dach bleibt auf...

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an PeterG    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)

   silberbenz

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 23.06.2009 um 15:05 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von silberbenz am 23.06.2009 um 15:05 Uhr ]

Hallo
super Recherche von tealc.
Und wie im Origalthreat schon geschrieben hat man mit einem Foto oder Video-Beweis egal welcher, immer die besseren Karten gegenüber dem Richter, den ermittelnden Beamten und dem " Täter ".
Zumal ja alles nur im Falle eines Falles zum Einsatz kommt. Und das Gesicht des videofierten ist dann, meiner Meinung nach, völlig legal festgehalten, und wird zweckgebunden, also nicht öffentlich, verwertet.

Es hat auch schon einen Richter "Eisenhardt " gegeben der aus dem Auto raus den Stinkefinger des Überholers gebannt hat, als Beweis. Das wurde dann richtig teuer, da zweifelsfrei mit Finger und Gesicht bewiesen.
beste Grüße Silberbenz

--

<font color='#AB2929'>SLK -Ein Frack aus Blech
</font>

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 23.06.2009 um 16:09 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von dreieralex am 23.06.2009 um 16:12 Uhr ]



silberbenz schrieb:

Hallo
super Recherche von tealc.
Und wie im Origalthreat schon geschrieben hat man mit einem Foto oder Video-Beweis egal welcher, immer die besseren Karten gegenüber dem Richter, den ermittelnden Beamten und dem " Täter ".
Zumal ja alles nur im Falle eines Falles zum Einsatz kommt. Und das Gesicht des videofierten ist dann, meiner Meinung nach, völlig legal festgehalten, und wird zweckgebunden, also nicht öffentlich, verwertet.

Es hat auch schon einen Richter "Eisenhardt " gegeben der aus dem Auto raus den Stinkefinger des Überholers gebannt hat, als Beweis. Das wurde dann richtig teuer, da zweifelsfrei mit Finger und Gesicht bewiesen.
beste Grüße Silberbenz

--

<font color='#AB2929'>SLK -Ein Frack aus Blech
</font>



ich muss ganz ehrlich sagen diese stinkefingeraktionen sind doch eigentlich total lächerlich! da wird für eine totale lapalie eine lawine losgetreten...

mal ehrlich: zeig ich auf der strasse einem den finger als fussgänger da passiert nix!! da würd nicht mal nen bul......polizist vorbeikommen deswegen ,und der autofahrer ist ein schwerverbrecher!
das ist doch ganz einfach eine menschliche reaktion, meist geht ja ne aktion von jemand anderem dem vor...
wenn ich jedesmal deswegen zur polizei rennen würd weil ich mich beleidigt fühl, könnt ich meine arbeit hinschmeissen...
mal ehrlich! ist es wirklich so weit das wir wegen jedem scheiss andere denunzieren und verknacken wollen??
jeder macht mal fehler und ich hab auch schon mal nicht aufgepasst beim rausfahren...
und dann immer gleich polizei schreien und anwalt und gericht und pipapo?

solang nix passiert ist, hat man zwar den schrecken aber das passiert halt manchmal...

ich schimpf dann auch gehörig vor mich hin, aber gleich anzeigen?? also bitte...
sollte man mal cool bleiben und die kirche im dorf lassen.

wo kommen wir denn hin wenn wir anfangen den hilfspolizist zu spielen und unsere autos mit kameras auszurüsten...


dann fangen wir doch am besten gleich an wenn uns im supermarkt einer mit dem einkaufwagen in die hacken fährt den anzuzeigen wegen körperverletzung und gleich noch ein schmerzensgeld rausholen...vielleicht noch auf tätlichen angriff verklagen!

leben und leben lassen!

--
LG
Alex

Das Leben ist zu kurz um einen schmächtigen Körper zu haben und popelige Autos zu fahren!

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   YellowBlue

Schreiberlevel:
Forenfürst
Forenfürst
Beiträge: 4593
User seit 09.05.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 23.06.2009 um 16:29 Uhr   
Maschendrahtzaun

--
MfG Thomas
"Go on board a westbound 747"
***
1999-2006 SLK 200 AMG designo
new ride Mustang GT

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an YellowBlue    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 )

zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch
mbslk.de ... The SLK-CommunityWindschott DESIGN
mbslk.de ... The SLK-CommunityCAR GLAS DESIGN

mbslk.de ... The SLK-Community

Username


Passwort




NEUER USER
Passwort vergessen?

mbslk.de ... The SLK-CommunityWer ist online?
mbslk.de ... The SLK-CommunityAnonym  :887
Mitglieder:    2
Im Chat  :    0


mbslk.de ... The SLK-CommunityXCar-Style
mbslk.de ... The SLK-CommunityXcar-style

mbslk.de ... The SLK-CommunityBesuch Nummer
mbslk.de ... The SLK-Community27.629.285

mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz
mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz

mbslk.de ... The SLK-CommunityGoogle@MBSLK
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-Community
mbslk.de ... The SLK-Community
Umfrage
Wirst Du zur Fussball-EM eine Deutschland-Deko an Haus oder Wohnung haben?

Ja
Nein, habe ich aber früher gemacht
Nein, habe ich noch nie gemacht
Nein, Fussball interessiert mich nicht

Zum Abstimmen bitte einloggen ...

Umfrage-Ergebnisse
Andere Umfragen

mbslk.de ... The SLK-Communityaffil_r_u
mbslk.de ... The SLK-Community
<

mbslk.de ... The SLK-Communitygoogle 160
mbslk.de ... The SLK-Community

  BreNet GmbH - Ihr zuverlässiger Partner für Webhosting, Domains und Webspace in Bremen


© 1999-2024 Sven Kamm
MBSLK ist gemäß Urkunde Nr. 30 2015 204 974 eingetragene Marke von Sven Kamm