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Klatsch und Tratsch » » Thema: Abmahnung: Kartenmaterial in einem Roadbook, das bei uns online war |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2634
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 15.12.2018 um 12:10 Uhr  
| Hallo zusammen,
habe gerade in Chip einen Artikel gelesen, dass ein Restaurant das Urheberrecht an seinem Essen hat. Bilder des Gerichtes, welche im Internet eingestellt werden, können abgemahnt werden.
Ein völlig neues lukratives Geschäftsfeld. Werde gleich versuchen die Abmahnrechte für Mc Doof zu erhalten. Da stecken Millionen drinn.
Gruss Rainer
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7654
User seit 28.04.2003
| Geschrieben am 15.12.2018 um 12:19 Uhr  
| ... noch mal zu Rechtslage: es gibt einen Unterschied zwischen dem user-generated-content, also dem, was ihr in den Foren schreibt und dem, was durch mein oder unser (Admins) zutun veröffentlicht wird.
Die Foren selbst sind da unkritischer wie das, was z.b. bei Tipps und Tricks veröffentlicht wird.
Viele Grüße
--
Sven Kamm
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2634
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 15.12.2018 um 12:33 Uhr  
| Hallo Sven,
da hast du ja vollkommen Recht in Bezug auf MBSLK. Mir ging es eigentlich mehr darum wie sich die ganze Abmahnungsszene bezüglich Urheberrecht entwickelt.
Wer hätte kein Verständnis dafür wenn ein Wirt seinen Wettbewerber abmahnt weil er Bilder seines Essens auf seiner Homepage als eigene einstellt.
Aber Bilder von Gästen ohne wirtschaftlichen Hintergrund ?
Gruss Rainer
--
SLK 280 (R 171)
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 695
User seit 01.03.2000
| Geschrieben am 28.12.2018 um 16:56 Uhr  
| Gude,
ja, diese Abmahnwelle wird auch nie schwächer. Solange man damit Geld verdienen kann, wird sich wohl nie was bessern.
@Sven: Hab bisher nix überwiesen, aber ich kann ja auch schon mal den Bierdeckelorden verlängern
Ciao
Holger
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7654
User seit 28.04.2003
| Geschrieben am 18.01.2019 um 15:06 Uhr  
| ...so - die Sache ist ausgestanden, ich habe eben noch die Rechnung meines Anwalts bezahlt.
Den Betrag möchte ich nicht schreiben (auf Nachfrage, wenn Du in Deinem "Dunstkreis" einen ähnlichen Fall hast, gebe ich das alles gerne weiter), nicht dass sich irgendwer berufen fühlt, mir doch noch eins auszuwischen, falls es hier zu"triumphal" dargestellt wird.
Also, wie geschrieben, wenn jemand Infos braucht - sehr gerne! Denn es ist wirklich viel, viel weniger als ursprünglich im Schreiben stand.
Die Spenden von Euch waren ausreichend, das passt auf ein paar EUR.
Herzlichen Dank, ihr seid STARK!
--
Sven Kamm
MBSLK.de - The SLK Community
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 6167
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | | |
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... ist OFFLINE
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... ist OFFLINE
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Beiträge: 176
User seit 12.11.2017
| Geschrieben am 19.01.2019 um 18:42 Uhr  
| Hallo Sven, ich hätte auch € nachgelegt.
Gewonnen haben auf jeden Fall beide Anwälte, nämlich Umsatz über ihre Gebührensatzungen und der 'Rechteinhaber' nur ein paar Euro im Verhältnis zur ersten Forderung. Wir haben halt zu viele Anwälte in der Legislative. Nicht dass ich Diebstahl von Eigentum billige, ab bei Verwendung ohne monetären Vorteil und einem Kostensatz von z.B. maximal 75 Euro des Anwaltes auf Entfernung der Datei von der Webseite würde dieses Geschäftsmodell zusammenbrechen. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2106
User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 20.01.2019 um 13:55 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Wiesel am 20.01.2019 um 13:56 Uhr ]
mb_michael schrieb:
Hallo Sven, ich hätte auch € nachgelegt.
Gewonnen haben auf jeden Fall beide Anwälte, nämlich Umsatz über ihre Gebührensatzungen und der 'Rechteinhaber' nur ein paar Euro im Verhältnis zur ersten Forderung. Wir haben halt zu viele Anwälte in der Legislative. Nicht dass ich Diebstahl von Eigentum billige, ab bei Verwendung ohne monetären Vorteil und einem Kostensatz von z.B. maximal 75 Euro des Anwaltes auf Entfernung der Datei von der Webseite würde dieses Geschäftsmodell zusammenbrechen.
Das Problem ist ja nicht durch Sven's Anwalt entstanden, sondern offensichtlich mit seiner Hilfe außergerichtlich erfolgreich und zügig aus der Welt geschafft worden. Und wenn die Bearbeitung von Urheberrechtsverletzungen so einfach wäre, dann könnte es ja jeder selbst machen. Kann aber nicht jeder.
Wie kompliziert ein Rechtsfall werden kann, hast Du uns in Deinem eigenen Beitrag zum Gewährleistungsrecht beim Autokauf https://tinyurl.com/yc74nuqr ja selbst geschildert. Dabei gehört Kaufrecht eher zum juristischen Standardrepertoire als gewerbliches Urheberrecht.
Das eigentliche Problem liegt in den einseitig vom Anspruchsteller, also nicht von Sven's Anwalt, oft wilkürlich hoch behaupteten Streitwerten und in § 97 a Abs.1 S. 2 UrhG, wonach der Abmahnende – soweit die Abmahnung berechtigt war – Ersatz der "erforderlichen" Aufwendungen verlangen kann.
Im Bereich privaten Filesharings greifen die Gerichte und mittlerweile auch der Gesetzgeber zumeist regulierend ein und begrenzen die Streitwerte auf 1000,00 € pro Verletzung, was die Aufwendungen in überschaubaren Grenzen hält. Leider handelt es sich beim MBSLK-Fall nicht um eine reine Privatveranstaltung und auch nicht um privates Filesharing.
Ohne den Fall zu kennen, gehe ich davon aus, dass die Kosten im vorliegenden Fall u.a. durch eine ganz erheblich Reduzierung der in Rede stehenden Werte und durch eine sog. "modifizierte Unterlassungserklärung" nebst Vergleich gelöst wurde. Soweit muss man aber erst einmal kommen, das geht nur mit Wissen und Geschick.
Der Rest, also die Kosten, regelt sich, wie allgemein bekannt, über das RVG oder eine individuelle Gebührenvereinbarung.
Deshalb hat Sven's Anwalt sein Geld nicht wie auf dem Jahrmarkt "gewonnen", sondern durch Arbeit verdient.
Grüße vom Willy
--
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