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| Geschrieben am 06.04.2020 um 18:03 Uhr  
| Ich warte auch auf die Lockerung des Spaßverbotes und dann gehts erstmal ab zur im Herbst vergessenen HU/AU. Danach mache ich ne kleine Tour zum richtigen Warmfahren und "Aufwachen" aus dem Winterschlaf.
Das wird frühestens ab dem 20.4. möglich sein
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SLK55 R172 CarbonLOOK-Edition/Polarweiß
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User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 06.04.2020 um 20:03 Uhr  
| ... man darf doch mit dem SLK/SLC zum Supermarkt, und da wird der eine oder andere so weit weg sein, dass man zumindest so auf 10 Kilometer kommt zum Warmfahren und Durchschmieren. Viele Autos fahren sonst kaum weiter zur Arbeit und sind dann auch warm gefahren.
Hatte übrigens 11 Jahre den 171 mit Saison 3-10 und der stand von 11-2 immer in einer Tiefgarage 4-5 Monate ohne Bewegung. Nur Batterie abklemmen und Reifen auf etw 3,4 Bar wurde gemacht. Anklemmen, starten und das Auto lief.
Nie ein Problem, das Auto läuft nun, im 16. Jahr noch in der Familie. Beim mit Elektronik vollgestopfteren 172 muss ich lt. Handbuch ein Erhaltungsladegerät anschließen, was ich auch habe. Den Garagenplatz in der Tiefgarage musste ich mangels Strom aufgebebn. Saisonkennzeichen, da das Auto nun in meiner eigenen Garage parkt, habe ich auch nicht mehr und bewege daher bei trockenen Wetter von Zeit zu Zeit.
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Gruß Peter |
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
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User seit 24.08.2019
| Geschrieben am 06.04.2020 um 20:09 Uhr  
| Ich habe meinen am 30.3. ein bisschen "unfreiwillig" aus dem Winterschlaf geholt.
Garnicht so einfach, da die Zulassungsstellen bei uns in Österreich derzeit nur "Notfälle" behandeln, und die erste Auskunft ein wieniersches "Mercedes SLK - das klingt jetzt nicht nach Rettungswagen" war.
Aber das Versterben des Firmenfahrzeugs und der Hinweis auf die Notwendigkeit zum Job zu kommen war Gott sei Dank überzeugend genug.
Und ich bin ganz stolz auf meinen alten Herren, dass er nach über fünfmonatiger Pause genauso auf Anhieb angesprungen ist wie ich ihn abgestellt hatte.
Das einzige was ich über den Winter gemacht habe, war die Batterie nachzuladen. Mangels Steckdose habe ich alle 2 Wochen mit der Fritec Ladebox nachgeladen, wobei die Spannung innert der zwei Wochen von 12,9V immer auf 12,7V abgefallen war.
georg
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 07.04.2020 um 18:55 Uhr  
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Glatze11 schrieb:
Ich hab 4 Monate und mach mal ganz und gar NICHTS.
Der wird in seine Wintergarage gestellt und am 1.4 wieder rausgeholt.
Ach ja,doch eine Sache.
Ich leg ein altes Bettlaken drüber.
01.04.2021?
--
Grüsse,
Achim |
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 04.12.2011
| Geschrieben am 07.04.2020 um 21:36 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von elgado am 07.04.2020 um 21:47 Uhr ]
Ramius schrieb:
Moin,
solange es keine Ausgangssperre gibt... fahren, zu zweit ist es ja erlaubt und mehr Personen passen eh nicht in einen SLK.
Ausserdem heisst das Ding "Fahrzeug" und nicht "Stehzeug" und was will Mann als Wetter mehr als das gegenwärtige und sich an dem Frischluftspender erfreuen. 100Km sind immer locker drin.
Blödsinn den SLK nur wegen dem Corona im Winterlager stehen zu lassen.
--
genau so halte ich es auch - bei schönem wetter fahre ich den einen über den anderen tag und das wechselweise, mal schwarz mal silber - bw hat, wie alle anderen bundesländer, viele schöne strecken - ansonsten wird "gebastelt"
grüsse bruno
wer gerne rast - sollte besser fliegen
180d bj 60v.67-69/219 bj 57v.69-73/220se coupe bj 58v.73-76/300sc cabrio bj 55v.76-79/280se coupe bj 71v.79-83/450slc amg 6,3l bj73v.83-09/slk 200k v.10-?/smart shiva v.16-? slk 500 m113 v.19-? |
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User seit 22.07.2013
| Geschrieben am 07.04.2020 um 21:43 Uhr  
| Ich pack mir nen CISCO Switch, Laptop und Schraubendreher in den Kofferraum, platziere meine Bescheinigung "Beschäftigte(r) einer kritischen Infrastruktur nach Corona-Verordnung sowie Landessicherheitsüberprüfungsgesetz" auf dem Armaturenbrett und cruise durch die Gegend - Ziele habe ich da jede Menge im kompletten Gebiet von Baden-Württemberg
--
SLK-320*AMG:Tacho+Sitze+17“Styl.I+Spoiler*CL-Kü-Grill*Dach+LFK+SK foliert*CarSign-Halter mit MBSLK Inlay*INXX-Bügel*Kenwood KMR-M505DAB*Sparco-Schaltkn.*AWS2002*EasyRoof*TFL ü.NSW*LED-RL+3.BL“smoked“*ÖP:Stage-II+LFK-M113+Speedshift*Bilstein-B4*Stahlflex |
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User seit 20.04.2010
| Geschrieben am 08.04.2020 um 12:23 Uhr  
| Habe auch schon einmal ein Jahr praktisch komplett ausgesetzt und tatsächlich nur 1 oder 2 kurze Ausfahrten gemacht. Solange der Wagen gut belüftet und trocken steht ist das kein Problem. Geruchs- oder Trocknungsmittel lege ich keines in den Wagen, der steht auch immer min. von Anfang Oktober bis Ende März geschlossen und abgedeckt in der Tiefgarage. Riecht dann noch genauso wie beim Abschließen, also keine Schimmelbildung oder sonstige Horrorszenarien.
Wenn der Wagen draußen stehen sollte sieht das aber natürlich wieder anders aus.
Wichtig ist eigentlich nur, die Batterie abzuklemmen. Sonst ist die nach der Zeit platt. Eine gute Batterie musst du auch nicht nachladen, der Wagen springt da wunderbar auch nach einem halben Jahr noch an. Bei eineinhalb Jahren würde ich sie aber schon ausbauen, da könnte dir die Selbstentladung Probleme machen.
Halte es aber übertrieben, wegen den beschränkten aktuellen Beschränkungen den Wagen abzumelden. So lange kann die Regierung das mit Reise- und Mobilitätsverbot sowie Kontaktverbot imho nicht durchhalten als das sich das mit den An- und Abmeldegebühren wirklich lohnen würde.
--
typischer "bei-dem-ersten-Staubkorn-zum-waschen-fahrer" |
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User seit 24.09.2001
| Geschrieben am 09.04.2020 um 08:56 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von TealC am 09.04.2020 um 08:58 Uhr ]
cynomolgus schrieb:
Ramius schrieb:
Moin,
solange es keine Ausgangssperre gibt...
leider gibt es die in Berlin, Brandenburg, Saarland und Bayern.
In Brandenburg ist zusätzlich das "Betreten öffentlicher Orte" verboten.
Verordnung (Brandenburg ist identisch)
(1) Im Stadtgebiet von Berlin (...)zuletzt durch Gesetz vom 22. März 2016 (GVBl. S. 114) geändert worden ist, befindliche Personen haben sich, vorbehaltlich anderweitiger Regelungen dieser Verordnung, ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten. Dies gilt auch für wohnungslose Menschen, soweit sie kommunal oder ordnungsrechtlich untergebracht sind.
es gibt Ausnahmen. Die beschränken die Beweglichkeit aber auf den "Nahbereich".
daher bleibt das Spaßauto erstmal weggesperrt.
Gruß, Rainer
Das ist leider FALSCH für Berlin ! Es gibt in Berlin KEINE AUSGANGSSPERRE lediglich ein Kontaktverbot !
Du darfst mit Deinem Auto das Haus verlassen und Du darfst auch öffentliche Plätze aufsuchen. Kontakt zu fremden Personen nicht dichter als 2m ! Sprich im Supermarkt haste Deinen Hintern 2m von mir fernzuhalten ! Genauso im Park, vor´m Brandenburger Tor etc.
Du darst nur händchenhaltend mit Deiner Frau gehen oder mit weiteren Personen die in deinem Haushalt leben. Das wären Kinder, Eltern, Geliebte (wenn die zwischen Dir und Deiner Frau schläft), zweit, dritt, viert Frau etc....
Also darfst Du auch mit dem SLK durch die Gegend fahren. Darfst dann nur nicht aussteigen und Dich mit 20 Leuten ohne Abstand an den Spargelstand stellen !
--
Gruß
Teal´C
[ˈtiːʔalk]
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