aber wenn ich mir die Powertech-ABE so durchlese, wird es wohl doch nicht so ganz ohne TÜV-Vorführung gehen (siehe Auflage A1a) ...
ciao
Andy
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Ist in der Tat sonderbar. Unter der Zusammenfassung in Punkt 5 wird darauf hingewiesen, dass eine Abnahme nach §22 Abs 1 unter Beachtung der Auflagen nicht erforderlich ist, aber die Auflage "A1a" schreibt wiederum eine allgemeine Abnahme durch Sachverständigen vor
Ich denke mal im Falle einer Verkehrskontrolle dürfte das Vorlegen der ABE ausreichend sein. (Habe selber andere Scheiben von denen, die allerdings keine ABE besitzen und dementsprechend vorgeführt werden mußten)
Viele Grüße,
jan
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jan eckart meier-engelen