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Tipps und Technik R171 » » Thema: Vergleich Dachsteuermodule Reinhold/MSpeed |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 10
User seit 19.08.2006
| Geschrieben am 29.09.2006 um 11:33 Uhr  
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FM schrieb:
Nach § 19 StVZO erlischt die BE nur, wenn eine Verschlechterung der Emissionen eintritt oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wahrscheinlich wird.
Durch das Dachmodul wird sicherlich nicht schlechtes emittiert und eine Gefährdung anderer könnte ich mir allerhöchstens dadurch vorstellen, dass das Dach aktiviert wird und ein Passant vom Mechanismus eingeklemmt wird; sehr wahrscheinlich
Die Versicherung wird wegen Gefahrerhöhung nur dann von der Leistung frei, wenn diese kausal für den Schaden war. In unserem Fall bedeutet dies: Wird dem Passanten durch den Mechanismus das Genick gebrochen, kann es sein, dass es tatsächlich Ärger mit der Versicherung gibt.
Die Garantiebedingungen verlangen ebenfalls eine Kausalität zwischen dem Garantiefall und dem Umbau. Wenn also das Dach wegen dem Passanten mit gebrochenen Genick defekt ist, wird sich DC wahrscheinlich auch nicht kulant erweisen.
Hi FM,
dies ist ja vollkommen richtig. Die Praxis beweist ja auch, dass die Module funktionieren und es keine negativen Rückwirkung auf andere Komponenten des Fahrzeugs gibt. Auch ist sicherlich (und hoffendlich) noch kein Passant oder Kind beim Öffnen und Schließen des Daches verunfallt.
Aber genau hier liegt das (theoretische) Problem. Es wird ein Gerät verbaut und mit den elektronischen System des Fahrzeugs verbunden. Dies ist kein unerheblicher Eingriff dessen Unbedenklichkeit vom Hersteller mittels Gutachten bescheinigt werden müsste. Hier setzt auch die Einstellung zur Garantie bei DC an.
Weiterhin: Eine Unterbrechung der Dachbewegung im Notfall erfolgt, auch wenn man sehr schnell handelt, erst einige 1/10Sek später.
Angesichts dieser Fakten könnte (nach § 19 StVZO Abs. 2 Punkt 2) eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gegeben sein. Damit würde die BE für das Fahrzeug erlöschen.
Bleibt die Frage, warum kein Hersteller eines Dachsteuermoduls eine ABE oder ein Teilegenehmigung anstrebt. Ich vermute es sind die immensen Kosten die, gegenüber den geringen Verkaufszahlen, die Sache restlos unrentabel machen würde. Oder steht der Sache noch Anderes entgegen ?
Gruß Micha
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 571
User seit 18.09.2006
| Geschrieben am 02.10.2006 um 11:31 Uhr  
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MK63 schrieb:
Bleibt die Frage, warum kein Hersteller eines Dachsteuermoduls eine ABE oder ein Teilegenehmigung anstrebt. Ich vermute es sind die immensen Kosten die, gegenüber den geringen Verkaufszahlen, die Sache restlos unrentabel machen würde. Oder steht der Sache noch Anderes entgegen ?
Gruß Micha
Eine ABE wäre wohl nur zu bekommen, wenn ähnliche Sicherheitsstandards wie bei Fensterhebern eingebaut wären, so z.B. Einklemmschutz.
Was macht das Dach denn, wenn man das Original-Knöpfchen gedrückt hält und etwas (z.B. einen Apfel) einklemmt? Ist da ein Sensor, welcher das Dach aufgrund des Widerstands stoppt? Falls nicht müsste für eine ABE eines automatischen Verdeckmoduls wohl zumindest eine Art Sensor für den Einklemmschutz her. | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 02.10.2006 um 13:31 Uhr  
| Ich zitiere jetzt zum letzten mal das KBA:
"Doch die Zeit bleibt nicht stehen.Die altgewohnte "ABE" nach den Vorschriften der StVZO z. B. für einen "Pkw" existiert schon heute nicht mehr. Zukünftig werden auch alle anderen Fahrzeugarten wie z. B. LKW oder Omnibusse nach den Vorschriften von EG-Richtlinien geprüft werden. Näheres dazu finden Sie unter EG-Betriebserlaubnisse nach EG-Richtlinien."
(Quelle: WWW.KBA.DE, 2.10.06)
=> Eine ABE gibt es folglich gar nicht mehr - im altbekannten Sinne!
=> Wenn ein Modul eine EG-Typgenehmigung hat, dann ist das quasi gleichzusetzen mit der altbekannten ABE! Ob ein Modul eine EG-Typgenehmigung hat (und damit quasi eine Betriebserlaubnis) oder nicht, erfahrt ihr beim Hersteller/Vertriebspartner des jeweiligen Moduls.
Laut MSpeed Homepage hat das neue Dachmodul von denen so eine Genehmigung und wäre damit "zugelassen" im Sinne der StvZO.
Gruß,
mits | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 600
User seit 18.12.2005
| Geschrieben am 02.10.2006 um 14:15 Uhr  
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mits schrieb:
Ich zitiere jetzt zum letzten mal das KBA:
"Doch die Zeit bleibt nicht stehen.Die altgewohnte "ABE" nach den Vorschriften der StVZO z. B. für einen "Pkw" existiert schon heute nicht mehr. Zukünftig werden auch alle anderen Fahrzeugarten wie z. B. LKW oder Omnibusse nach den Vorschriften von EG-Richtlinien geprüft werden. Näheres dazu finden Sie unter EG-Betriebserlaubnisse nach EG-Richtlinien."
(Quelle: WWW.KBA.DE, 2.10.06)
=> Eine ABE gibt es folglich gar nicht mehr - im altbekannten Sinne!
=> Wenn ein Modul eine EG-Typgenehmigung hat, dann ist das quasi gleichzusetzen mit der altbekannten ABE! Ob ein Modul eine EG-Typgenehmigung hat (und damit quasi eine Betriebserlaubnis) oder nicht, erfahrt ihr beim Hersteller/Vertriebspartner des jeweiligen Moduls.
Laut MSpeed Homepage hat das neue Dachmodul von denen so eine Genehmigung und wäre damit "zugelassen" im Sinne der StvZO.
Gruß,
mits
Hi, das wäre ja klasse.
Ich habe das "alte" MSpeed-Modul verbaut. Ich kann mich daran erinnern, dass damals schon die Rede von einer "Zulassung" in Vorbereitung - oder wie auch immer man es nennen mag - war und diese ggf. nachgereicht werden könne.
Ich denke, dass an dem neuen Modul nichts großartig anders ist. Es hieß ja auch mal, das Modul sei upgradefähig.
Vielleicht kann sich Godzilla ja nochmal zu Wort melden?!
--
Gruß Cabriolix
SAARLÄNDER, es kann nur einen geben! | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 04.10.2006 um 15:49 Uhr  
| Ich möchte an dieser Stelle nicht mehr zu viel verraten, denn der „Feind“ liest leider auch immer mit und bekommt dadurch vermeidbare Hinweise. Soviel sei jedoch gesagt: der Beitrag von Mits ist grundsätzlich richtig. Es gibt auf diesem Gebiet einige Änderungen auf EG Ebene. ABE´s gibt es
Sowieso nur in Deutschland, die anderen EG Länder haben so etwas nicht. Alle TÜV Prüfungen
hat das Modul mit geringen Änderungen erfüllt. Eine ABE wird es wohl aus oben genannten Gründen nicht mehr geben. Grundsätzlich hat das KBA momentan gar keine restlos klare Richtlinie wie und wonach geprüft werden soll und das gilt auch für Teilegutachten zu diesem Thema. Jetzt könnte man ja einwenden „Opel hat doch so etwas beim Astra TT“. Der Einwand greift aber nicht, denn der Kfz Hersteller braucht dafür keine extra Genehmigung, da es dort in die „Herstellerverantwortung“ fällt. Dies gilt dann aber nicht mehr für ein nachträglich einbaubares Zubehörteil. Wir haben ganz bewusst eine KBA e1 Prüfung für unser Modul erwirkt, auch wenn diese wesentlich teurer wie andere EG Zulassungen ist. (Man könnte sich z.B. fragen warum E13 keine Typenbindung enthält und was das aus KBA Sicht bedeutet?) Wir arbeiten nach wie vor an einer finalen Lösung für diese Produktgruppe, aber das KBA braucht für neue Sachen immer besonders viel Zeit zur „Meinungsfindung unter den Bedenkenträgern“ wie das dort genannt wird. Ich darf momentan leider nicht konkreter werden, aber es ist im Gutachtenbereich zurzeit einiges auf dem Wege der Neuordnung auf EG Ebene.
Gruß G
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 178
User seit 25.06.2006
| Geschrieben am 05.10.2006 um 06:39 Uhr  
| Hat denn schon überhaupt irgendjemand mal richtig Ärger wegen einem der Dachmodule bekommen? Mit der Versicherung, mit der Polizei beim öffnen während der Fahrt oder mit DC, "ihr Dach zahlen sie selbst sie haben ein Dachmodul eingebaut"?
Peter
--
27/09/06 SLK 350 Iridiumsilber/Akzentrot Piecha Dachmodul. Pralle Winterreifen. T630 Handy geschalt. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4142
User seit 23.09.2006
| Geschrieben am 07.10.2006 um 10:24 Uhr  
| Hi,
ich bin mir auch am überlegen, ob ich mir nicht so ein Dachmodeul zulege. Mir geht es eigentlich nicht darum dies während der Fahrt nutzen zu können, doch was wirklich nervig ist, ist die Tatsache, das man beim Original-System den Schalter die ganze Zeit halten muß. Wenn DC einfach die gleiche Funktion wie bei den Fensterhebern die Komfortfunktion einbauen würde, wäre das ja schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.
Aber rechtlich (auch Garantietechnisch) dürfte es keinerlei Ärger geben dürfen, bei dem Einbau eines Dachmoduls. Denn das Dachmodul verändert ja nichts am Fahrzeug, sondern erweitert nur eine Funktion. Ferner wird nur auch nur im "Komfort-Bus" eingegriffen und nicht im "Betriebs-Bus-System".
oder sehe ich das falsch?
Gruß
Gerhard
--
SLK 200 - 197, 801, 301, 403, 580, 283, 873, 952, 527, 386, 345 | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 233
User seit 22.05.2005
| Geschrieben am 19.11.2006 um 18:27 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Julian350 am 19.11.2006 um 18:28 Uhr ]
RichieK schrieb:
torsten war so nett, die vergleichstabelle nun online in die tipps&tricks zu stellen :
http://www.mbslk.de/modules.php?name=News&file=article&sid=791&mode=&order=0&thold=0
ps: ich habe nun auch das kufatec-modul mit aufgenommen, soweit mir die
funktionen bekannt waren.
Servus!
Ich habe derzeit ein beta-Testmodul von Kufatec eingebaut, welches einige neue Funktionen bietet:
- Absenken des Beifahrerspiegels beim Einlegen des Rückwärtsganges. Diese Funktion ist dadurch für jeden R171 möglich!
- Blinkfunktion der Warnblinker vorne, wenn per FFB das Dach geöffnet wird (aktivierbar/deaktivierbar vom Fahrer)
- Doppeltippfunktion vom "Glücksknopf" wieder wie in Serie vorhanden und per FFB genauso nutzbar.
- Ein Feature, welches sich derzeit noch im Teststadium befindet, aber die Bedienung des Moduls sehr komfortabel gestalten wird. Wird demnächst für alle Kunden verfügbar sein.
Eventuell kann man dies bitte in den obigen Vergleich noch mitaufnehmen.
--
mfg
Julian | Antworten
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 325
User seit 16.11.2004
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 29
User seit 29.10.2006
| Geschrieben am 20.11.2006 um 10:00 Uhr  
|
Julian350 schrieb:
Ich habe derzeit ein beta-Testmodul von Kufatec eingebaut, welches einige neue Funktionen bietet:
- Absenken des Beifahrerspiegels beim Einlegen des Rückwärtsganges. Diese Funktion ist dadurch für jeden R171 möglich!
- Blinkfunktion der Warnblinker vorne, wenn per FFB das Dach geöffnet wird (aktivierbar/deaktivierbar vom Fahrer)
- Doppeltippfunktion vom "Glücksknopf" wieder wie in Serie vorhanden und per FFB genauso nutzbar.
- Ein Feature, welches sich derzeit noch im Teststadium befindet, aber die Bedienung des Moduls sehr komfortabel gestalten wird. Wird demnächst für alle Kunden verfügbar sein.
Moin,
habe ein paar technische Fragen:
a) Wie funktioniert das mit dem Spiegel genau? Beim Einlegen des Rückwärtsganges klappt der Beifahrerspiegel herunter (auch ohne Werksfunktion) ? Da ohne Werksfunktion kein Positionsmemory vorhanden ist, würde ich erwarten, dass sich der Spiegel über die Zeit immer weiter verstellt. Hast Du mal ausprobiert den Rückwärtsgang 10x hintereinander ein und wieder auszulegen und danach die Spiegelposition kontrolliert?
b) Heisst das, dass nur die vorderen Blinker angesteuert werden? Was ist mit den hinteren?
c) Werden bei Fernbedienung der Fenster (ohne Verdeck) alle 4 Fenster oder nur die vorderen angesteuert?
d) Dein Werbetext zu der neuen Komfortfunktion ist ja ganz nett, aber erzähl uns doch mal was genau dahinter steckt, danke!
e) Welchen Stromverbrauch gibt Kufatec für die neue Steuerung an?
Tobias
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