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| Geschrieben am 18.03.2014 um 17:16 Uhr  
| Hallo zusammen,
ich habe mir vor 2 Wochen H&R Federn mit 30mm In meinen 200K gebaut.
Diese haben eine ABE.
Nun habe ich mir neue Felgen für den Sommer zugelegt.Und zwar Motec Penta in 18 Zoll mit ET 30.Dazu habe ich Dunlop Reifen in 225/40 gekauft.
Jetzt meine Frage: Muss ich damit zum TÜV wegen den Federn und /oder der Felgen-/Reifenkombi oder genügen die ABEs?(Den Felgen liegt auch eine bei)
Hoffe auf eine schnelle Antwort, da ich sie gleich draufmachen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Sybert | Antworten
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| Geschrieben am 18.03.2014 um 17:59 Uhr  
| hallo Sybert,
geänderte Fahrwerksfedern haben nie eine ABE, sondern ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis, nach Abnahme durch z.B. den Tüv.
Wenn Du ein Gutachten für die Räder hast, beziht sich das Gutachten immer auf den serienmäßigen Zustand, was durch die Tieferlegung ja nicht mehr gegeben ist.
Du musst also in jedem Falle zum Tüv, dort wird dann alles zusammen eingetragen.
Unbedingt die Unterlagen der Federn und der Räder mitnehmen.
--
es grüßt......die Dumm Sau
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User seit 09.01.2014
| Geschrieben am 18.03.2014 um 19:13 Uhr  
|
Frankman01 schrieb:
hallo Sybert,
geänderte Fahrwerksfedern haben nie eine ABE, sondern ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis, nach Abnahme durch z.B. den Tüv.
Wenn Du ein Gutachten für die Räder hast, beziht sich das Gutachten immer auf den serienmäßigen Zustand, was durch die Tieferlegung ja nicht mehr gegeben ist.
Du musst also in jedem Falle zum Tüv, dort wird dann alles zusammen eingetragen.
Unbedingt die Unterlagen der Federn und der Räder mitnehmen.
--
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Also meine Federn haben ne ABE... | Antworten
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| Geschrieben am 18.03.2014 um 19:25 Uhr  
|
Sybert schrieb:
Also meine Federn haben ne ABE...
Nabend,
auch wenn es eine ABE sein sollte, was ich persönlich für unwahrscheinlich halte, musst Du dem netten Herrn vom TüV zeigen, dass die Freigängigkeit mit den neuen Rädern / Reifen in Verbindung mit der Tieferlegung gegeben ist, die Lichteinstellung korrekt ist und die LWR funktioniert. Das Vermessungsprotokoll wird, zumindest in Hessen, auch eingefordert.
Zur LWR bei Tieferlegung lies bitte mein Post vom 18.4.2011
http://www.mbslk.de/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=58373&forum=4&start=10&highlight=
--
Herzliche Grüße,
Matthias
Anders sein möchte jeder wohl einmal, aber wehe ihm, er wird dabei anders anders, als es den anderen gefällt
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| Geschrieben am 18.03.2014 um 22:00 Uhr  
| Hallo Sybert,
lies einfach noch einmal in Ruhe was Frankman in seinem 1. Post geschrieben hat, dort steht alles Wesentliche drin.
Ohne eine Abnahme der gesamten Fahrwerks-Änderungen in Verbindung mit den Rädern an Deinem SLK ist die Betriebserlaubnis erloschen.
--
Beste Grüße
............................................................
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