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Tipps und Technik R170 » » Thema: HILFE!!! 15er Distanzscheiben pro Rad bei Felgen 8 x 17 Zoll!!! Gutachen??? |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 01.04.2005 um 17:31 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von jetstream am 01.04.2005 um 17:43 Uhr ]
hallo
ich möchte mal etwas zum Thema ABE beitragen, hier z.B. auch Distanzscheiben. Die meisten ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) beinhalten -recht versteckt im amtsdeutschen TÜV Text- den Hinweis, dass der "ordnungsgemäße Einbau/Anbau" von einem dafür lizensierten Fachingenieur geprüft und per Formdruck bestätigt werden MUSS!!!
Das heißt, die ABE bestätigt in sich dann nur, dass die Teile den Regelwerken entsprechen und materialtechnisch freigegeben wurden.
Der Einbau ansich MUSS aber dann per vereinfachten Prüfverfahren TROTZDEM abgenommen werden (TÜV, DEKRA, GTÜ usw.). Der Eigner erhält einen Vordruck, in dem dann die genaue amtliche Bezeichnung der Umbauten eingetragen wird. Wörtlich heißt es dann: die amtlichen Fahrzeugpapiere sind zum nächst möglichen Zeitpunkt zu korrigieren. Was nichts anderes bedeutet, als dass der Inhalt der Formblattes dann von der Zulassungsstelle "amtlich" in die Papiere (Brief/KFZ Schein) nachgetragen wird, ohne weitere Prüfung. Dazu gehört z.B. auch der neue Eintragungspunkt: Betrieb mit Schneeketten NEIN.
Im Falle der hier genannten Spurverbreiterungen ist meistens solch eine Vorgabe als Eintrag in der "ABE" enthalten. Der Sachverständige hat gemäß dortiger Tabellen (Fahrzeugtyp, Rad/Reifenkombinationen usw.) zu prüfen, ob z.B. die MB Radabdeckungen vorhanden sind, ggf. ob tatsächlich die vorgegebenen (mitgelieferten) verlängerten Radbolzen verwendet wurden und ob eine "ausreichende Freigängigkeit" zwischen Reifen und Kotflügel besteht.
Ich kann nur dringenst raten, jede ABE sorgfältig durchzulesen, bis zur letzten Seite. Nutzt man Fahrzeugteile mit ABE, die trotzdem nach Einbau durch einen Sachverständigen prüfpflichtig sind, ohne solche Abname, so fährt man sinngemäß mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug. Das kann im Schadensfall zu drastischem Ärger mit der Versicherung führen.
Also, ABE ist kein Freibrief, sondern nur eine Abnahmehilfe für die Prüfstellen, nicht mehr!!!!
Dazu noch ein Tip: DEKRA oder insbesondere GTÜ (freie, vereidigte KFZ Sachverständige mit Prüfzulassung) sind erheblich kooperativer, als der TÜV.
Desweiteren lohnt es sich, dem GTÜ Prüfer evtl. ABE Umbauten EINZELN vorzuführen und EINZELN abnehmen zu lassen. Das kostet zwar ggf. eine doppelte Prüfgebühr (z.B. je 42 Euro), erspart aber Zitterpartien.
Beispiel in meinem Fall: zuerst wurden Distanzscheiben abgenommen. Denn in der ABE heißt es, dieses Gutachten bezieht sich auf Fahrzeuge mit serienmäßigem Fahrwerk+Rad/Reifenkombinationen. Lustigerweise mußte ich ihm zum Thema "serienmäßige Räder" erst explizit erläutern, dass der SLK ab Werk mit AMG Rädern verfügbar ist. Sonst hätte es sogar bei dem umsatzinteressierten Prüfer mit der Spurverbreiterung Probleme geben können.
Im zweiten Anlauf habe ich dann die Eibach Federn abnehmen lassen. Dem freundliche, eifrige Allroundprüfer fiel bei der gigantischen Datenmenge seiner täglichen Fahrzeugabnahmen gar nicht auf, dass der Wagen Eibach Federn hatte.
Mit den beiden, getrennt datierten Vordrucken bin ich ein anderes Mal zum Strassenverkehrsamt gewankt und die arrogante Beamtenschnepfe tippte die Daten ins den Behörden-PC. Was mir dann beim KFZ Schein eine Anlage bescherte, weil das Basisfaltblatt bereits seitens MB voll geschrieben ist.
Gruß Peter | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 01.04.2005 um 17:43 Uhr  
| Tach, Peter!
Ui!
Das ist mir neu...
Habe selber Sportgrill und seitl. Blinker umgebaut (Beide Teile mit ABE)
Muss diesen Monat zum Tüv....
Da bin ich dann aber mal gespannt, was DIE mir sagen werden..
Schreibe natürlich sofort, wie mein Tüv- Besuch verlaufen ist...
Ich sage ja: Nichts als Schikane, dieser Tüv...(ausser die Kontrolle, ob die Bremsen etc. noch funkt.) | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 01.04.2005 um 17:50 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von jetstream am 01.04.2005 um 18:07 Uhr ]
yep,
glaub mir, das ist so. Du musst IMMER die ABE "Wort für Wort" durchlesen. Natürlich gibt es ABE´s, die KEINE weitere Sachverständigenabnahme vorschreiben. Dazu gehören in der Tat Blinker, oder Scheibenfolien usw.
Aber die meisten ABE´s werden für die Bauteile erstellt. Diese können dann für viele Fahrzeughersteller verwendet werden. Jedoch gibt es sehr sehr modellabhängige Auflagen, die in der ABE eindeutig, aber mühsam zu entnehmen sind. Und diese Auflagen prüft der Sachverständige eben und bestätigt die "ordentliche" Verwendung am genannten Fahrzeug.
Kollegen, die sich die Freude gönnen, ihren SLK (oder jegliche Autos) mit exotischen Radsätzen auszurüsten, scheitern dann oft später beim Umbau weiterer Teile mit ABE.
So checkt der Prüfer z.B. die - bei Spurverbreiterungen - vorgegeben Einpresstiefen der Felgen. Hat eine "exotische" Felge nicht eine völlige Übereinstimmung mit der Einpreßtiefe in der ABE Vorgabentabelle, so geht das Gewusel los. Ja selbst Abweichungen im Millimeterbereich (plus oder minus) vom ABE Zahlenwerk führen oft genug zu Problemen.
Und in diesen Fällen verweigern sogar legere GTÜ oder DEKRA Prüfer die Freigabe. Da geht es alleine vom Zahlenwerk her um präzise einzuhaltende Vorgaben, während der Prüfung der Freigängigkeit von Rädern im Radkasten eine Ermessensfrage ist. Welche dann der Sachverständige je nach Organisation großzügig beurteilt.
Ich habe über Lichtjahre Rennsport betrieben und Unmengen exotischer Automobile mit noch exotischeren Rad/Reifenkombinationen gefahren. Und genau deshalb weiß ich, warum ich "nur" AMG Räder beim SLK benutze.
Weil diese nämlich vom Zahlenwerk her (ET und MB als Vertreiber) durchweg eine problemlose Basis sind, während andere schönere Felgen (z.B. OZ ff..) immer Probleme, Nachmessungen und endlose Diskussionen bereiten könnten -nicht müssen-, wenn man in eigener Regie auch weitere Umrüstungen vornehmen möchte (z.B. Tieferlegung, Bremsanlagen, Fahrwerk.....)
Gruß Peter | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 07.04.2005 um 13:56 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von michel80 am 07.04.2005 um 14:04 Uhr ]
@ jetstream: was du meinst, heißt nicht ABE sondern TÜV-gutachten! eine ABE, ausgesprochen Allgemeine BetriebsErlaubnis gestattet i. d. R. einen Anbau und eine Verwendung der Teile ohne Abnahme durch einen Sachverständigen. Wenn in dem Papier die Abnahme durch einen solchen gefordert ist, dann ist es keine ABE sondern ein Gutachten bzw. vielleicht auch nur ein Festigkeitsgutachten der gelieferten Teile. Ausnahmen mag es geben, aber wie Du selbst schon schreibst:
"...Denn in der ABE heißt es, dieses Gutachten ... "
Davon abgesehen war das bei mir derselbe Fall! Meine OZ Räder gehen eigentlich auch nur mit serienmäßigem Fahrwerk. In diesem Fall funktioniert aber der Trick nicht, den Du beschrieben hast, denn wenn ich mit meinen Distanzscheiben unter den Winterrädern hingefahren wäre, hätte mir das beim Übertrag in den Schein durch die Zulassungsstelle auch nix gebracht, da Distanzscheiben immer nur mit der montierten Rad-/Reifenkombination geprüft werden.
Ich MUSSTE also meine OZs drauflassen für die Distanzscheiben-Eintragung. Da der TÜV-Prüfer aber der Chef des Ladens und sehr kulant war (hatte bis vor kurzem selbst nen SLK...), hat er mir die "erweiterte" Abnahme für den "normalen" Preis gemacht (knapp über 40,- EUR). Wie oben halt schon beschrieben.
Und übrigens: Der TÜV ist genauso kommerziell wie DEKRA und GTÜ, die sind auch nur an Gewinnmaximierung interessiert. TÜV ist keineswegs staatlich! Und es gibt Bundesländer, da darf die DEKRA Eintragungen und Prüfungen vornehmen, die z. B. in Bayern nur durch den TÜV zulässig sind. Da gehts nur um die amtliche Anerkennung der jeweiligen Sachverständigen! | Antworten
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User seit 19.06.2004
| Geschrieben am 07.04.2005 um 14:17 Uhr  
|
michel80 schrieb:
<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von michel80 am 07.04.2005 um 14:04 Uhr ]</font>
@ jetstream: was du meinst, heißt nicht ABE sondern TÜV-gutachten! eine ABE, ausgesprochen Allgemeine BetriebsErlaubnis gestattet i. d. R. einen Anbau und eine Verwendung der Teile ohne Abnahme durch einen Sachverständigen. Wenn in dem Papier die Abnahme durch einen solchen gefordert ist, dann ist es keine ABE sondern ein Gutachten bzw. vielleicht auch nur ein Festigkeitsgutachten der gelieferten Teile. Ausnahmen mag es geben, aber wie Du selbst schon schreibst:
"...Denn in der ABE heißt es, dieses Gutachten ... "
Davon abgesehen war das bei mir derselbe Fall! Meine OZ Räder gehen eigentlich auch nur mit serienmäßigem Fahrwerk. In diesem Fall funktioniert aber der Trick nicht, den Du beschrieben hast, denn wenn ich mit meinen Distanzscheiben unter den Winterrädern hingefahren wäre, hätte mir das beim Übertrag in den Schein durch die Zulassungsstelle auch nix gebracht, da Distanzscheiben immer nur mit der montierten Rad-/Reifenkombination geprüft werden.
Ich MUSSTE also meine OZs drauflassen für die Distanzscheiben-Eintragung. Da der TÜV-Prüfer aber der Chef des Ladens und sehr kulant war (hatte bis vor kurzem selbst nen SLK...), hat er mir die "erweiterte" Abnahme für den "normalen" Preis gemacht (knapp über 40,- EUR). Wie oben halt schon beschrieben.
Und übrigens: Der TÜV ist genauso kommerziell wie DEKRA und GTÜ, die sind auch nur an Gewinnmaximierung interessiert. TÜV ist keineswegs staatlich! Und es gibt Bundesländer, da darf die DEKRA Eintragungen und Prüfungen vornehmen, die z. B. in Bayern nur durch den TÜV zulässig sind. Da gehts nur um die amtliche Anerkennung der jeweiligen Sachverständigen!
Nein, das gibt es auch bei der ABE, z.B. bei den Distanzscheiben von PowerTech für SLK170 Typ 1A029. Direkt die erste Auflage lautet:
"A1a) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer ... auf der im Abdruck der ABE des Distanzringes enthalten Bestätigung bescheinigen zu lassen"
Sogar mit expliziter ABE Erwähnung.
jan | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 07.04.2005 um 18:15 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Base am 07.04.2005 um 18:18 Uhr ]
wenn man einen serienslk hat, kann man einige powertech distanzscheiben verbauen ohne sie in die fahrzeugspapier eintragen zu lassen.
einen entsprechenden prüfer muss man aber dennoch aufsuchen.
also spart man gerade mal 12 euro für die eintragung in die papiere und einen neuen schein und muss dafür immer den abe wisch zusammen mit dem prüfer-blatt mitsichführen.
gruss
BaSe
quelle:
http://www.powertech.de/gutachten/index.htm
spurverbreiterungen mit abe, zb. 50.021
ps: darf man sich einfach die radschrauben auf die gewünschte länge flexen (zuschneiden) hört sich schon heftig an
michel80 schrieb:
erste negative überraschung nach dem einbau: die von H & R mitgelieferten schrauben waren zu lang!!! beim ausfahren aus dem carport klackerte es lautstark an der hinterachse, weil die schrauben an der handbremseinrichtung schliffen. das hatte zur folge, dass die hinterräder insgesamt noch dreimal runter mussten, um mit feile und flex die schrauben kürzen zu können. das hat dazu geführt, dass mein radwechsel gestern mal locker-flockige drei stunden gedauert hat. dementsprechend genervt war ich natürlich auch am ende!
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 08.04.2005 um 14:53 Uhr  
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Base schrieb:
ps: darf man sich einfach die radschrauben auf die gewünschte länge flexen (zuschneiden) hört sich schon heftig an
michel80 schrieb:
erste negative überraschung nach dem einbau: die von H & R mitgelieferten schrauben waren zu lang!!! beim ausfahren aus dem carport klackerte es lautstark an der hinterachse, weil die schrauben an der handbremseinrichtung schliffen. das hatte zur folge, dass die hinterräder insgesamt noch dreimal runter mussten, um mit feile und flex die schrauben kürzen zu können. das hat dazu geführt, dass mein radwechsel gestern mal locker-flockige drei stunden gedauert hat. dementsprechend genervt war ich natürlich auch am ende!
naja, das hört sich vielleicht dramatischer an, als es ist. ich hab die schrauben nicht "abgeschnitten", sondern von oben her sozusagen abge"schliffen" bzw. -gefeilt. insgesamt wurden wohl zwei gewindegänge weggenommen. aber wie gesagt: mein tüv-ingeneur meinte, das wäre bei ihm genauso gewesen, und er hätte zu den gleichen maßnahmen gegriffen. eine beschwerde bei H&R erbrachte, dass das - je nach bremsanlage - gelegentlich vorkommen kann, für den fall würden dann normalerweise kürzere schrauben geliefert. und die hab ich mir jetzt eben selbst gemacht... dass sie zu kurz sind, kann eigentlich nicht sein, denn sie sind 1/2-mm-weise gekürzt worden, bis sie exakt gepasst haben. und mit H&R hab ich mich auch auf eine kleine entschädigung für den aufwand geeinigt... | Antworten
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