Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 07.09.2005 um 09:01 Uhr  
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Olli aus Mainhattan schrieb:
em-pi-ro schrieb:
Zum Schluss noch folgender Hinweis – die Überrollbügel sind nicht eintragungspflichtig und besitzen deshalb auch kein TÜV Gutachten.
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Herzliche Grüße aus Rottweil
Marcus
http://www.agentur-piecha.de
Hallo Marcus,
herzlichen Glückwunsch zu den ersten nicht eintragungspflichtigen Überrollbügeln. Bis jetzt habe ich zwar schon viel gelesen, aber das ist mir nun völlig neu...
Gude, Olli.
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V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst.
Hallo,
also mir ist so was auch völlig neu.
Überrollbügel die nicht eintragungspflichtig sein sollen.
Entweder das ist eine neue Info die ich nicht kenne, oder ..........
Ich würde von so was die Finger lassen.
--
Gruß Stefan
...der aus Südhessen! | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 07.09.2005 um 13:33 Uhr  
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em-pi-ro schrieb:
"1. Es sind nicht alleine zwei Schrauben, welche die Bügel halten.
2. Es ist die Kraft der verschraubten Bügel mit dem Unterteil, dass in sich eine sehr komplexe und stabile Einheit bildet."
Das verstehe ich nicht, wenn die Druckkräfte von vorn wirken(z.B. ich überschlage mich und rutsche einige Meter auf den Bügeln) dann brechen doch die M12 Schrauben mit den Chrombügeln genau über der Halterung(die ja von acht Schrauben gehalten wird) ab- egal wie komplex die Konstruktion ist.
Und nein ich bin kein Lehrer !!!!
Arne
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| Geschrieben am 07.09.2005 um 14:03 Uhr  
| Hi Arne,
na ja, ich kann mir schon vorstellen das du mit der einen Schraube da so deine Bedenken hast. Übrigens beim Airbus A-320 sind die Flügel gerade einmal mit 16 fingerdicken Titanbolzen verschraubt und die Flügel sind immer noch dran....
Ich würde die Bügel jedoch auch nur mit ABE bzw. TÜV-Gutachten kaufen...
Nun zur Zeit habe ich diese Probleme nicht da die für meinen 170er dieses hatten
Roadstergruss aus HH
-GONZO-
PS. im Endefekt muss es doch jeder selbst wissen was er da macht!!!!
--
Diskriminierende Fussnoten sind der Zensur zum Opfer gefallen........ | Antworten
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| Geschrieben am 07.09.2005 um 14:28 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Jojo II am 07.09.2005 um 14:35 Uhr ]
em-pi-ro schrieb:
Ich möchte bezüglich der Festigkeit der beiden M12 Schrauben folgenden Hinweis geben:
1. Es sind nicht alleine zwei Schrauben, welche die Bügel halten.
2. Es ist die Kraft der verschraubten Bügel mit dem Unterteil, dass in sich eine sehr komplexe und stabile Einheit bildet.
3. Die Unterteile werden an den Originalpunkten verschraubt.
4. Zum Vergleich: eine Radschraube oder auch 5 halten alleine längst nicht so viel aus wie im Verbund mit der Felge, die entsprechend formschlüssig auf die Radnabe geschraubt wird. Erst dann können diese gigantischen Seitenkräfte aufgenommen werden.
5. So verhält es sich auch bei den Überrollbügeln.
Zum weiteren Fachverständnis möchte ich erwähnen, dass ich Fahrzeugbau studiert habe und sehr wohl weiß, wie Kräfte in ein Bauteil einzuleiten sind und wie die Festigkeit hergestellt werden muss.
Im übrigen werden von allen Herstellern die Chrombügel mit den Unterteilen verschraubt.
Zum Schluss noch folgender Hinweis – die Überrollbügel sind nicht eintragungspflichtig und besitzen deshalb auch kein TÜV Gutachten.
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Herzliche Grüße aus Rottweil
Marcus
http://www.agentur-piecha.de
Hallo Marcus,
ich habe auch mal ein paar Fragen zu, weil mir hier ebenfalls einiges nicht ganz klar ist:
zu 1.: Was hält denn sonst noch das Oberteil der Bügel am unteren Teil fest? Ist da noch ein Zapfen oder Ähnliches, woduch die beiden Teile zusätzlich formschlüssig miteinander verbunden sind - leider habe ich keine Detailaufnahmen über die Verbindungsstelle gesehen, wo man so etwas erkennen könnte. Auf den Bildern sieht das so aus, als ob die beiden Teile stumpf aufeinander liegen und nur durch zwei Schrauben miteinander verbunden sind.
zu 2.: Wenn die Teile nur stumpf aufeinander liegen und verschraubt sind, kann ich da nichts Komplexes erkennen!?... Kannst Du hier mal Bilder reinstellen, welche die zusätzliche Verbindung (formschlüssig? kraftschlüssig?) verdeutlichen?
zu 3.: Das scheint mir i.O. und klar zu sein. Hier werden die Krafte entweder bei Druck von oben direkt auf die Originalverstrebung in die Karosserie eingeleitet, oder bei Biegebelastung über Verschraubungen / Formschluss.
zu 4.: Das ist auch i.O.. Die Kräfte (hier hauptsächlich Quer- und Zugkräfte) werden über Reibschluss(Auflagefläche/Anpresskraft durch Schrauben) und Formschluss(Zentrierung - nicht Schrauben!!!)) aufgenommen.
zu 5.: Diese Argumentation stimmt nur, wenn hier tatsächlich ein zusätzliches Verbindungselement vorhanden ist, wenn nicht, dann geht die gesammte Kraft über die Schrauben - ob da M12 reicht....???
MfG Jojo II
P.s.ie Überrollbügel sich doch eine sicherheitstechnisches Element und zumindest im Falle eines Unfalls ein tragendes Element - und das soll man ohne TÜV verändern dürfen? Beim Slk sind die Bügel ja keine 'Designbügel' ohne Funktion, wie z.B. beim MX-5.... | Antworten
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| Geschrieben am 08.09.2005 um 08:01 Uhr  
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colognehunter schrieb:
hier schreibt der Versteigerer , keine TÜV Eintragung notwendig
ist zwar für den 170 , aber merkwürdig schon.........
Moin!
Da steht aber "mit TÜV Bescheinigung damit eintragungsfrei" was schon ein Unterschied zu "nicht eintragungspflichtig" ist
Gruesse,
Achim
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 08.09.2005 um 10:45 Uhr  
| Klarstellung !
Da ich von unserem Webmaster abgemahnt worden bin möchte ich mich bei denjenigen entschuldigen, die sich angegriffen fühlen. Mir ging es nur um meine Sicherheit ,dabei vergaß ich wohl den guten Anstand. Ich möchte niemanden belehren , was und wo er kauft.
Mit freundlichen Grüßen Arne
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| Geschrieben am 08.09.2005 um 21:41 Uhr  
| Hallole alle
also ich lasse lieber meine orginalen drinne dann brauch ich mir gar keine Sorgen und Gedanken machen über das Thema Sicherheit, zumal mir persöhnlich die Chrombügel egal von wem sie sind überhaupt nicht gefallen
die fand oder finde ich beim Audi TT schon nicht ansehbar die komischen Handtuchhalter
Na ja is halt ne reine Geschmacksache jedem das seine.
Grüße an alle
Hoffe | Antworten
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