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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Autokamera |
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| Geschrieben am 19.02.2014 um 12:19 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hausrocker am 19.02.2014 um 12:21 Uhr ]
Wenn dem denn so ist, dann müssten die aller erklärt haben, dass jeder unschuldig ist, bis ihm das Gegenteil nachgewiesen wird.
Und man selbst muss gar nicht seine Unschuld beweisen, indem man das ganze Video zur Verfügung stellt z.B.. Ist also falsch, dass einem hierdurch Nachteile entstehen dürfen. Ein Nachteil wäre auch geringere Glaubwürdigkeit. Genau das regelt dieser Grundsatz.
Ich habe schon einige solche Videos auf verschiedenen Webseiten, inkl. Aktenzeichen gesehen: Da waren auch teilweise nicht mal 30 Sekunden zu sehen. Bei manchen nur 13 Sekunden.
Z.B. hier: http://www.unfallkamera.de/fallbeispiel-auto-kamera-nachttauglich.shtml
Da kann man bei keinem der Videos sehen, dass der Fahrer nicht den Unfallgegner vorher seit dem losfahren in z.B. der letzten Stunde auch geschnitten oder provoziert hat oder andere "Fehler" gemacht hat.
Und selbst wenn dem so wäre: Auch so eine Provokation rechtfertigt im nächsten Schritt dann kein verursachen eines Unfalls.
Es zwingt einen aber ja auch keiner so eine Kamera, die eh nichts hilft, vor Gericht nicht zugelassen ist und einen nur unglaubwürdig hinstellt zu benutzen...
Die Kamera ist ja an sich nur eine "Hilfe" um die eigene Aussage zu belegen und gegenteilige Aussagen zu entkräften.
Von daher: Kann doch jeder machen wie er meint. Ich schneide das Video auf die entscheidenden Sekunden zusammen und gebe das meinem Anwalt, wenn der Gegner etwas behauptet, was per Video widerlegt werden kann oder wenn dank Video seine Schuld eindeutig belegbar ist.
Diese vielleicht dann max. 30 Sekunden am Stück beantragt mein Anwalt dann als (unverfälschtes und nicht manipuliertes) Beweismittel zuzulassen.
Und wenn ich mir das hier durchlese:
Die Aufzeichnung der EAS-Unfallkamera ist freilich insbesondere im Strafprozess als Strengbeweis nicht verwertbar. Ergänzend zur Augenscheinseinnahme der Aufzeichnung wird grundsätzlich die Vernehmung des Anwenders der EAS-Unfallkamera erforderlich sein, um zu einer revisionsfesten Sachverhaltswürdigung zu gelangen. Der Anwender der EAS-Unfallkamera muss vor Gericht durch Zeugenaussage oder durch Einlassung als Angeklagter bestätigen, dass er das Gerät ordnungsgemäß verwendet und eingesetzt, und dass der Sachverhalt, der visualisiert wird, sich so abgespielt hat, wie er in der Aufzeichnung zu sehen ist. Wenn dies geschieht, bestehen aus prozessualer Sicht keine Bedenken dagegen, dass das Gericht unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Augenscheinseinnahme seine Überzeugungsbildung auf die hiermit im Einklang stehende Einlassung bzw. Zeugenbekundung stützt und abweichende Einlassungen und Bekundungen als unglaubhaft verwirft.
Dann schließt man mit dieser Aussage nämlich die Manipulation quasi aus und geht sicher, dass da nichts nach gedreht wurde oder am Computer verfälscht wurde.
Ein beschneiden eines Videos ändert nichts an der Wahrheit in Bezug auf "hat sich so abgespielt wie auf dem Video zu sehen".
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| Geschrieben am 19.02.2014 um 19:17 Uhr  
| Ist ja ok wenn Du das so meinst und Dich auf jemanden berufst der sein Produkt verkaufen will. Für mich ok und ich wünsch Dir alles Gute mit der Hoffnung, dass keiner von uns jemals darauf angewiesen sein wird.
Eigentlich geht es hier ja um die Befestigung und den Anschluß von Kameras.
--
Grüße
Heinz
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| Geschrieben am 30.03.2014 um 19:27 Uhr  
| Jedenfalls scheint so eine Kamera andere Verkehsteilnehmer agressiv zu machen wie ich heute feststellen musste.
Wir stehen an einer Kreuzung auf der Linksabbieger bei Rot. Neben uns hält ein Auto (auch Rot geradeaus) kurbelt das Seitenfenster herunter und schreit in gebrochenem Deutsch: Isch zeige Sie an sie misch gefilmt das dürfen sie nicht.
Als ich den Herren (so um die 40) fragte was er denn will, Kam wieder der gleiche Satz in noch stärkerer Agressivität.
Wir hatten dann Grün und sind abgebogen!
--
Grüße
Heinz
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(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 31.03.2014 um 10:03 Uhr  
| @silversurfer: woher wusste der dass gefilmt hast?? wo hast du deine kamera angebracht (sorry, wenn ich nicht nochmal den ganzen thread lese...)
im übrigen ist mein projekt fast fertig. meine 1.dashcam sitzt rechts neben dem innenspiegel, die kabel für die 2.für die rückansicht sind gelegt, auch ist die verkabelung fast fertig - muss ich leider nochmal ändern.
habe inzwischen unten neben dem zigarettenanzünder einen kippschalter eingebaut, bei dem ich zwischen "parküberwachung" und aufnahmen während der fahrt umschalten kann (dauerplus/zündungsplus). das ganze wird über einen batteriewächter für den dauerplus-modus abgesicht, so dass dieser bei minimum 11,6volt batteriespannung abschaltet. bislang ist das nicht passiert..auch bei mehreren stunden aufnahmen. allerdings scheinen irgendwann die kameras aufzugeben wenn sie ständig aufnehmen - so nach 5-6 stunden.
der modus "detection mode" funktioniert leider nicht einwandfrei bei meinen mini0801 kameras. oft wird gar nicht aufgenommen oder nur dann wenn sich wirklich etwas "grosses" vor der linse bewegt. bin neulich aufs auto von vorne zugelaufen - selbst da ist einmal keine aufnahme ausgelöst worden, daher denke ich an eine alternative nach. im moment ist die kamera in der normalen "loop5 min" stellung geschaltet. also daueraufnahme. wenn jemand noch eine sehr gute dashcam mit ordentlichem parkingmodus kennt, die unter 100 euro kostet bin ich für einen tip dankbar. ansonsten macht die min0801 einfach supergute aufnahmen, gestochen scharf und top qualität.
leider warte ich momentan noch an weitere elektrik. habe festgestellt dass ich noch einen masseentkoppler brauche, sowohl für die normale stromversorgung, da die tonaufnahmen stark rauschen und summen und 1 kamera soll per videokabel an meine doppel-din-radio angeschlossen werden - auch hier habe ich bei fahrbetrieb störungen im bild.
zudem habe ich noch immer keine vernünftige lösung um die 2.kamera in der innenraumleuchte zu befestigen. wird wohl noch 2-3 wochen dauern....bis ich endlich was hab, hab ja meist nur am wochenende zeit.
--
gruss an9el
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| Geschrieben am 31.03.2014 um 10:34 Uhr  
| Die Kamera steht zwischen den beiden Überrollbügeln und zeigt nach Rückwärts. Sehen kann man nicht ob aufgenommen wird da die Kontrolldiode nach vorne zeigt und nur für den Fahrer im Rückspiegel sichtbar ist ob Aufnahme läuft oder nicht.
Ich bin mir da auch keiner Schuld bewusst da ich es ja nicht speziell auf diesen "netten" Mitmenschen abgesehen habe. Bei dem Weitwinkelbereich ist ein Gesicht auch nur erkennbar wenn wirklich sehr dicht aufgefahren wird. Ich sehe das eigentlich gelassen.
--
Grüße
Heinz
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| Geschrieben am 04.04.2014 um 18:04 Uhr  
| Hallo,
verfolge den Thread immer noch.
Ich habe meine Lukas rückwärtig mit Kleber und Klettverschlussbändern an der Rücksitzkopfstütze befestigt und mich hat es auch gewurmt, dass man die Kamera womöglich sehen könnte. Speziell wenn ich offen fahre.
Lösung war am Ende doch einfacher, als gedacht. Ein Schonbezug für Kopfstützen drüber gestülpt, Loch in der Mitte, Objektiv raus und da alles Schwarz ist, kann man das Konstrukt jetzt als Solches nicht mehr erkennen.
Gerade bei Gestalten mit unzureichenden Deutschkenntnissen könnte es sonst mal zu üblen Szenen kommen. Und wie soll man erklären, dass die Kamera nur für den Fall der Fälle da ist und nicht, um sich Abends am Lagerfeuer die ganzen Gestalten am Steuer hinter einem nochmals anzusehen?
Ich kann übrigens die Lukas immer mehr empfehlen. Zwar habe ich den Motion-Detector abgeschaltet, aber die Aufnahmen sind weiterhin erste Güte. Ok, sie war was teurer, aber das war es mir am Ende wert.
--
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