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Klatsch und Tratsch » » Thema: Mietvertrag nach 1 Monat wegen Eigenbedarf gekündigt |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 186
User seit 08.04.2008
| Geschrieben am 07.10.2009 um 13:13 Uhr  
| Hallo,
gut, wie gesagt, hier soll keiner schlecht über einen anderen denken. Ich glaube auch das die Tochter in den 4 Wochen sich nichts hat zukommen lassen was eine beanstandung der Kündigung rechtfertigt.
Der Eigenbedarf ist ja laut der Kündigung gegeben. Nett währe es sicherlich gewesen nicht nur zu erwähnen, dass die Wohnung der Tochter gehört, sondern auch zu sagen, dass es vielleicht zu einer kurzfristiegen Kündigung kommen kann.
Dann hätte man sich anders Orientieren können und hätte sich jetzt den Ärger erspart.
Vielleicht, sind die Vermieter aber so kulant das sie euch entgegen kommen, sei es mit Geld oder Wohnungsnutzung bis was neues gefunden wurde.
Auf jeden Fall viel Glück.
PS: Nur mal so, dann versteht ihr vielleicht warum ich das im esrten Tread geschrieben habe.
Ich hatte meine Einlieger Wohnung 55 m² an eine junge Frau, gerade 18 Jahre vermietet. Komisch kam mir vor, das sie die erste (und auch einzigste) Miete sowie die Kaution bar bezahlte (in Geld bitte).
Dann hörte ich nichts mehr von ihr, und da ich nicht dort wohnte konnte ich auch nicht so oft nachsehen.
Ja kurz gesagt, nach 12 Wochen mietzeit, keinerlei weiteren zahlungen meh an mich, hatte ich die Polizei bei mir und anschließend in der Wohnung. Katzen die die Mieterin freundlicher Weise in der Wohnung beließ, wurden per sofort über das Tieramt herausgeholt. Ich glaube Messis sind jedem bekannt. Glaubt mir, wenn du das einmal erlebt hast könntest du kotzen, weinen und verzweifeln. Das Ende vom Lied, nach Zwangsräumung und auf den kosten sitze ich jetzt noch, kam Kernsanierung auf der ich ebenfalls noch sitze auf mich zu. Alles in allem, damals 10 TDM für mal eben 3 Monate vermietung die ich selber aufbringen durfte. Kurz danach habe ich das Haus verkauft, der neue Eigentümer sei Glücklich damit, weiß ich nur eins. Nie wieder Eigentumswohnungen die ich fremd vermiete.
Habe mir eine kleine ETW gekauft in der alle Eigentümer wohnen, leben sehr gut und Glücklich in dem Haus zusammen.
Deswegen muss man bei der Sache der Tochter der man gekündigt hat auch ein wenig den Standpunkt des Vermieters mit berücksichtigen.
--
Olli!
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 07.10.2009 um 13:24 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 07.10.2009 um 13:31 Uhr ]
Icke04 schrieb:
Moin ABC,
vermutlich hast Du wenige oder evtl. auch keine Ansprüche an ein schönes Zuhause. Vielleicht hast Du hast auch alle Zeit der Welt …, andere halt nicht.
Nenn’ mir doch mal jemanden, der am 1. September voller Freunde und nach persönlichen Problemen und dem ganzen Umzugsstress dann nach 90 Tagen am 31.12.2009, also im tiefsten Winter wieder raus soll.
"Sachlich und ohne Unterstellungen lösungsorientiert" ist doch in diesem speziellen Fall mehr als weltfremd.
Für Dich wäre es sicherlich kein Problem, Du hast es und kannst es ja scheinbar ...
Gruß
Bernd
Sag mal Bernd,
was redest Du da eigentlich? Habe ich gesagt "au toll, freu Dich doch, endlich wieder umziehen"? Oder habe ich gesagt "scheiß auf die Kohle und die Arbeit"? Nein. Es geht hier nur darum, ob man bei eventuellem Ärger erst mal mit der anderen Person redet oder gleich ohne jegliches vorheriges Gespräch schweres Geschütz auffährt. Ich halte Ersteres für sinnvoll und Letzteres für Quatsch, denn mit dem schweren Geschütz kann man immer noch kommen, wenn das Gespräch nicht zu einer Lösung führte.
Damit Du es auch verstehst , zum Thema Hunde: Wenn ich jogge und ein Hundehalter sein Tier nicht ganz im Griff hat, müsste ich ihn - entsprechend Deinem Ratschlag hier - sofort kommentarlos bei der Polizei anzeigen, ohne dass er davon was ahnen wird. Wäre es stattdessen nicht sinnvoll, ihn einfach kurz direkt anzusprechen und gut is (und wenn doch nicht, kann ich ja immer noch schauen)?
--
Grüße
ABC
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5417
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 07.10.2009 um 13:33 Uhr  
|
ABC schrieb:
Hallo zusammen,
ich verstehe ja immer noch nicht, warum nicht erst mal sachlich und ohne Unterstellungen lösungsorientiert mit dem Vermieter gesprochen wird. Stattdessen spekulieren hier fast alle nur herum und malen sich den bösen, bösen Vermieter in den schwärzesten Farben aus.
--
Grüße
ABC
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Sorry ABC,
bist Du nicht etwas blauäugig?
Also bei dem Ablauf würde ich der (Vermieter/Eigentümer)Tochter auch sagen, das hätte man sich eher überlegen können und jetzt ist die Wohnung vermietet. Sie könnte ja ggf. auch mit den Mieterträgen sich eine andere Wohnung suchen, nur mal so als Lösungsansatz.
Ich persönlich hätte bei diesem Ablauf auch etwas einen dicken Hals, egal ob der Eigenbedarf nun berechtig ist oder nicht. Ich vermiete meine Wohnung nicht zum Spaß, sowas überlegt man sich vorher.
Ist in etwas so, wie wenn man ein Auto kaufen möcjte, was man im Inserat gesehen hat, dann ggf. ein paar hundert Kilometer anreist um es abzuholen und der Eigentümer sagt dann April, April, ich habe es mir überlegt und verkaufe doch nicht!
Gruß
Frank Peter
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 07.10.2009 um 13:35 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 07.10.2009 um 13:40 Uhr ]
Hallo Frank Peter,
wie gesagt, toll ist das für die Tochter von Doris nicht - das habe auch nicht behauptet. Es spricht aber rein gar nichts dagegen, als erstes mit dem Vermieter direkt zu sprechen statt direkt alles über einen (vielleicht unnötigen) Anwalt laufen zu lassen.
Daher mal die Frage an Doris: War das Schreiben bisher der einzige Kontakt, oder hast Du oder Deine Tochter schon beim Vermieter angerufen? Fragt ihn doch einfach, ob bei einem früheren Umzug seine Tochter schon früher wieder einzöge und die Miete dann nicht mehr fällig wäre. Oder ob er Euch angesichts der unglücklichen und für Euch aufwändigen und teuren Situation etwas entgegen kommt.
Im Übrigen gibt es noch viel mehr Mieter, die von einem langfristigen Mietverhältnis reden und dann doch nach wenigen Monaten wieder ausziehen. Also verteufelt hier bitte weder unfairerweise die Vermieter noch die Mieter. Seht es doch einfach sachlich.
--
Grüße
ABC
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 07.10.2009 um 14:48 Uhr  
|
MB230SLK schrieb:
PS: Nur mal so, dann versteht ihr vielleicht warum ich das im esrten Tread geschrieben habe.
Ich hatte meine Einlieger Wohnung 55 m² an eine junge Frau, gerade 18 Jahre vermietet. Komisch kam mir vor, das sie die erste (und auch einzigste) Miete sowie die Kaution bar bezahlte (in Geld bitte).
Dann hörte ich nichts mehr von ihr, und da ich nicht dort wohnte konnte ich auch nicht so oft nachsehen.
Ja kurz gesagt, nach 12 Wochen mietzeit, keinerlei weiteren zahlungen meh an mich, hatte ich die Polizei bei mir und anschließend in der Wohnung. Katzen die die Mieterin freundlicher Weise in der Wohnung beließ, wurden per sofort über das Tieramt herausgeholt. Ich glaube Messis sind jedem bekannt. Glaubt mir, wenn du das einmal erlebt hast könntest du kotzen, weinen und verzweifeln. Das Ende vom Lied, nach Zwangsräumung und auf den kosten sitze ich jetzt noch, kam Kernsanierung auf der ich ebenfalls noch sitze auf mich zu. Alles in allem, damals 10 TDM für mal eben 3 Monate vermietung die ich selber aufbringen durfte. Kurz danach habe ich das Haus verkauft, der neue Eigentümer sei Glücklich damit, weiß ich nur eins. Nie wieder Eigentumswohnungen die ich fremd vermiete.
Habe mir eine kleine ETW gekauft in der alle Eigentümer wohnen, leben sehr gut und Glücklich in dem Haus zusammen.
@ Doris
Ich würde sagen das ist das beste Beispiel, wie sich Deine Tochter verhalten sollte, wenn es nicht kurzfristig eine Einigung gibt.
Nichts mehr zahlen, Ratten und Mäuse in Pflege nehmen, Müll nicht mehr wegbringen und und... Spass beiseite:
Jedenfalls ist das ein ganz linkes Ding vom Vermieter und wenn er es wusste dass der Vertrag nur so kurz dauern soll hat er schlechte Karten vor Gericht. Jeder normale Student weiss rechtzeitig, wo er und wann er das Wintersemester beginnt .
ich würde nichts bestätigen, schon gar nicht Widerspruch einlegen.
Wer in der Wohnung ist hat die besten Karten. So schnell bekommt kein Vermieter einen Mieter raus, Ausser er zahlt eine Abfindung. Bar und schnell.
Macht euch keinen Kopf
silberbenz
--
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5417
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 07.10.2009 um 14:52 Uhr  
|
ABC schrieb:
Im Übrigen gibt es noch viel mehr Mieter, die von einem langfristigen Mietverhältnis reden und dann doch nach wenigen Monaten wieder ausziehen. Also verteufelt hier bitte weder unfairerweise die Vermieter noch die Mieter. Seht es doch einfach sachlich.
--
Grüße
ABC
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Es gibt immer Ausnahmen von der Regel - deshalb ist die Regel aber nicht falsch!
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Da muß ich Dir zustimmen ABC,
Seit 1990 hatte ich 5 Mieter und außer der Ersten, welchen ich "mitgekauft" hatte, gab es zum Glück nie Ärger und noch nie wurde die vereinbarte Kündigungsfrist beim Auszug eingehalten. Wir haben uns immer fair auseinandergesetzt und geeinigt und sobald ein Nachmierte da war, war die Sache erledigt.
Auch jetzt aktuell gibt es Reparaturbedarf und die Mieterin hat Sonderwünsche. Auch da kriegt sie Ihre Extrawurst und beteiligt sich eben etwas an den Mehrkosten. Dafür habe ich die vergangenen 3 Jahre auch auf die Erhebung von Nebenkostenabrechnungen verzichtet. Mir ist viel wichtiger, dass die Wohnung ordnungsgemäß "behandelt" wird und ich regelmäßig die Miete kriege.
Gruß
Frank Peter
--
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 07.10.2009 um 15:10 Uhr  
|
Doris171 schrieb:
Hallo zusammen!
Erst einmal vielen Dank für Eure Beiträge, Links und Mails.
Hätte ich doch nur gleich das Kündigungsschreiben dazu geschrieben, wäre einiges mit Sicherheit klarer gewesen. Also:
Sehr geehrte Frau .....,
leider müssen wir Ihnen fristgerecht zum
31.12.2009
die o.g. Wohnung aufgrund von Eigenbedarf kündigen, da unsere Tochter sich entschieden hat, ihr Studium in Hannover fortzusetzen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Bitte senden Sie uns eine Bestätigung der den Kündigungserhalt zu.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Name
Von der Tochter, die ihn München studiert, wurde bei der Wohnungsübergabe gesprochen. Die Wohnung hätten sie damals für ihre Tochter gekauft. Leider hätte sie sich für ein Studium in München entschieden, etc.
Die Wohnung hat unsere Tochter Janine unrenoviert übernommen, da sie angeblich erst vor 1 Jahr renoviert wurde und ihr so auch gefiel.
Den Umzug in diese Wohnung hat sie privat durchgezogen, d.h. mit Freunden, es entstanden nur Kosten für den LKW.
Und nein, sie hat keine wilden Parties gefeiert, da sie sich gerade von ihrem Freund getrennt hat und erst einmal zur Ruhe kommen wollte und sie ist Nichtraucherin.
Da sie die Kündigung nach 4 Wochen bekam, gehen wir davon aus, dass der Vermieter da bereits um die Kurzfristigkeit der Mietdauer wusste, wir können es ihm nicht beweisen. Die Vormieterin war zum 31.08. ausgezogen und so hat er nun für die restlichen 4 Monate garantiert die Miete.
Viele Grüße
Doris
@ Doris
1.)äh... wer bitte bestätigt eine erhaltene Kündigung?? niemals !!
2.)Und man sollte mal die Vormieterin kontaktieren, wird doch sicher zu finden sein Post nachsende antrag liegt fast immer vor.
3.) Im Dez hört kein WS auf und fängt kein SSemester an !!
4.) klar kann man mit dem V. reden, Nur der Schritt hätte doch von dem V. kommen müssen wenn er lautere Absichten gehabt hätte ( meine Spekulation ). Man kann sich da meiner Meinung nach als M. nur um Kopf und Kragen reden.
Und wenn man die bis jetzt bekannten Fakten und den geschilderten Sachverhalt sachlich bewertet ist und bleibt es eine Abzocke.
Bei so einem Klausurthema schreibt jeder Jurastudent im Erstsemester mindestens ein gut. Wenn er schlechter schreibt hat er zu viele Rechtschreibfehler.
viel Erfolg
--
SLK -Ein Frack aus Blech
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... ist OFFLINE
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Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 07.10.2009 um 15:11 Uhr  
|
Icke04 schrieb:
...
Für Dich wäre es sicherlich kein Problem, Du hast es und kannst es ja scheinbar ...
Gruß
Bernd
Hallo Bernd,
kurz dazu noch: Ich rate deshalb dazu, unbedingt erstmal mit dem Vermieter direkt zu sprechen, und würde das natürlich auch selbst so machen, weil ich eben nicht ohne Not ein paar hundert oder gar mehr als tausend Euro für einen RA riskieren möchte. Aber DU scheinst es ja zu haben
PS: Ich habe nur eins, nicht zwei dicke Autos
--
Grüße
ABC
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4657
User seit 02.06.2005
| Geschrieben am 07.10.2009 um 15:49 Uhr  
| Moin ABC,
langsam kommen wir der Sache doch näher und Frank Peter hat es doch mit dem entfernten Autokauf doch ziemlich gut auf den Punkt gebracht.
Ein Mieterverein ist eine professionelle Hilfe, die nicht die Welt kostet.
Du weißt doch auch gar nicht, wie die Situation weitergeht. Vielleicht findet Doris Tochter gar nicht so schnell eine neue Wohnung und der 31.12.09 ist schnell da.
Was soll der Vermieter denn sagen, außer das die Wohnung nun für die eigene Tochter benötigt wird ? Würdest Du denn wirklich noch was anderes dazu sagen ?
Gruß
Bernd
PS: zwei stimmt … aber nicht dicke ... | Antworten
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 417
User seit 14.06.2007
| Geschrieben am 07.10.2009 um 18:31 Uhr  
|
Doris171 schrieb:
Hallo zusammen!
Sehr geehrte Frau .....,
leider müssen wir Ihnen fristgerecht zum
31.12.2009
die o.g. Wohnung aufgrund von Eigenbedarf kündigen, da unsere Tochter sich entschieden hat, ihr Studium in Hannover fortzusetzen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Bitte senden Sie uns eine Bestätigung der den Kündigungserhalt zu.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Name
Viele Grüße
Doris
Hallo Gleichnamige,
nach diesem Schreiben würde ich
1. falls Ihr nicht schon darauf reagiert habt oder
2. falls es nicht per Einschreiben-Rückschein gekommen ist
erst einmal gar nicht reagieren.
Eine Bestätigung wäre das Letzte, was für mich in Frage käme.
Ich bin eigentlich keine von denen, die sofort nach Rechtsanwalt oder Beratung schreien, aber diese Geschichte ist nun wirklich nicht gerade das normale Verhalten eines Vermieters. Ich glaube ihm die "Eigenbedarfsgeschichte nicht" und wenn es dennoch so ist, dürfte dieser kurze Mietvertrag vorsätzlich zu Stande gekommen sein, um die 3 Monate zu überbrücken.
Ich bin ähnlicher Meinung wie in den von @Silberbenz genannten Punkten beschrieben und würde abwarten.
Auf keinen Fall - selbst bei Auszug - würde ich dies hinnehmen, ohne mir die kompletten Unkosten, incl. Umzug, erstatten zu lassen.
Ich hoffe für Euch, dass Ihr den richtigen Weg findet.
--
Gruß
Doris
Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: "Das ist technisch unmöglich!" - Peter Ustinov
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