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Tipps und Technik R170 » » Thema: 50KMH Modul - Verliert der SLK die ABE? |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 194
User seit 26.07.2004
| Geschrieben am 05.01.2005 um 00:11 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von mwz am 05.01.2005 um 00:13 Uhr ]
Ich mache mir vor allem Sorgen, wenn es um den Verlust der Betriebserlaubnis und den vielleicht ebenso resultierenden Verlust des Versicherungsschutzes geht.
Ob die Polizei oder der TÜV Prüfer etwas sehen ist unwichtig, entscheidend ist doch, ob man mit einem PKW unterwegs ist, der keine Betriebserlaubnis mehr hat.
Ob man dann damit leben kann soll natürlich jeder selbst entscheiden, man sollte sich dessen aber bewusst sein.. oder..?
Ich hoffe, dass Berber recht hat und man für dieses kleine elektrische Teil keine ABE benötigt.
Für ein nachträglich eingebautes Navigationssystem brauche ich auch keine ABE und dort wird auch teilweise viel verkabelt und an die PKW Elektrik angeschlossen.
Werde das Modul natürlich auch einbauen, aber schön wärs doch zu wissen...
Grüsse..!
Martin
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8176
User seit 17.07.2004
| Geschrieben am 05.01.2005 um 01:22 Uhr  
|
SLK-Andy schrieb:
Hallo Escape.
Ich bin ja eigentlich auch der Meinung, dass die BE nicht erlischt.
Aber wenn man einmal streng nach dem Gesetz (§19/II Nr. 2 StVZO) geht, dann erlischt die BE. Denn, es ist eine Gefährdung (muss nicht konkret sein) von Verkehrsteilnehmern zu erwarten.
Und woher möchtest du wissen, dass das Dachgestänge des SLK soviel aushält !?!
Natürlich hält es das aus, das weiß jeder, aber so ist das Gesetz halt mal.
Eine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung liegt auf jeden Fall vor. Ich habe mal wegen eines ähnlichen Falles mit einem Versicherungs-Typen gesprochen. Und er hat mir das bestätigt.
Aber wer schaut denn bitte nach einem Unfall, ob ein Dachsteuermodul verbaut ist ?!
Ich würde es aber auch jeder Zeit verbauen.
mfgANDY
--
!!! Grüße von http://www.slks.de !!!
Ich rase nicht, ich fliege nur tief !!
Hallo Andy,
stimme Dir voll und ganz zu. Das hast Du sehr schön auf den Punkt gebracht, jedoch besteht eine minimale Wahrscheinlichkeit, dass das Modul nach einem Unfall entdeckt werden kann. Man hat auch schon Pferde vor der Apotheke k..... sehen.
In Deutschland muss halt alles in Schubladen passen und gesprüft werden, ob es in diese passt. Leider... Ein manches Mal wäre ein klein wenig mehr Freiheit schon ganz angebracht.
Aber wie der Amerikaner sagt: Freedom dies by inches!
--
Winterliche Roadstergrüße aus der Pfalz
Tom
____________________________________________________
If it's chrome I'll have it!
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 6825
User seit vor Apr. 03
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2349
User seit 21.01.2004
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 05.01.2005 um 09:07 Uhr  
| Servus,
ich denke daß es für ein Dachmodul nie eine Freigabe geben wird, denn sonst hätte es der neue SLK sicher drin. Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer/Fußgänger liegt in der Gefahr des Abreissen des Dachs beim öffnen oder schliessen bei 50Km/h könnte ich mir vorstellen.
Daß im Falle eines Unfalls dieses Modul gefunden wird (es wird nach der Unfallursache gesucht), halte ich für äußerst gering, und wenn sollte es keinen Einfluß auf die Schadensregulierung haben wenn der Unfall nicht unmittelbar auf dieses Modul zurück zu führen ist.
Bis denne....
--
Nichts auf der Welt ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist.
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 6756
User seit 08.10.2002
| Geschrieben am 05.01.2005 um 09:24 Uhr  
|
Heaven11 schrieb:
Servus,
ich denke daß es für ein Dachmodul nie eine Freigabe geben wird, denn sonst hätte es der neue SLK sicher drin. Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer/Fußgänger liegt in der Gefahr des Abreissen des Dachs beim öffnen oder schliessen bei 50Km/h könnte ich mir vorstellen.
Daß im Falle eines Unfalls dieses Modul gefunden wird (es wird nach der Unfallursache gesucht), halte ich für äußerst gering, und wenn sollte es keinen Einfluß auf die Schadensregulierung haben wenn der Unfall nicht unmittelbar auf dieses Modul zurück zu führen ist.
Richtig, genau so ist es. Selbst wenn das Modul entdeckt wird, muss der Versicherer eine Kausalität nachweisen. Das bedeutet: die Entstehung des Unfalles muss im unmittelbarem Zusammenhang mit dem verbauten Gerät stehen.
Sollte jedoch das Fahrzeug bedingt durch einen Kabelbrand am DSM abbrennen, wärs natürlich essig mit dem Kaskoschutz.
Oder, wenn das DSM ohne Aufsicht betätigt würde, und jemand eingeklemmt würde. Die Hftpflicht würde zwar in dem Falle zahlen, mich aber dann in Regress nehmen. Über dessen Höhe gibt es feste Sätze !
--
die Dumm Sau
Früher haben die Menschen ihren Müll im Wald vergraben, heute gibt es Ebay !
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7678
User seit 13.04.2003
| Geschrieben am 05.01.2005 um 09:25 Uhr  
|
Heaven11 schrieb:
Servus,
ich denke daß es für ein Dachmodul nie eine Freigabe geben wird, denn sonst hätte es der neue SLK sicher drin. Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer/Fußgänger liegt in der Gefahr des Abreissen des Dachs beim öffnen oder schliessen bei 50Km/h könnte ich mir vorstellen.
Daß im Falle eines Unfalls dieses Modul gefunden wird (es wird nach der Unfallursache gesucht), halte ich für äußerst gering, und wenn sollte es keinen Einfluß auf die Schadensregulierung haben wenn der Unfall nicht unmittelbar auf dieses Modul zurück zu führen ist.
Bis denne....
--
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(Victor Hugo)
wie erklärt sich dann aber dass bei einigen Amis z.B. Pontiac Firebird das Dach während der Fahrt zu bedienen ist, hatte es vor Jahren mal bei einer Probefahrt getestet
--
Gruß
Thomas aus Köln
R 171 Irridiumsilber und Alpakagrau muss er sein | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 6888
User seit 20.06.1999
| Geschrieben am 05.01.2005 um 09:31 Uhr  
| Diese Teile haben grundsätzlich keine ABE (zumindest kenne ich keine). Für während der Fahrt bewegliche Karosserieteile wird's so einfach auch keine geben. Die Anbieter sind in der Regel Kleinst- oder Einzelfirmen, die TÜV-Abnahmen oder CE-Prüfungen gar nicht bezahlen können.
Das Risiko, dass deswegen ein Unfall geschieht und ich damit ich erwischt werde, erachte ich als äußerst gering.
--
Viele Grüße
Torsten Gerber
Webmaster | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 05.01.2005 um 09:33 Uhr  
|
colognehunter schrieb:
wie erklärt sich dann aber dass bei einigen Amis z.B. Pontiac Firebird das Dach während der Fahrt zu bedienen ist, hatte es vor Jahren mal bei einer Probefahrt getestet
--
Gruß
Thomas aus Köln
R 171 Irridiumsilber und Alpakagrau muss er sein
Ähm, wir reden doch jetzt von Deutschland, oder habe ich etwas falsch verstanden?
Im Amiland (dem Land der Unbegrenzten Möglichkeiten) brauchst auch nicht mit jedem Umbau zum T.Ü.V. weil es da keinen gibt.
Bis denne....
--
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8864
User seit 26.09.2002
| Geschrieben am 05.01.2005 um 09:38 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von lennon am 05.01.2005 um 09:42 Uhr ]
Hi,
natürlich kann es auch in Deutschland grundsätzlich eine Zulassung für Dachmodule geben. BMW beim 6er und Porsche beim 911er machen es ja vor und für den SLK hat (oder hatte) http://www.mkb-tuning.com auch eine zugelassene Variante im Angebot. Die finanzielle Hürde zur Zulassungsprüfung will oder kann eben ein Kleinhersteller nicht nehmen.
ciao
Andy
--
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They that can give up essential liberty to obtain a little temporary safety deserve neither liberty nor safety. - Benjamin Franklin
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