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Klatsch und Tratsch » » Thema: Airscarf Verbot |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
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User seit 29.07.2015
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1285
User seit 15.10.2012
| Geschrieben am 20.05.2016 um 10:58 Uhr  
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cynomolgus schrieb:
das erwärmen des halses mittels luftstrom kann also nicht gegenstand des patentes sein.
gruss rainer
--
R170 200K 2003, Brillantsilber
Witzbold ! Wenn du dich im Hochsommer mit dem Rücken in den warmen Wind stellst, ist es das auch nicht.
Hier geht's aber nicht um die warme Luft an sich, sondern um Konstruktion und Design
einer speziellen technischen Ausrüstung, welche die Warmluftzufuhr im Fahrzeug ermöglicht. Der Erfinder/Konstrukteur dieser Anlage geniest Schutz seines geistigen Eigentums, also Patentschutz. Und das ist auch gut so.
Gruß Hans
--
Black is back and beautiful
seit 10/2012: SLK 200K (R 171 Facelift) obs.-schwarz, Sportpaket, Automatik, Leder
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 976
User seit 09.11.2010
| Geschrieben am 20.05.2016 um 22:29 Uhr  
| Mal so ganz neben bei:
Nach nunmehr fast 6 Monaten Erfahrung mit Aircap- und Airscraft in einem E-Klasse Cabrio kann ich sagen, dass die Teile m.E. in ihrer Wirkung total überbewertet sind. Nichts, was ein flotter Schal, der ohnehin besser zu einem Roadster passt, nicht leisten könnte.
Geld, das man sich gerne sparen kann!
--
Sonnige Cabrio-Grüße
Peter
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Egal wie voll der Kopf ist, man sollte immer Platz lassen für ein paar Flausen. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1285
User seit 15.10.2012
| Geschrieben am 20.05.2016 um 22:51 Uhr  
| @ pewie
Volle Zustimmung! Genau so sehe ich das. Ich fahre mit schickem Schal und MB-Baseballkappe (gegen Sonnenblendung) und gut ist. Airscarf wurde höchst selten eingeschaltet.
Hans
--
Black is back and beautiful
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4684
User seit 28.08.2005
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 330
User seit 29.07.2015
| Geschrieben am 21.05.2016 um 17:23 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von cynomolgus am 21.05.2016 um 17:25 Uhr ]
Hamilkar Barkas schrieb:
Hier geht's aber nicht um die warme Luft an sich, sondern um Konstruktion und Design
einer speziellen technischen Ausrüstung, welche die Warmluftzufuhr im Fahrzeug ermöglicht.
Gruß Hans
hallo hans,
.. ist ja klar. ich schätze je auch den patentschutz grundsätzlich sehr positiv ein. davon lebt ja die deutsche wirtschaft zu einem nicht unerheblichen teil.
dennoch bauen audi, peugeot etc. in ihre cabrios weiter den nackenfön ein. funktionell wohl kein unterschied zu mercedes. und die dürfen das weiterhin. es muss sich wohl um ein sehr spezielles detail der nackenheizung handeln, das gegen den patentschutz verstösst, nicht das prinzip allgemein.
gruss rainer (ich habe den patentfreien indian silk-scarf im slk)
--
R170 200K 2003, Brillantsilber | Antworten
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Beitrag von:
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Beiträge: 16803
User seit 11.09.2004
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Beitrag von:
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Beiträge: 578
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 22.05.2016 um 20:09 Uhr  
|
SLK172 schrieb:
Hallo Rainer,
es ist immer genau der Autohersteller betroffen, der verklagt wird. Und wen verklagt man als erstes? Den, bei dem es sich am meisten lohnt (Stückzahlen).
Die anderen werden prinzipiell genauso betroffen sein. Vielleicht einigen sie sich nach diesem BGH Urteil aber auch ganz schnell, ohne dass es zum Prozess kommt.
Gruß
Guido
P.S.: hier noch eine ziemlich lächerliche Klage gegen BMW:
http://auto.oe24.at/thema/Dem-BMW-i3-droht-ein-Verkaufsverbot/236241103
--
R172 ///AMG + C117 Sport
Hi Guido,
ich denke es hat weniger mit den Stückzahlen zu tun, sondern wer hat das System als erstes "kopiert" und das war nun mal Mercedes.
Alle andren kamen meines Wissens nach später damit auf den Markt.
Es ist schon seltsam, wenn du in eine MB-Vertretung gehst, und kein einziges Cabrio steht im Showroom!
Beste Grüße
--
Champagnerluft
Kowalski - hier spricht Super Soul hörst du mich - sie sind dir dicht auf den Fersen | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 22.05.2016 um 20:14 Uhr  
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BlackBenz schrieb:
special-agent schrieb:
... deswegen warte ich jetzt erst mal die Urteilsbegründung des BGH ab und dann weiß ich schon viiiiel mehr.
Jau, Rechtsprechung in der BRD - noch so'n Thema...
--
______________
... A207/R172 ...
Moin,
das interessante bei der Urteilsbegründung wird für mich sein, wie die Fa. Mercedes ihr Recht selbst ausgelegt und begründet hat.
Vor ein paar Wochen stieß ich im Rahmen eines Meinungsaustausches in einem anderen Thread auch auf ein BGH-Urteil, wo die Fa, ROLEX Beklagte war.
Dabei ging es um das Markenrecht des Konzernes und das Eigentumsrecht eines Privatmannes.
ROLEX hat unter anderem tatsächlich seit Jahren behauptet, ihre Uhren seien Kunstwerke, die man nicht verändern dürfte.
Der BGH hatte da auch ne andere Meinung
Gruss
Michael
--
Wer schwankt hat mehr vom Weg. | Antworten
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 22.05.2016 um 23:25 Uhr  
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Champagnerluft schrieb:
ich denke es hat weniger mit den Stückzahlen zu tun, sondern wer hat das System als erstes "kopiert" und das war nun mal Mercedes.
Alle andren kamen meines Wissens nach später damit auf den Markt.
N'abend,
das stimmt.
Es macht m.W. aber juristisch keinen Unterschied, ob man als erster oder als zweiter gegen ein Patent verstößt.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + C117 Sport | Antworten
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