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| Geschrieben am 15.05.2010 um 00:22 Uhr  
| Ja die Probefahrt habe ich gemacht und das Fahrzeug hatte diese Mängel nicht, das hat alles soweit gepasst... deshalb war ich heute Abend geschockt und total baff...
jetzt muss ich auf meinen alten SLK aufpassen, weil ich diesen Inzahlung abgegeben habe und dies mit dem Kaufpreis verrechnet worden ist.
mfg
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| Geschrieben am 15.05.2010 um 10:12 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Dreifünfziger am 15.05.2010 um 10:23 Uhr ]
Hallo Kroto
Bei allen Verständnis für deine Enttäuschung denke ich das eine Beule leicht zu beheben ist.
Über eine neue Windschutzscheibe würde ich mich erfreuen.
Das Startproblem kommt bei langen Stillstand vor, obwohl die Jungs das
hätten prüfen können
Wenn sonst am Wagen alles stimmt suche dir ne andere Werkstatt.
Dort wird dir ja im Rahmen der Jungen Sterne auch geholfen.
Der Wagen muss ja nicht zwingend schlecht sein nur weil das Team dort
offensichtlich unfähig ist.
Bei meinen fünf Wagen die ich bei MB Lamparter in MG gekauft habe
war nie einer Vollgetankt.
Dort habe ich fünf Wagen 1A bekommen.
Bein letzten SLK vor einem Jahr hatte ich auch 2 Dinge die unschön waren.
Trotz TÜV waren die hintern Dämpfer total platt und verölt.
Habe ich gleich einen Tag nach Abholung bemerkt da ich eine
Bilstein Fahrwerk eingebaut habe.
Und der Teppich ist am Gaspedal durch.
Ich denke die Dinge an deinem Baer sollten dich nicht
umhauen denn bei einem Gebrauchten kann immer mal was sein.
Welches Modell / Bauj./ Km Stand ist es denn überhaupt.
LG Henning
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2006er 350er Schalter, cubanitsilber, tobacco, tief, breit, laut!!!
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| Geschrieben am 15.05.2010 um 13:06 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 15.05.2010 um 13:08 Uhr ]
Hal.lo.
wenn der SLK bei Übergabe in einem anderen Zustand (Beulen usw.) war, als bei der Probefahrt und dem anschließenden Vertragsschluß (das ist der entscheidende Zeitpunkt), dann weicht der Ist-Zustand vom Soll-Zustand ab, m.a.W. es liegt ein Sachmangel an einer Kaufsache vor.
Damit hast du gem. BGB-Kaufrecht - völlig unabhängig von einer evtl. Garantie - das Recht auf Nachbesserung (also Instandsetzung) oder - wenn der Händler das nicht kann, will bzw. spätestens beim zweiten Versuch nicht hinbekommt - auf Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt nebst Schaden- bzw. Aufwendungsersatz.
Allerdings musst du beweisen können, dass die Sachmängel beim Vertragsschluss noch nicht vorhanden waren. Das dürfte aber nicht so schwierig sein, denn dann müssten sie ja im schriftlichen Kaufvertrag bei der Beschreibung des Wagens aufgelistet sein.
Als Verbraucher hast du da, wenn's vor Gericht gehen sollte, immer bessere Karten, als der gewerbliche Verkäufer, da alle Schutzvorschriften des Verbrauchsgüterkaufrechts zu deinen Gunsten gelten; wenn also im Kaufvertrag nichts aufgelistet ist, wird der Richter auch davon ausgehen, dass die Mängel damals noch nicht vorhanden waren.
Wenn der NLL zickt, würde ich an deiner Stelle mal ein paar der Begriffe dezent anklingen lassen...
Tipp für die Zukunf: bei der Probefahrt/Besichtigung immer einen Bekannten/Kollegen/Freund als Zeugen mitnehmen. Je weniger eng eure Beziehung ist, destso besser ist seine Wertigkeit vor Gericht in den Augen des Richters...
Good luck!
--
Herzliche Grüße!
Hal
---------
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| Geschrieben am 15.05.2010 um 13:45 Uhr  
| Hallo Kroto
Also irgendwie ist mir das ganze nicht so ganz klar.
Du hast einen Wagen Besichtigt und Probegefahren.
Zu dem Zeitpunkt sind weder Beulen im Heck noch Risse in der
Scheibe, und der Wagen springt an.
Der Wagen ist OK und du kaufst das Teil.
Dann steht der Wagen noch einige Tage beim Händler und wird
Aufbereitet.
GGfl. Inspektion und Tüv.
Dann soll der Wagen Beulen und Risse bekommen haben??
Bist du sicher das die Dinge vorher nicht schon waren??
Ein Riss in der Windschutzscheibe passiert ja nicht mal eben so.
Also ich verstehe nich ganz die Gedanken an Rechtsanwalt / Rechtsstreit.
Ich würde die Mängel die ein Gebrauchtwagen bei Abholung hat dort Reklamieren und die Niederlassung beseitigt die Dinge.
Oder hat die Niederlassung schon etwas abgelehnt??
Es gint ja bei Gebrauchten Dinge die erst Tage oder Wochen nach Kauf
auffallen und die Reklamiert man ja auch dann erst.
Henning
--
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