Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindkeitsmessers und Wegsteckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zuverlässigkeit zu überprüfen.
Ich versteh nur Bahnhof!
Wie und wo kann ich so einen Nachweis erbringen?
Was ist dies für ein Aufwand?
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von accpralle am 28.02.2008 um 20:56 Uhr ]
a_th schrieb:
An dieser Stelle auch herzlichen Dank an Gerd
....das Problem ist nur was passiert wenn die Messung ergibt, dass die Werte außerhalb der Toleranz liegen?...
Gruß Andreas
Nabenz Andreas !
Gern geschehen !
Du machst dir unnötige Sorgen, das ein Tacho ZUWENIG anzeigt ist mir NOCH NIE passiert...
Gerd
Keine Panik !
Diese Auflage im Gutachten ist sowieso Käse, der 55er Black Series hat diese Grösse serienmässig , das liegt also in der Toleranz:
AMG Styling V VA 8,5x19" mit 235/35 und HA 9,5x19" mit 265/30 ....
Gerd