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| Geschrieben am 27.06.2012 um 18:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von melmac am 27.06.2012 um 18:55 Uhr ]
Hallo zusammen,
in alten Threads habe ich keine aktuellen Infos über das Mitbringen von Motoröl und die Reaktion der MB Werkstätten gefunden.
Da ich mit meinem r172 SLK 200 BE in ca. 50 Tagen zum Assyst A in die NL muß, stellen sich mir folgende Fragen:
1. Garantieanspruch
2. Eintrag im Serviceheft
3. welches Mehrbereichsmotorenöl (Spezifikation 229.5 od. 229.51) 0W-40 od. 5W-40
4. Castrol, Mobil usw.
Wie sind denn euere Erfahrungen... ?
Gruß Alfred
An den Moderator: Ich habe oben im Thema einen Fehler (Inspektion) kannst du das bitte korrigieren?
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| Geschrieben am 27.06.2012 um 19:30 Uhr  
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melmac schrieb:
in alten Threads habe ich keine aktuellen Infos über das Mitbringen von Motoröl und die Reaktion der MB Werkstätten gefunden.
N'abend,
klar, in alten Threads können auch keine neuen Infos steht, sonst wären es ja keine alten Threads.
Da sich daran aber nichts geändert hat, kannst du die alten Threads dazu ruhig lesen. Die frei gegebene Spezifikation für den 200 BE findest du in der BA (auch online). Ansonsten gibt es zu dem Thema nichts neues.
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 27.06.2012 um 19:42 Uhr  
| Hallo Guido,
ich meinte Threads neueren Datums... innerhalb eines Jahres kann sich schon mal was ändern...
Die Spezifikation hatte ich schon gefunden, allerdings gibt es diverse Nennungen...
Gruß Alfred
--
>Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte: wo kämen wir hin? und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen<
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| Geschrieben am 27.06.2012 um 20:03 Uhr  
| Hallo Alfred,
nein, es hat sich nichts geändert:
229.3 - erlaubt, aber nicht bei 25.000km Intervall
229.5 - optimal
229.51 - eigentlich unnötig teuer, da für Dieselfahrzeuge optimiert.
Du musst also nur irgendwo dein 229.5 bestellen, mit dem Freundlichen absprechen und einen Termin ausmachen.
Oder ging deine Frage irgendwie in eine andere Richtung, und ich hab's nicht ganz verstanden?
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 27.06.2012 um 20:18 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von melmac am 27.06.2012 um 20:33 Uhr ]
Hallo Guido,
Danke zur Spezifikation erstmal... wie sieht es denn mit den Garantieansprüchen bei eigenem mitgebrachten Motoröl aus...
Ich habe da einige widersprüchliche Antworten gelesen, von wegen
>wir wissen nicht was in der verschlossenen Öldose genau drin war, deshalb tragen wir nichts in das Serviceheft ein<
Gruß
--
>Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte: wo kämen wir hin? und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen<
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| Geschrieben am 27.06.2012 um 20:51 Uhr  
| Hallo Alfred,
widersprüchliche Aussage zu dem Thema wird es immer geben, und es wird auch ein Restrisiko bleiben.
Aber: die Aussage ist nicht ganz so wie von dir vermutet: Öl in offenen Gebinden oder in verschlossenen mit unklarem Inhalt wird i.d.R. erst gar nicht angenommen. Wird das Öl dagegen in orig. verschlossenen Dosen angeliefert, gibt es kein Problem. Ich würde dazu noch die Kaufquittungen aufheben, dann kannst du im Zweifelsfall nachweisen, dass alles korrekt ist.
Gruß
Guido
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