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Tipps und Technik R170 » » Thema: Ich versteh's nicht - Auflagen zu Rad-Reifen-Kombi
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   amesi

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 Geschrieben am 27.03.2014 um 21:38 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von amesi am 27.03.2014 um 21:41 Uhr ]

Hallo zusammen,

ja, mal wieder das "ewige Thema" - ich will aber nix zu guten, schlechten, optimalen oder besten Rad-Reifen-Kombinationen wissen , sondern brauche mal Hilfe beim Verstehen der Auflagen im Felgengutachten...

Kurz vorweg: Felge AEZ Bridge in 8x17 ET 35. Dazu sollen 225/45 Hankook evo2 rundum drauf.

So, nun steht im Gutachten zur Felge unter Auflagen bei der Kombi mit 225/45 R17, neben diversen "undramatischen" Dingen, auch folgendes:

"11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."

Ok, im Fahrzeugschein stehen nur die originalen 205 & 225x16, also irgendwann mal nachtragen lassen - kein Problem.
Dann finde ich aber auch noch das hier:

"51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.[...]"

Ja was denn nun?

Erst heißt es, wenn nicht eingetragen dann irgendwann mal machen lassen, und ein Stück weiter sinngemäß "nee, wenn nicht schon eingetragen, dann nicht zulässig"

Bin ich grad nur zu blöd, das zu verstehen oder wiederspricht sich da was?
Für aufhellende Kommentare bin ich dankbar


--
Gruß Marko

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 Geschrieben am 27.03.2014 um 22:10 Uhr   
Da widerspricht sich nichts.

Wenn die Kombination . ..vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.[...], dann darf sie gefahren werden.

Ist sie noch nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen dann ... sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.

Also Freigabe durch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist die Vorraussetzung.


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   amesi

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 Geschrieben am 27.03.2014 um 22:25 Uhr   
Ahh, ich glaube ich hab meinen Verständnisfehler entdeckt:

Das eine meint den Fahrzeugschein und das andere die generelle Freigabe in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Jetzt muss ich nur noch die EG-Bescheinigung irgendwo finden und dann kann ich die Teile bestellen.
Gesetzt dem Fall, die Bescheinigung steckt nicht im Täschchen beim Serviceheft (ich renn' jetzt nicht mehr raus zum Auto) - bekomme ich die bei Mercedes neu ausgestellt?


--
Gruß Marko

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   accpralle

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 Geschrieben am 28.03.2014 um 10:30 Uhr   
Hallo Marko !
Ja, entscheidend ist was in der Typen-ABE für den 170er steht und da hast du die 225/45 R17 schon drin weil sie ja z.B. auf dem 32er serienmässig waren:
http://www.mbslk.com/files/artikel/rad_unbedenklich_r170.pdf
Du brauchst also NICHT zum TÜV !
Gerd

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   amesi

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 Geschrieben am 28.03.2014 um 11:14 Uhr   
Danke Gerd!

Und die Tatsache, dass in der Typen-ABE keine Kombi 8x17 mit 225 sondern nur 7,5x17 aufgeführt sind, hat nix zu bedeuten? Weil ich die Felgen ja nur in 8x17 bekomme...

Irgendwie sind das alles böhmische Dörfer für mich...

--
Gruß Marko

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 Geschrieben am 28.03.2014 um 12:28 Uhr   
da steht doch nur:

wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.[...]"

Von der Felge steht da nix, dafür hast du ja die ABE, bzw. das Gutachten des Felgenherstellers!

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   amesi

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 Geschrieben am 28.03.2014 um 12:53 Uhr   
Menno, auf welche Kleinigkeiten man da so achten muss... Tom, du hast da wohl recht.

Hab mich eben so zwischen Tür & Angel mit einem Prüfer von der KÜS unterhalten. Der war - wegen der sich auf einen flüchtigen Blick widersprechenden Auflagen - auch leicht verunsichert Am Ende kam er zu dem Schluss, ich müsste damit "auf jeden Fall zur Abnahme". So wie ich das inzwischen aber verstehe, brauch ich das aber nicht - die Prüfer sind auch nicht mehr das, was sie mal waren...

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Gruß Marko

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 Geschrieben am 29.03.2014 um 17:27 Uhr   

amesi schrieb:....ich müsste damit "auf jeden Fall zur Abnahme". So wie ich das inzwischen aber verstehe, brauch ich das aber nicht...

Richtig, brauchst du nicht, es sei denn es steht noch mehr "Schweinkram" im Gutachten oder du machst gleichzeitig noch eine Tieferlegung o.ä.....
Gerd

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   amesi

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 Geschrieben am 31.03.2014 um 09:14 Uhr   
So liebe Leute, ich danke erstmal allen, die mir geantwortet und damit meinen Geist erhellt haben

Die Räder sind bestellt und werden hoffentlich bis Ende der Woche geliefert, so dass ich sie am Wochenende montieren kann. Bilder folgen dann entweder hier im Beitrag oder im Felgenkatalog.

Schöne Woche wünsch' ich euch.

--
Gruß Marko

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 Geschrieben am 07.04.2014 um 19:59 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von amesi am 07.04.2014 um 20:01 Uhr ]

Wie versprochen, und um das Thema hier zu Ende zu bringen, noch ein paar Bilder von den Felgen am SLK:

kleine Vorschau - ansonsten gibt's größere Bilder hier:

http://www.imgbox.de/show/up/amesi/P1000775_2.jpg
http://www.imgbox.de/show/up/amesi/P1000770_2.JPG
http://www.imgbox.de/show/up/amesi/P1000777_2.JPG

Mir gefallen sie richtig gut - überlege nur noch, ob ich auf der HA noch je Seite 10mm Spurplatten montiere...


   

--
Gruß Marko

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