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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: SLK stinkt - Rechtslage |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 66
User seit 10.05.2014
| Geschrieben am 18.05.2014 um 19:49 Uhr  
| Hola,
die deutsche Gewährleistung von einem Händler in verständlicher Weise
Zitat
Ich könnts jetzt schön umschreiben, Gestzestexte dazu zitieren.......aber ich red da mal tacheles:
Die Gewährleistung, die ja eigentlich auf 2 Jahre gedacht ist, wird von nahezu allen Händlern auf das erlaubte eine Jahr verkürzt (Kaufvertrag)
Daher, alles ausser Bremsen (und die sind eine Streitfage) obliegt dieser Gewährleistung.
Kauft also ein Privater Kunde bei uns Händler ein gebrauchtes Fahrzeug muss dieser für die beseitigung aller Mängel aufkommen die während der ersten sechs Monate entstehen.
Man geht nämlich davon aus, dass dieser Mangel bereits bei dato Kauf vorhanden war. Der Kunde muss also nix beweisen, sondern der Händler muss in dieser Zeit beweisen, dass der Mangel eben bei Kauf dato noch nicht vorhanden war.
Nach sechs Monaten wird dies gewandelt, daher der Kunde muß beweisen, dass der Mangel bereits ab Kauf dato vorhanden war.
Dies gilt übrigens nicht nur für neuwertige Fahrzeuge sondern auch für Fahrzeuge mit höheren Alter und Laufleistung jenseits der 200 000 km.
Der Händler kann bei einem Privaten die Gewährleistung nicht ausschliessen, er kann lediglich die ihm bekannten Mängel im Kaufvertrag festhalten, für die er dann nicht mehr gerade stehen muss.
Vielleicht hilft das einigen mit geruchs- /mängelbehafteten SLK`s
Grüsse aus Wien Martin | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4951
User seit 05.11.2003
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