Mein 350er hatte bei der Abholung in Bremen 7 km drauf.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass man auf dem Werksgelände 96 km fahren kann. Das wären ja zig Runden auf der Teststrecke.
naja, evtl. ruf' ich am Montag mal in Bremen an, die müssen ja sowas wie eine 'Endabnahme' gemacht haben bevor sie das Auto auf den Hänger gefahren haben...
ich habe mal in einer Zeitschrift von einem Gerichtsurteil gelesen das ein Neuwagen, der 200km auf dem Tacho hat immer noch als Neuwagen gilt und das der Hersteller zu Testzwecken diese durchaus fahren darf.
Bie 96km besteht also kein Rechtsanspruch auf Minderung oder ähnliches.
Rückstellen des Tachos ist über Kombiinstrument NICHT mehr möglich!
Grüße
Nordisch
--
Wie soll ich wissen was ich denke bevor ich höre was ich sage.
Also mein 170er hatte damals satte 117 (!) km auf dem Tacho. Mein R171er nur 7 km. Beim 170er haben die wohl Geräusche im Wagen festgestellt und behoben. Dafür mussten die damals auf die Teststrecke.
Ich habe es damals leider einfach akzeptiert. Heute würde ich muckern!!!
ich habe mal in einer Zeitschrift von einem Gerichtsurteil gelesen das ein Neuwagen, der 200km auf dem Tacho hat immer noch als Neuwagen gilt und das der Hersteller zu Testzwecken diese durchaus fahren darf.
Bie 96km besteht also kein Rechtsanspruch auf Minderung oder ähnliches.
...genauso ist es auch.
Ein Freund von mir hat sich damals einen neuen Audi TT gekauft.
Bei der Auslieferung hatte er 180 km auf dem Tacho.
Der Händler hatte tausend Ausreden.
Mein Freund ging zum Rechtsanwalt, half nix, ein Neuwagen darf bis 200 km auf dem Tacho haben und gilt immer noch als Neuwagen.
Seit dem ist der Händler für ihn gestorben.
Seht euch mal dies hier an: http://www.ihk-nordwestfalen.de/verkehr_logistik/neuwagen.cfm
Meiner hatte neu auch etwas über 100 km drauf. Ich habe die Übernahme des Fahrzeugs verweigert und dann den Verkäufer mit dem Urteil konfrontiert und habe letztlich einen Werkstatt- und Teilegutschein über 800 Euros bekommen.
Der Wagen kam von einem anderen DC-Händler und war da von einer Filiale zur anderen auf eigener Achse überführt worden.
Also meckern und versuchen, da noch was rauszuholen.
Der Wagen kam von einem anderen DC-Händler und war da von einer Filiale zur anderen auf eigener Achse überführt worden.
Also meckern und versuchen, da noch was rauszuholen.
Viel Glück und Erfolg!
Günther
Genau das ist der Knackpunkt. Überführen darf der Händler nicht, aber eine Probefahrt im Werk oder zur Endkontrolle darf er bis 200Km machen.
@SLK-Liebhaber:
Wenn ich den Wagen meiner Frau fahre komme ich mir manchmal schon wie ein Testfahrer vor
Die Info habe ich aus sicherer Quelle.
Grüße
Nordisch
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