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| Geschrieben am 06.05.2004 um 19:32 Uhr  
| Will meinen Supersprint-Endtopf, für SLK 230K PreFL, eintragen lassen. Habe beim Kauf von XTC einmal eine Übereinstimmungsbescheinigung und Bescheinigung vom Ministero …! Bin der italienischen Sprache leider nicht mächtig.
Brauche ich noch eine andere Bescheinigung oder kann der TÜV-Prüfer damit etwas anfangen?
Danke
HoMa
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| Geschrieben am 06.05.2004 um 20:06 Uhr  
| Hallo Homa,
bei meinem Supersprint war neben der rein italienisch verfassten EU-Betriebserlaubnis noch ein zweites, mehrsprachiges Faltblatt beigelegt, in dem auch eine Seite auf Deutsch ('Übereinstimmungsbescheinigung') enthalten war.
Sollte dieses Faltblatt fehlen, bin ich mir sicher, daß Dir Werner oder andere hier mit einem kurzen Fax oder einer Kopie aushelfen können.
Jenes Faltblatt sollte auch Deinen TÜV milde stimmen.
@Rainer: ich habe meinen Supersprint auch eintragen lassen, wie viele hier, das erspart die ABE-Zettelwirtschaft und dumme Fragen in der Polizeikontrolle, wenn die Herren in Grün z.B. erst mal überprüfen wollen, ob diese ABE überhaupt für das fragliche Fahrzeug gilt.
Gruß
Micha
--
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| Geschrieben am 07.05.2004 um 09:18 Uhr  
| Moin...
Die Zettelwirtschaft ist natürlich ein Argument..doch leider wird die durch die amtliche Eintragung nur noch größer--und teurer.
Sollte es nur einen Prüfbericht vom TÜV geben habe ich wieder den Zettel zum mitführen--lasse ich es in den Brief eintragen muss ich zur Zulassungsstelle und wieder wird eine Gebühr für einen neuen Fahrzeugschein fällig.
Auserdem steht die Eintragung im Brief was eine Rückrüstung des "Tuningteils" unmöglich macht--es sei denn es wird wieder ausgetragen
Ich lasse mir fortan nur noch Prüfberichte aushändigen und lasse den Brief "unbeschrieben"--dieses ist auch für den Wiederverkauf sehr sinnvoll.
Gruß Andreas
--
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