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| Geschrieben am 14.05.2007 um 18:10 Uhr  
| ich bin vers.kfm:
genau genommen erlischt die ABE und somit auch der versicherungsschutz zumindest für die Vollkasko. im Kraftfahrthaftpflicht droht ein Regreß an den VN (meist € 5000,-)
aber in der praxis sehe ich keine kausalität zu einer möglichen gefährdung.
es sei denn ihr öffnet das dach bei beispielsweise bei 50kmh. und durch eine windböe löst ein teil und fliegt auf ein anderes fahrzeug ..
--
Nicht drängeln - kämpfen | Antworten
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| Geschrieben am 14.05.2007 um 22:27 Uhr  
| jungs, nun mal realistisch bleiben.
wenn ich einen unfall baue, dann kommt die polizei und es werden angaben zum tathergang gemacht. bei nem höhren schaden, kommt auch ein gutacher und die reparatur zu schätzen, aber ich habe es noch NIE ERLEBT oder GEHÖRT, dass man nach irgendwelche versteckten dachmodulen gesucht hat...hallo?? paranoid???
also ich find das echt affig...die einzige ausnahme ist die: harry fährt bei tornado-windstärken mit 40 über die landstraße und macht das verdeck auf, weils so schönes wetter ist, dann fliegt ihm das verdeck weg auf den hinter ihm fahrenden...noja...das ist dann halt harry...und der hats dann auch nicht anders verdient als dass er auf dem schaden sitzen bleibt,
finde ich
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| Geschrieben am 15.05.2007 um 08:09 Uhr  
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Gucky schrieb:
QT schrieb:
SLK4fun schrieb:
eine grobe Fahrlässigkeit besteht.
Hi!
Selbst schuld, wenn man einen "Discount"-Vertrag hat, der die Einrede der groben Fahrlaessigkeit nicht ausschliest.
Tja mein Lieber,
da bist du aber gehörig auf dem Holzweg.
Denn das hat nichts mehr mit grober Fahrlässigkeit zu tun !
Hallo!
Siehst Du, was ich zitiert habe? Steht da "grobe Fahrlaessigkeit" ja oder nein? Ok, dann hat mein Beitrag genau damit zu tun. Ok? Danke.
Ich habe bei leibe nicht die rechtliche Situation kommentiert, sondern lediglich den dargestellten Umstand oben und diesen kann man durch passende Vertragswahl ausschliessen.
Gruesse,
Achim
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| Geschrieben am 15.05.2007 um 11:24 Uhr  
| Hallo Gucky!
Du schreibst, es haette nix mit grober Fahrlaessigkeit zu tun. In dem von mir zitierten Fall ging es aber genau darum, denn es wurde gesagt, die Versicherung haette grobe Fahrlaessigkeit angefuehrt. Dies kann man aber mittels Vertrag ausschliessen. Mehr wollte ich nicht sagen.
Natuerlich kann man nicht durch Wahl der Versicherung saemtliche, denkbaren Faelle bzgl. des DSMs ausschliessen.
Nun verstanden?
Gruesse,
Achim
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 15.05.2007 um 12:23 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Godzilla am 15.05.2007 um 12:24 Uhr ]
Wenn das Modul ordnungsgem. eingetragen ist kann die Versicherung nichts dagegen haben. Nur das Mitführen des Teilegutachtens im Fahrzeug ist nicht ausreichend - auf alle Fälle auch eintragen lassen! Die Behauptung von manchen Anbietern mit der EG Typgenehmigung ist das "Eintragungsfrei" ist sicher grob fahrlässig. (für Deutschland)
Für die Versicherung ist es nicht entscheidend, ob das Teil für den Unfall verantwortlich ist, da geht es rein um den Verstoß der evtl. von der Leistung befreit.
Gruß G
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| Geschrieben am 15.05.2007 um 12:58 Uhr  
| Ho Godzilla!
Da das Gutachten ja nur bei dem neuen Modul dabei ist, wuerde mich als Nutzer der ersten Mspeed Modulversion interessieren, ob es ein spezielles Upgradeangebot oder so gibt. Ich erinnere mich noch, dass damals beim Haendler ein Gutachten fuer spaeter angekuendigt wurde, aber daraus wurde wohl nichts
Gruesse,
Achim
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