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Klatsch und Tratsch » » Thema: Frage zur Radarkontrolle - Standort der Blitze |
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
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User seit 28.04.2005
| Geschrieben am 07.10.2014 um 12:58 Uhr  
| Hallo,
habe ich eben gesehen und es hat nicht geblitzt, fuhr ja vorbildlich und die Stelle ist bekannt. Zur Sache bei mir im Ort wurde in der 30er Zone vor einem Kindergarten geblitzt.
Was mich verdutzt hat, daß der Skoda Roomster in dem die Blitze stand entgegengestzt zur Fahrtrichtung geparkt war. Darf sich die Ordnungsbehörde sowas rausnehmen?
Gruß
Franz-Josef | Antworten
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Schreiberlevel: Forenquartaner
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User seit 15.11.2013
| Geschrieben am 07.10.2014 um 13:32 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von edo2fast am 07.10.2014 um 13:33 Uhr ]
hallo Euregiobahner,
das parken entgegen der Fahrtrichtung ist normalerweise kein Problem. Interressant wird es
wenn die Spezifikationen der Herstellerfirma der Blitzmaschine nicht eingehalten werden. Je nachdem ob diese mit Laser oder Radar arbeitet, muß vor dem Messwagen ein freier Bereich vom mehreren Metern sein, damit der Messstrahl nicht von anderen Gegenständen reflektiert wird. Wird das nicht eingehalten, sind die Messergebnisse für die Nüsse, und können von jedem cleveren Anwalt ohne Probleme angefochten werden.
--
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 76
User seit 27.06.2014
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4960
User seit 19.09.2005
| Geschrieben am 07.10.2014 um 15:20 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Sascha81 am 07.10.2014 um 15:23 Uhr ]
Moin!
Bei uns nix neues, unsere Stadt hat 3 dunkel Graue VW Caddy's (mochte den eh noch nie ) wo nach hinten und vorne geblitzt wird. Der Gegenverkehr wird im vorderen Teil Fotografiert, wobei der Blitzer auf der Sonnenblende hängt.
--
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Sonnige Grüße aus Hamm!
Sascha | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
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User seit 23.07.2009
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 144
User seit 15.11.2013
| Geschrieben am 08.10.2014 um 08:04 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von edo2fast am 08.10.2014 um 08:06 Uhr ]
SLK55AMG schrieb:
edo2fast schrieb:
hallo Euregiobahner,
das parken entgegen der Fahrtrichtung ist normalerweise kein Problem.
Das stimmt so nicht, parken entgegen der Fahrtrichtung ist nicht zulässig.
http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/beim-parken-gegen-die-fahrtrichtung-droht-ein-busgeld
Hallo SLK55AMG
Ich hatte das eigentlich im Zusammenhang mit den Blitzfahrzeugen gemeint, nicht allgemein.
Ich kenne das aus Düsseldorf, da ich hier selber im öffentlichen Dienst arbeite. Hier haben die Fahrzeuge der Stadt ( insbesondere Ordnungsamt, Stadtwerke, IT-Dienst usw. ) Sonderrechte die zum Beispiel auch das Parken in ansonsten gesperrten Flächen beinhaltet.
Das muß jeweils durch einen Dokument, das hinter der Windschutzscheibe zu hinterlegen ist dokumentiert sein.
Eric
--
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
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