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Klatsch und Tratsch » » Thema: Präsident Erdogan schon wieder beleidigt |
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
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Schreiberlevel: Forenprofessor
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User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 30.07.2016 um 13:36 Uhr  
| Hallo zusammen,
anscheinend ist Anstand nicht mehr angebracht, wenn es um den politischen Gegner geht.
Ich sehe das, was Herr Erdogan in den letzten Jahren gemacht hat, sehr kritisch an.
Sich dazu auch zu äußern ist sicher angebracht.
Solche, nach meiner Meinung geschmacklosen Beleidigungen, führen lediglich dazu eine sachlich geführte Diskussion zu verhindern.
Das ist dem Herausgeber ziemlich egal. Ihm geht es wohl hauptsächlich darum sein Blatt ins Gespräch zu bringen.
Gruß Rainer
--
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1332
User seit 16.02.2001
| Geschrieben am 30.07.2016 um 18:37 Uhr  
| Rainer, auch meine Meinung.
Ich bin mir nicht sicher wen ich unsympathischer finde, Böhmermann oder Erdogan.
Auch ich finde dass sich die Schmähungen des Böhmermanns weit jenseits von gut und böse befinden.
Wenn sich jemand mir gegenüber so äußern würde, ich weiß nicht ob ich denjenigen vielleicht doch mal besuchen würde um ihm die " Hand zu schütteln"
Grüße von Jürgen aus dem Erftkreis
--
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| Geschrieben am 30.07.2016 um 23:13 Uhr  
| Moin,
Boehmermann und Titanic äußern ihrer freie Meinung so wie ich es tue und jedermann in Deutschland es auch tun sollte.
Einen Schwachmatiker wie Erdowahn kann man gar nicht mehr beleidigen - tut mir leid.
An alle hier in D: seit froh das wir hier (noch) das Recht der freien Meinung haben. Das war vor noch gar nicht all zu langer Zeit mal ganz anders. Zu Zeiten meines Opas konnte man für einen Witz über den tollen großen Führer noch zum Tode verurteilt werden. So wie jetzt bald wieder in der Türkei. Das muss man sich bei aller Kritik mal klar machen.
Gruß
--
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Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 31.07.2016 um 00:18 Uhr  
| hallo cpelkowski,
sehr interesante Auslegung. Dann erkläre mir doch bitte wieso es trotz der im Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit (Artikel 5) im Strafgestzbuch den Straftatbestand der Beleidigung (§ 185) gibt.
Darüber hinaus würde es mich interessieren wie dieser nach Deiner Meinung in einem Rechtsstaat angewandt werden sollte.
Nur bei Polizisten, nur bei Menschen die die gleichen Ansichten haben wie Du, nur bei rechten Politikern oder nur bei linken, oder lieber im Rahmen der Spassgesellschaft überhaupt nicht mehr?
Oder doch vielleicht bei allen gleich nach den in §185 vorgegebenen Kriterien?
Gruß Rainer
--
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Beiträge: 794
User seit 03.08.2006
| Geschrieben am 31.07.2016 um 10:43 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Walldorf98 am 31.07.2016 um 10:45 Uhr ]
Hallo Rainer,
ist doch ganz einfach, ich darf Dir meine Meinung die ich mir über Dich machen würde, äußern aber Dich nicht beleidigen.
Es gibt in der deutschen Sprache genügend Worte und Sätze die benutzt werden können um Menschen zu umschreiben das der Parag.185 nicht zur Anwendung kommt aber jeder weiß wie es gemeint ist...
Persönlich würde ich Erdowahn das entgegenstrecken was in der arabischen Welt benutzt wird, einem Menschen seine tiefste Abneigung zu zeigen, ohne das ein Gesetz verletzt wird aber derjenige in der Öffentlichkeit die tiefgründige Abneigung zu sehen und spüren bekommt:
die nackten Fußsohlen und Zehen!!!
Diese zählen in den Ländern als das unreinste und schlimmste was man einem Menschen direkt zeigen darf.
--
es grüsst Euch
Roy
Der SL55 AMG hat nun wieder einen kleinen Bruder den SLK R172 bekommen auf den er jetzt schön aufpasst
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Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 31.07.2016 um 12:30 Uhr  
|
Walldorf98 schrieb:
Hallo Rainer,
ist doch ganz einfach, ich darf Dir meine Meinung die ich mir über Dich machen würde, äußern aber Dich nicht beleidigen.
Es gibt in der deutschen Sprache genügend Worte und Sätze die benutzt werden können um Menschen zu umschreiben das der Parag.185 nicht zur Anwendung kommt aber jeder weiß wie es gemeint ist...
Hallo Roy,
da gebe ich Dir diesbezüglich voll und ganz Recht. Nach meiner Meinung ist das Cover von Titanic eine klare Beleidigung. Letztendlich müsste dies ein Gericht klären.
Wenn man sich auf die in Artikel 5 im Grundgesetzt´verankerte Meinungsfreiheit bezieht, dann sollte man vielleicht auch mal Artikel 1 des GG (Die Würde des Menschen ist unantastbar.) durchlesen.
Worauf es mir ankommt ist, dass deutsches Recht nicht nur für die gilt die meiner Meinung sind, sondern für Alle.
Gruß Rainer
--
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| Geschrieben am 31.07.2016 um 18:39 Uhr  
| Moin,
Ich wüßte nicht was an einer Bratwurst beleidigend sein soll. Erdowahn mit Bratwurst abzubilden kann nicht beleidigend sein.
Ach jetzt ja... wenn es eine Bratwurst vom Schwein sein sollte, wo der liebe Erdowahn doch ein Moslem ist... na dann sicher. Aber es ist ja eine Rindsbratwurst, die da aus seinem Hosenstall rausschaut. Na dann ist doch alles in Ordnung.
Gruß Christoph
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