| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik R171
Tipps und Technik R171 » » Thema: Verbesserungsvorschläge Smarttop Dachmodul |
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 | 4 | 5 ) |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 34
User seit 31.10.2006
| Geschrieben am 12.05.2007 um 12:10 Uhr  
| "Tja, genau darüber mache ich mir nun auch schon seit Wochen Gedanken. Eigentlich war ich selber auch bei der Liste der Dachmodulkäufer, habe aber im letzten Moment einen "Rückzieher" gemacht, da mir zu dem Zeitpunkt ganz aktuell aus dem "EOS" Lager von einer Sache berichtet wurde, das ein dort eingesetztes und nicht zertifiziertes Dachmodul zu erheblichen Schwierigkeiten mit Hersteller und Versicherung nach einem Unfall führte. Die Anfertigung eines Gutachtens nach Totalschaden zeigte: ABE erloschen durch den Einbau dieses Moduls.... Versicherung zahlt nicht!! Hersteller schließt nicht aus, dass das Modul zu Elektronikproblemen führen kann und gibt für solche "Spielsachen" keine Freigaben.
Ich würde ganz gerne mal wissen, warum denn manche DC-Händler solche Module einbauen (wurde hier ja mehrfach gesagt) und mir z.B. auf Nachfrage bei meiner Niederlassung erklärt wurde: Finger weg. (Aus eben schon oben genannten Gründen).
Hat da irgendwer ein Erklärung für mich und kann mich schlauer machen?? Z.B. die Hersteller dieser Module?? "
------------------------------------------------------------------------------------------
Wenn ich das hier lese wird mir Angst und Bange, werde das Teil wohl wieder
ausbauen lassen. Das Risiko bei einem Unfall auf dem Schaden sitzen zu bleiben, ist es mir einfach nicht wert. Ebenso der Verlust meines Garantieanspruches gegenüber DC. Habe auch lange gezögert, mir dann aber gedacht so gravierend kann das ja nicht sein das die ABE und der Garantieanspruch erlöschen. Eine Frage in Bezug auf Garantieanspruch hatte ich auch schon gestellt. Dazu hat sich der Hersteller des Moduls nicht geäussert, genauso wie er es zu deiner Frage wohl auch nicht tun wird. Das sagt wohl einiges über das Thema aus
Gruss
Harald
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Cateye Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 36
User seit 04.04.2007
| Geschrieben am 12.05.2007 um 13:08 Uhr  
| Hi Harald,
also ich wollte ja keine Angst schüren. Ich würde das Teil ja auch am liebsten haben. Nur ehrlich gesagt finde ich es total verwunderlich, das kein, aber auch wirklich kein Händler oder Hersteller Dir dazu eine konkrete Aussage machen will. Auf den Seiten von Piecha steht zwar, keine TÜV Eintragung notwendig......jedoch wurde mir auf Nachfrage auch nicht gesagt, dass das Teil tatsächlich erlaubt ist. Und die angesprochene EMV oder E-Zulassung hat herzlich wenig damit zu tun. Eine EMV-Zulassung kann ich auch für nen Toaster beantragen. Und die E-Zulassung hat die ähnliche Bedeutung für den KFZ-Bereich und bedeutet eigentlich nur, dass sie das Radio nicht stört. Hat mit den Funktionen und sicherheitsrelevanten Dingen also nix zu tun.
Und dann habe ich in den letzten 2 Tagen mal bei verschiedenen Niederlassungen nachgefragt: so ein Dings eingebaut....und irgendwelche Garantiesachen bezüglich Elektronik sind so gut wie aussichtslos. Es hat mir niemand gesagt: machs auf eigene Kappe. Es hat mir jeder gesagt: lass es einfach sein!
Das erklärt vielleicht auch den "Werkstattmodus", bei dem das Prüfgerät dieses Modul nicht erkennen kann.
Wie dem auch sei: für mich ist das Thema gegessen, solange nichts von DC zertifiziertes angeboten wird. Ich Bettnässer | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLK4fun Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 176
User seit 19.11.2006
| Geschrieben am 12.05.2007 um 15:56 Uhr  
|
SLK4fun schrieb:
Hi Harald,
also ich wollte ja keine Angst schüren. Ich würde das Teil ja auch am liebsten haben. Nur ehrlich gesagt finde ich es total verwunderlich, das kein, aber auch wirklich kein Händler oder Hersteller Dir dazu eine konkrete Aussage machen will. Auf den Seiten von Piecha steht zwar, keine TÜV Eintragung notwendig......jedoch wurde mir auf Nachfrage auch nicht gesagt, dass das Teil tatsächlich erlaubt ist. Und die angesprochene EMV oder E-Zulassung hat herzlich wenig damit zu tun. Eine EMV-Zulassung kann ich auch für nen Toaster beantragen. Und die E-Zulassung hat die ähnliche Bedeutung für den KFZ-Bereich und bedeutet eigentlich nur, dass sie das Radio nicht stört. Hat mit den Funktionen und sicherheitsrelevanten Dingen also nix zu tun.
Und dann habe ich in den letzten 2 Tagen mal bei verschiedenen Niederlassungen nachgefragt: so ein Dings eingebaut....und irgendwelche Garantiesachen bezüglich Elektronik sind so gut wie aussichtslos. Es hat mir niemand gesagt: machs auf eigene Kappe. Es hat mir jeder gesagt: lass es einfach sein!
Das erklärt vielleicht auch den "Werkstattmodus", bei dem das Prüfgerät dieses Modul nicht erkennen kann.
Wie dem auch sei: für mich ist das Thema gegessen, solange nichts von DC zertifiziertes angeboten wird. Ich Bettnässer
Hallo Bettnässer
Bin zufrieden mit meinen Dachmodul brauchst dir ja kein einbauen so einfach ist das.Habe noch nichts negatives gehört das es Probleme geben hat.
Man muss es ja nicht jeden auf die Nase binden . (vorallen nich DB )
--
tschüüüsss Helmut
einmal S O4 immer S O4 | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an max123 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3686
User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 12.05.2007 um 16:04 Uhr  
|
SLK4fun schrieb:
Wie dem auch sei: für mich ist das Thema gegessen, solange nichts von DC zertifiziertes angeboten wird. Ich Bettnässer
Hallo,
DAS werden die an dem Tag machen, an dem Schweine fliegen lernen , der Papst zu den Evangelen konvertiert und ein Poliltiker die Interessen seiner Wähler vertritt - und wir wissen alle, WELCHER Tag das ist, gell?
Thomas | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an hal9000 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 356
User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 12.05.2007 um 22:45 Uhr  
| Hallo,
ich bin ja auch kein Fürsprecher dieser nicht "abgesegneten" Module.
Jedoch sollte man die Kirche schon im Dorf lassen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Defekt auf das Modul zurückgeht, ist sehr gering.
Noch geringer die Möglichkeit, nach einem Unfall, alles auf das Modul zu schieben.
Oder . wer sollte das denn überhaupt nachprüfen wollen, ob ein Modul verbaut ist ?
Man kann sich ja auch nicht gegen jegliche Unannehmlichkeit versichern
Und wenn doch, kann man das nicht bezahlen
Wenn die Hersteller hier sehr sorgfältig arbeiten, dann kann eignetlich nichts passieren.
AUsgenommen es kommt "Murphys Gesetz"
Gucky
--
http://www.charbo.de/Miky | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Gucky Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 100
User seit 31.08.2006
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 36
User seit 04.04.2007
| Geschrieben am 14.05.2007 um 12:23 Uhr  
|
Gucky schrieb:
....
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Defekt auf das Modul zurückgeht, ist sehr gering.
Noch geringer die Möglichkeit, nach einem Unfall, alles auf das Modul zu schieben.
Oder . wer sollte das denn überhaupt nachprüfen wollen, ob ein Modul verbaut ist ?
....
--
http://www.charbo.de/Miky
...der vereidigte Sachverständige z.B., der im Falle des verunfallten EOS die Begutachtung im Versicherungsauftrag übernehmen mußte hat den Einbau des Moduls entdeckt und im Gutachten schriftlich niedergelegt hat.
Fakt ist, dass das Modul definitiv keinerlei Auswirkung hinsichtlich Unfallursache haben konnte.
Fakt ist aber auch, das sich die Versicherung auf ihre Bedingungen beruft und durch die nicht mehr bestehende ABE eine grobe Fahrlässigkeit besteht. Worauf der Versicherungsgeber eben nicht mehr seiner Zahlungspflicht nachkommen muß.
Noch nicht einmal anteilsmäßig.
Und DAS macht doch recht nachdenklich, oder?? Wir fahren doch auch nicht mit nicht eingetragenen Felgen bzw. mit Felgen ohne ABE.
Et is schon ein Drama..... | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLK4fun Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8594
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 14.05.2007 um 12:34 Uhr  
|
SLK4fun schrieb:
eine grobe Fahrlässigkeit besteht.
Hi!
Selbst schuld, wenn man einen "Discount"-Vertrag hat, der die Einrede der groben Fahrlaessigkeit nicht ausschliest.
Gruesse,
Achim
--
R171 280 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Tasten
Comand APS, DSM, Bilstein B16 PSS9
AMG Spoiler/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an QT Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 36
User seit 04.04.2007
| Geschrieben am 14.05.2007 um 14:19 Uhr  
|
QT schrieb:
SLK4fun schrieb:
eine grobe Fahrlässigkeit besteht.
Hi!
Selbst schuld, wenn man einen "Discount"-Vertrag hat, der die Einrede der groben Fahrlaessigkeit nicht ausschliest.
Gruesse,
Achim
--
R171 280 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Tasten
Comand APS, DSM, Bilstein B16 PSS9
AMG Spoiler/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V
...Geiz ist eben nicht immer geil...
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLK4fun Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 356
User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 14.05.2007 um 17:18 Uhr  
|
QT schrieb:
SLK4fun schrieb:
eine grobe Fahrlässigkeit besteht.
Hi!
Selbst schuld, wenn man einen "Discount"-Vertrag hat, der die Einrede der groben Fahrlaessigkeit nicht ausschliest.
Gruesse,
Achim
--
R171 280 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Tasten
Comand APS, DSM, Bilstein B16 PSS9
AMG Spoiler/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V
Tja mein Lieber,
da bist du aber gehörig auf dem Holzweg.
Denn das hat nichts mehr mit grober Fahrlässigkeit zu tun !
Vorsatz dürfte ja wohl auch bei einem "Premium Vertrag" ausgeschlossen sein ??
Ausser
die Heinzelmännchen haben dir das Modul bei eine NAcht und Nebel-Aktion, ohne deine Zustimmung eingebaut
Gucky
--
http://www.charbo.de/Miky | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Gucky Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :942 Mitglieder: 1 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|