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Klatsch und Tratsch » » Thema: Strafzettel Befahren von Fußgängerzone – Bitte um Info
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 15.03.2007 um 20:20 Uhr   
Hallo,

die Polizei hat doch bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ein Ermessen!
Entschließungsermessen, d.h. die Polizei entscheidet, ob sie einschreiten will.
Wird dies bejaht, hat die Polizei das sog. Auswahlermessen, d.h. sie kann sich die "Mittel" auswählen.
Im vorliegenden Fall wäre diese Sache m.E. mit einer mündlichen Verwarnung abgegolten. Die hätte nichts gekostet! Eben eine Frage des Fingerspitzengefühls!

Viele Grüße




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   Olaf M

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 Geschrieben am 15.03.2007 um 21:12 Uhr   


Joschi schrieb:

Sonderrechte im Straßenverkehr kann der POLIZEIBEAMTE in Anspruch nehmen nicht das Fahrzeug. Das heißt ich kann theoretisch auch mit meinem SLK bei Rot über die Lichtzeichenanlage fahren oder die Geschwindigkeit überschreiten, wenn es erforderlich ist. Also auch Sonderrechte ohne Blaulicht im Streifenwagen.
Das man mit Blaulicht fährt und kurze Zeit später normal weiter fährt kann daran liegen, das sich der Einsatz zwischenzeitlich erledigt hat (andere Kollegen sind schon vor Ort und brauche keine Hilfe mehr).
Ihr seht, man sollte alles aus unterschiedlichen Betrachtungsweisen sehen.




Moin Jörg,

das ist so nur "halb" korrekt!

Einsatzfahrzeuge genießen dann Sonderrechte, wenn sie mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind. Fährt etwa ein Polizeifahrzeug nur mit Blaulicht, muss der Beamte sich wie andere Verkehrsteilnehmer auch, an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten.

Und wenn Du in Zivil mit Deinem SLK über eine rote Ampel bretterst bist Du fällig wie jeder andere Otto-Normal - völlig egal ob Du einen "Sondereinsatz" fährst oder nicht.

--
Viele Grüße aus Hamburgs Umland ~ Olaf

SLK 230 FL, Linaritblau.
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   SLK172

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 Geschrieben am 15.03.2007 um 21:24 Uhr   


O.L.A.F. schrieb:

Und wenn Du in Zivil mit Deinem SLK über eine rote Ampel bretterst bist Du fällig wie jeder andere Otto-Normal - völlig egal ob Du einen "Sondereinsatz" fährst oder nicht.


Glaube ich nicht. Dann dürfte kein ziviler Streifenwagen und kein Feuerwehrmann auf dem Weg zum Einsatz im Privatwagen eine rote Ampel überfahren. Ist aber gängige Praxis.

Gruß

Guido

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   Joschi

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Beiträge: 422
User seit 28.12.2006
 Geschrieben am 16.03.2007 um 00:15 Uhr   


O.L.A.F. schrieb:



Joschi schrieb:

Sonderrechte im Straßenverkehr kann der POLIZEIBEAMTE in Anspruch nehmen nicht das Fahrzeug. Das heißt ich kann theoretisch auch mit meinem SLK bei Rot über die Lichtzeichenanlage fahren oder die Geschwindigkeit überschreiten, wenn es erforderlich ist. Also auch Sonderrechte ohne Blaulicht im Streifenwagen.
Das man mit Blaulicht fährt und kurze Zeit später normal weiter fährt kann daran liegen, das sich der Einsatz zwischenzeitlich erledigt hat (andere Kollegen sind schon vor Ort und brauche keine Hilfe mehr).
Ihr seht, man sollte alles aus unterschiedlichen Betrachtungsweisen sehen.




Moin Jörg,

das ist so nur "halb" korrekt!

Einsatzfahrzeuge genießen dann Sonderrechte, wenn sie mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind. Fährt etwa ein Polizeifahrzeug nur mit Blaulicht, muss der Beamte sich wie andere Verkehrsteilnehmer auch, an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten.

Und wenn Du in Zivil mit Deinem SLK über eine rote Ampel bretterst bist Du fällig wie jeder andere Otto-Normal - völlig egal ob Du einen "Sondereinsatz" fährst oder nicht.

--
Viele Grüße aus Hamburgs Umland ~ Olaf

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Hallo Olaf
Ich tue es nicht gerne, aber ich muss dir da widersprechen.
Man unterscheidet zwischen Sonderrechten und Wegerechten. Sonderrechte hat (wie schon geschrieben der POLIZEIBEAMTE) alo unabhängig davon welches Fahrzeug er fährt. Es gibt natürlich Vorraussetzungen um diese in Anspruch zu nehmen. Eine genaue Definition würde hier glaube ich zu weit gehen. Wegerechte heißt ganz lapidar, Blaulicht an und alle anderen müssen den Weg frei machen. Meistens in Verbindung mit den Sonderrechten.

Also ich als Polizeibeamter darf auch in meinem SLK Sonderrechte in Anspruch nehmen, der "normal Bürger" nicht.
Ist natürlich nur ein Extremfall. Allerdings haben Polbea. die Pflicht Straftaten zu verfolgen. Auch wenn ich privat davon Kenntnis erlange. Ist kein Ermessen sondern wenn man es eng auslegt ein Pflicht.
Sprengt aber den Rahmen dies zu diskutieren.

Also: nix für ungut, aber glaub mir einfach.

Gruß

Jörg


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"Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Opa, nicht schreiend und weinend wie sein Beifahrer!"

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 Geschrieben am 16.03.2007 um 05:31 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Benzer am 16.03.2007 um 05:37 Uhr ]

Hallo,

zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben darf die Polizei sich
n a t ü r l i c h über die Vorschriften der StVO hinwegsetzen.

Zitat Jörg:
"Allerdings haben Polbea. die Pflicht Straftaten zu verfolgen. Auch wenn ich privat davon Kenntnis erlange. Ist kein Ermessen sondern wenn man es eng auslegt ein Pflicht."

Das kann man so pauschal nicht sagen, da der Polizeibeamte privat nicht jede Straftat verfolgen muss, denn das sind nur ganz bestimmte.
Sonst müsste der PB privat ja auch jede Verkehrsstraftat / Ladendiebstahl usw. verfolgen! Er dürfte sich in diesen Fällen natürlich in den Dienst versetzen.

Das würde - wie schon erwähnt - hier aber den Rahmen sprengen.

Viele Grüße


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   Wiepenkathen

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 Geschrieben am 16.03.2007 um 10:52 Uhr   


S - FP 230 schrieb:

Glaube das Stichwort heißt "Erfüllung hoheitlicher Aufgaben".

...

Ich wundere mich gelegentlich auch, wenn man einen Streifenwafen sieht und der fährt ganz normal, plötzlich vor einer roten Ampel wird das Blaulicht eingeschaltet, die Kreuzung überquert, dann ausgeschaltet und es geht mit normaler Geschwindigkeit weiter. Das ist sicherlich auch nicht immer undbedingt ein Einsatz?!

Aber lege Dich nicht mit der Polizei an, speziell wenn Du tatsächlich einen Fehler gemacht hast.

Gruß

Frank Peter


Moin Frank Peter,

diese Art der Fahrweise kannst du in Stade öfter erleben. Da ist so manchem Fahrer eines Fahrzeugs mit blauer Signalanlage auf dem Dach der Stau zu lang - dann geht's mal fix mit Blaulicht (ohne Tonsignal) dran vorbei - und gut ist's wieder.


Diese Art der "Erfüllung hoheitlicher Aufgaben" erzeugt nicht gerade Verständnis bei den anderen Verkehrsteilnehmern - zumindest nicht bei mir...


Wir müssen wohl annehmen, dass gelegentlich beim Heranfahren an einen Stau ein dringender Einsatz gemeldet wird, welcher nach Umfahrung des Staus dann plötzlich nicht mehr besteht.
Solche Zufälle soll's ja geben.

Von solchen Einzelfällen abgesehen, kann ich über die (Stader) Polizei allerdings nur Gutes berichten - sind halt Menschen wie du und ich.


In diesem Sinne...

--
Grüße aus Stade-Wiepenkathen
Bernd

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 Geschrieben am 16.03.2007 um 11:46 Uhr   


Wiepenkathen schrieb:

Diese Art der "Erfüllung hoheitlicher Aufgaben" erzeugt nicht gerade Verständnis bei den anderen Verkehrsteilnehmern - zumindest nicht bei mir...


Wir müssen wohl annehmen, dass gelegentlich beim Heranfahren an einen Stau ein dringender Einsatz gemeldet wird, welcher nach Umfahrung des Staus dann plötzlich nicht mehr besteht.
Solche Zufälle soll's ja geben.


Hallo Bernd,

das habe ich zwar auch schon hier und da beobachtet, aber da wir von "außen" nicht wissen, ob die Polizisten in dem Moment einen Einsatz haben oder nicht, macht es m.E. keinen Sinn, sicher darüber zu ärgern oder mit Unverständnis zu reagieren.

Es kann genauso gut sein, dass es bei dem Einsatz unangebracht ist, mit Sonderrechten einen Straftäter schon 3km vorher aufzuschrecken oder sonstwas. Trotzdem muss die Polizei aber auf der Anfahrt schnell und sicher über die Kreuzung oder am Stau vorbei kommen. Also lasst doch die "Leute wie du und ich" einfach ihren Job machen, so lange niemand unnötig behindert oder gefährdet wird...
(Natürlich gibt es auch bei der Polizei einzelne übereifrige Ausnahmen)

Gruß

Guido

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   Joschi

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 Geschrieben am 16.03.2007 um 12:05 Uhr   
Hallo Guido

Danke.
Dem kann ich nichts hinzufügen...in allen Belangen
Ein passender Abschluß dieser Diskussion.

Gruß

Jörg

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   Wiepenkathen

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 Geschrieben am 16.03.2007 um 12:10 Uhr   


SLK171 schrieb:
Hallo Bernd,

das habe ich zwar auch schon hier und da beobachtet, aber da wir von "außen" nicht wissen, ob die Polizisten in dem Moment einen Einsatz haben oder nicht, macht es m.E. keinen Sinn, sicher darüber zu ärgern oder mit Unverständnis zu reagieren.

Es kann genauso gut sein, dass es bei dem Einsatz unangebracht ist, mit Sonderrechten einen Straftäter schon 3km vorher aufzuschrecken oder sonstwas. Trotzdem muss die Polizei aber auf der Anfahrt schnell und sicher über die Kreuzung oder am Stau vorbei kommen. Also lasst doch die "Leute wie du und ich" einfach ihren Job machen, so lange niemand unnötig behindert oder gefährdet wird...
(Natürlich gibt es auch bei der Polizei einzelne übereifrige Ausnahmen)

Gruß

Guido


Moin Guido,

da gebe ich dir gerne Recht: Diese "Leute wie du und ich" sollen und müssen bitte ihren Job machen - zu unser aller Sicherheit.

Da ich die letzten beiden Nächte mit meiner Frau in der Notaufnahme des Krankenhauses zubringen musste, konnte ich mitbekommen, wie oft eine Notarztwagenbesatzung mit einer Patientin/einem Patienten auf der Liege dort ankam - da ist man froh, dass diesen Einsatzkräften Sonderrechte im Straßenverkehr zustehen.

Ich war auch schon froh über das rasche Erscheinen einer Streifenwagenbesatzung - auch das wäre ohne die oben erwähnten Sonderrechte bestimmt nicht so flott gegangen.

Ich schere nicht alle über einem Kamm - bestimmt nicht. Allerdings scheint es so, dass es doch hin und wieder "jemanden juckt", diese Sonderrechte zu missbrauchen. Bezogen auf die Zeit und die zurückgelegte Strecke, die ich im Straßenverkehr verbringe und verbracht habe (in rund 29 Jahren ca. 1,4 mio. KM) muss ich sagen, dass diese Fälle wirklich nicht relevant sind.

Ein weiterer Punkt zur "Ehrenrettung": Ich habe schon sehr viele kulante Uniformierte kennen gelernt.

In diesem Sinne...

--
Grüße aus Stade-Wiepenkathen
Bernd

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   Olaf M

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 Geschrieben am 16.03.2007 um 15:21 Uhr   


Joschi schrieb:

Hallo Olaf
Ich tue es nicht gerne, aber ich muss dir da widersprechen.



No Prob...

***
Du kennst Dich da sicherlich besser im spezifischen §-Dschungel aus als ich - allerdings wäre der von mir in "sanften Widerspruch" aufgeführte Sonderfall mit Sicherheit die absolute Ausnahme. Klar sollte aber sein, das dann außer besondere Rechte auch besondere Pflichten bestehen.

Und somit ist die Sache für mich erledigt.

--
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