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Klatsch und Tratsch » » Thema: Polizeikontrolle. Unberechtigter OWi-Vorwurf. Was tun? |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7678
User seit 13.04.2003
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 600
User seit 18.12.2005
| Geschrieben am 28.01.2008 um 17:11 Uhr  
| Hallo Jürgen,
also ich würde mir das nicht bieten lassen.
Ich kann es einfach nicht nachvollziehen, dass man, nur um keinen Aufwand und seine Ruhe zu haben, ein Verwarnungsgeld für etwas bezahlt, dass man nicht verbrochen hat.
Wir Autofahrer werden doch immer mehr zur Melkkuh der Nation.
Da Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich mir keine großen Gedanken machen. Wie schon jemand richtiger Weise geschrieben hatte, nennen Dir die Versicherer in der Regel auch einen entsprechenden RA.
--
Gruß Markus
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3687
User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 28.01.2008 um 18:27 Uhr  
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colognehunter schrieb:
na ja bei 30 Euro und kein Punkt die Rechtsschutz und Anwalt, würde den Aufwand und die Zeit nicht aufbringen, auch wenn es echt ärgerlich ist
--
Gruß
Thomas
Montags Fussball ist auch OK ,
aber in Sachen Korruption macht uns keiner was vor
... und dem Staat 30 Euro schenken? - NEVER!!!
Lieber 50 Euro anzünden, als DENEN auch nur einen schenken!
--
Herzliche Grüße!
Hal
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"... she pulls back on the main street in her new Mercedes-Benz: the road goes on forever and the party never ends!" - Joe Ely
---------
R 171, 200er mit Handschaltung, benitoitblau/akzentrot, Baujahr 11/2007 | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 28.01.2008 um 18:35 Uhr  
| Hallo zusammen,
ehrlich gesagt: Die spinnen, die Deutschen
Immer gleich der Ruf nach Anwalt und Rechtschutzversicherung, das ist doch albern!
1. RS-Versicherungen kündigen i.d.R. ab einer bestimmten Zahl von Deckungsanfragen (egal, ob tatsächlich etwas bezahlt werden musste oder nicht). Bei solchen Fällen in meinen Augen zu Recht - denn solche Idioten sorgen dafür, dass die RS-Versicherungen immer exorbitant teurer werden für die Leute, die sie nur ganz selten (wenn überhaupt) in Anspruch nehmen, wenn es wirklich mal brennt.
2. Wegen der besagten 30 Euro so einen Zinnober, habt Ihr nichts Besseres zu tun und keinen privat kalkulierten Freizeit-Stundensatz?
3. Klar würde ich mich auch sehr ärgern, aber dieser Fall riecht doch geradezu nach Einstellung des Verfahrens. Einfach cool bleiben und abwarten, bei Bedarf die Sache kurz schriftlich und sachlich schildern, mehr würde ich nicht machen.
--
Grüße
ABC
__________________________________________________
Mein 6. SLK: R171 350 7G iridiumsilber (EZ 07/2004)
(seit '97 immer SLK, unterbrochen nur durch 1 Jahr Audi TT) | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2338
User seit 04.01.2007
| Geschrieben am 28.01.2008 um 18:56 Uhr  
| Sofort zum Anwalt!!! Wenn jeder so denken würde wie so mancher hier dann würden die cops bzw Ordnungsamt machen was sie wollen! Ich hatte auch mal so ne Gurt geschichte mit angeblichen zeitgleichen Telefonieren. Ich dachte ich spinne. Zum Glück waren wir zu zweit im Auto. Habe schön alles über Rechtsschutz laufen lassen obwohl die Strafe nicht weiter hoch gewesen wäre. Dafür habe ich die Rechtsschutz ja!!! Wenn sie steigt dann ist es halt so aber sie nicht in ANspruch zunehmen ist blödsinn. Auf jeden fall hat der Richter den Cop fast in der Luft zrissen. Es war so herrlich!
--
Du bist allein? Du bist crazy? Du willst Party? Dann schick eine SMS mit "Feuer" an die 112!
Und schon steht ein Partymobil mit Schaumkanone, Lichtanlage und 20 Partyboys vor deiner Tür! | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2867
User seit 26.11.2003
| Geschrieben am 28.01.2008 um 19:47 Uhr  
| Es ist schon richtig, dass haeufiger "Gebrauch" der RS Versicherung die Praemien verteuert, aber wie oft nimmt man sie schon in Anspruch? Ich die meine nur einmal in 32 Jahren!
Und ebenfalls richtig, hier geht es ums Prinzip: warum soll man denen auch nur einen € schenken? Nur um sich Scherereien zu ersparen? Darum soll sich der Anwalt kuemmern...
--
Servus aus Spanien,
Herbert
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 845
User seit vor Apr. 03
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 458
User seit 13.05.2005
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 845
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 28.01.2008 um 21:22 Uhr  
|
Karin schrieb:
Hallo,
das ist ärgerlich. Ich würde das Schreiben abwarten und dann nach dem Beweismittel fragen. Haben die ein Foto gemacht ? Waren sie zu zweit und haben beide gesehen, dass Du nicht angeschnallt warst... etc.
--
Karin.
Information is everywhere and cheap - Knowledge is rare and expensive - WISDOM is priceless
Ja. Genau das habe ich im Moment auch vor. Erstmal abwarten.
Mich hat heute nach einigen Gesprächen allerdings erschreckt, wieviele Bekannte, Kollegen und natürlich auch Community-Mitglieder schon ähnliche Erlebnisse hatten und dann einfach nur bezahlt haben um ihre Ruhe zu haben.
Das kann ja wohl alles nicht wahr sein.
Gruß
Jürgen
--
Planung ist der Ersatz des Zufalls durch den Irrtum. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2473
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 28.01.2008 um 22:34 Uhr  
| Hallo Jürgen,
so ärgerlich diese Sache ist, das hier ist eine recht gute Entscheidung. Wohl demjenigen, der so jemanden kennt:
JueRiLi schrieb:
Moin, moin.
Ich hab das Ganze mal an einen Bekannten weitergegeben, der bei RTL als Redakteur arbeitet.
Er ist sehr an dem weiteren Fortgang interessiert.
Bin schon auf Post aus Kassel gespannt.
Gruß
Jürgen
--
Planung ist der Ersatz des Zufalls durch den Irrtum.
Zum Glück ist mir bisher ähnliches nicht widerfahren. Die erhobenen Gebühren für unzureichend gefütterte Parkuhren oder Geschwindigkeitsüberschreitungen waren leider (hier: zum Glück) berechtigt.
Entgegen anders formulierter Meinungen: So ärgerlich und ungerecht diese Sache auch ist, für mich würde sich der persönliche Zeitaufwand und das Bemühen eines Rechtsbeistandes den Streitwert von 30 € nur um Recht zu bekommen, nicht lohnen.
Dies ist eigentlich nur ein weiterer Fall, um eine noch diffusere Meinung über die Rennleitung zu bekommen. Mal sehen, wie geschickt der Redakteur das ausschlachtet.
--
Grüße
Bernd
____________________________
Der schönste Weg ist der Umweg. | Antworten
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