Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 05.06.2004 um 04:18 Uhr  
| hallo
da die forensuche derzeit gestört zu sein scheint, erlaube ich mir
folgende frage an euch:
ich gedenke den original-kühlergrill aus zu tauschen, gegen einen
clk-bzw. sl grill...
... benötige ich für den austauschgrill eine ABE
... sollte der neue grill in die fahrzeugpapiere eingetragen werden
... erlischt evtl. die betriebserlaubnis für den wagen mangels
eintragung oder fehlender ABE
... was sagt der TÜV
gruss
satriani | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 05.06.2004 um 05:43 Uhr  
| Hi Satriani,
das sind genau die Fragen, die auch mich im Moment beschäftigen.
Seit geraumer Zeit beobachte ich Angebote bei eBay. Leider sind die Erläuterungen dort nicht erschöpfend. Mal gucken, ob uns jemand postet.
Übrigens, das ist mein erstes Posting in diesem Forum. Bin beim Googlen auf diese Seite gestossen - ich bin begeistert!!! Selbst bin ich seit dem 11.11.97 SLK- Besitzer. Kann mich heute noch an den Abholtag in Bremen erinnen, als sei es gestern gewesen.
Vor 2 Monaten hat mein Baby sein Leben für mich gegeben. Soll heißen: Mit der Beifahrerseite mit ca. 60 - 70 km/h gegen einen Baum geprallt. Auto krumm! Fahrer bis auf einige Prellungen (hatte schon jemand von euch einen blauen-grün-violett-gelben Allerwertesten?) wohlauf!
Nach sechs Wochen Suche steht wieder einer vor der Tür - war eine harte Zeit ohne S uper L uxus K arre.
Als Neuling grüße ich alle SLK- Fans aufs herzlichste!
blackbird | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 05.06.2004 um 08:13 Uhr  
| Moin..
... benötige ich für den austauschgrill eine ABE---Nein !
... sollte der neue grill in die fahrzeugpapiere eingetragen werden---Nein, warum ?
... erlischt evtl. die betriebserlaubnis für den wagen mangels
eintragung oder fehlender ABE---siehe erste Frage.
... was sagt der TÜV --- nichts, warum auch..siehe erste Frage.
Es handelt sich um ein MB Originalteil.
Gruß Andreas
--
...I can count-Greetz from Gifhorn Castle ! | Antworten
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 05.06.2004 um 08:27 Uhr  
| Sicher ist der Tausch des Kühlergrills gegen ein Teil, was für den SLK nicht vorgesehen ist, ein ganz klein wenig in der Grauzone; da es sich bei dem anstelle dessen verbauten Teil um ein original DC-Teil handelt, ist in der Praxis nicht mit Problemen bei Hauptuntersuchungen oder Polizeikontrollen zu rechnen.
Das beweist auch die Tatsache, daß sicher (grob geschätzt) mindestens ein Viertel bis ein Drittel aller aktiven Community-Mitglieder auf ihrem R170er den CLK-Grill verbaut haben; von Fällen diesbezüglichem behördlichen Einspruchs ist mir bei keinem etwas bekannt geworden bisher.
Gruß
Micha
--
Gründungsmitglied und Mitpräsident der Schwalbacher Gespräche | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
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... ist OFFLINE
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User seit 21.01.2004
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 06.06.2004 um 06:05 Uhr  
| hallo ...
vielen dank für die prompten antworten...
insbesondere micha´s antwort war sehr aufschlussreich...
denke auch...im fall der fälle, weiss kaum jemand um die
beschaffenheit eines kühlergrills, ...und es ist ja schliesslich ein
dc original-teil...
werde trotzdem, nach einbau..spasseshalber....eine eintragung
mit meiner niederlassung in solingen vesuchen...
mal sehn ob es geht...???
werde euch auf dem laufendem halten,,,
gruss und dank
satriani
p.s.
hatte seinerzeit mit meinem" jeep-wrangler-YJ" eine "alonge" von ca. 40 cm
am fahrzeigschein, wegen zusatz-umbauten-...der war nachher so hoch und
breit, dass mein hund (golden retriever) bequem drunter her laufen konnte... | Antworten
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Beitrag von:
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User seit 31.08.2003
| Geschrieben am 06.06.2004 um 07:45 Uhr  
| Hallo,
mit dem erlöschen der Betriebserlaubnis wäre ich mir nicht so sicher.
Angenommen der Verschlußhaken der Motorhaube rastet durch den CLK-Grill nicht richtig ein, dann würde im Betrieb eine Gefährdung für die Allgemeinheit
bestehen.
Das mögliche Problem mit der schlecht schließenden Motorhaube ist ja schon häufiger diskutiert worden.
Angenommen durch die Montage des CLK-Grill wird der Zustand erreicht, daß beim Verschließen der Motorhaube der Verschluß zwar greift, aber nicht in seine vorgesehene Endlage kommt. Durch Erschütterungen während der Fahrt
könnte dann die Motorhaube aufspringen. Bei höheren Geschwindigkeiten wird
dann der Nothaken allein, die Motorhaube nicht halten können.
Im Fall eines Unfalles würde dieses dem Sachverständugen dann sicher auffallen.
Gruß
Stefano
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 06.06.2004 um 08:50 Uhr  
| Moin Stefano
Durchaus denkbar..dennoch greift der Grill in seiner Konstruktion nicht unmittelbar in den Schliessmechanismus der Haube ein.
Wenn du die Haube zumachst drückt diese im vorderen Bereich auf den Grill...oder würde diesen im Fall der Fälle zerdrücken.
Aber deine Bedenken sind nicht abwägig...wer sich hier also nicht sicher ist sollte den 100% passenden Grill von XTC oder gleichwertigen Anbietern kaufen und sich nicht auf die "ebay Bastler" verlassen.
Gruß Andreas
--
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