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| Geschrieben am 25.09.2011 um 17:42 Uhr  
| Hallo Peter
Das ist nicht Richtig... Ich war am Donnerstag beim Tüv Süd in Recklinghausen
und fragte, er soll doch mal Nachschauen ob ich die 255 35 18 Zoll auf meine Serien AMG bekomme. Da kam seine Antwort nach 10 Min PC Nein eine Eintragung Nicht möglich da der Tacho eine negativ Anzeige hat. Aber die
255 30 18 wären möglich da dann der Tacho ca. 2 % Plus hätte.
Das wäre die maximale Größe auf eine 8,5 Zoll Felge.
Habe im Internet eine Tabelle gefunden und die sagte das gleiche.
mfG Peter
PELO schrieb:
Hallo Klaus,
du mußt eine Abnahme nach §21 (Einzelabnahme) machen lassen, weil die Reifengröße im MB Felgengutachten nicht hinterlegt ist. Aber ist problemlos möglich.
--
Gruß
Peter
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| Geschrieben am 25.09.2011 um 17:47 Uhr  
| Hi!
Ich hab 255-35-ZR-18 auf AMG (Vielspeichen) Felge 8,5Jx18 ET 30 vom TÜV Süd abgenommen und seither eingetragen. Die Vorführung erfolge durch die Fa. Väth.
--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
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///AMG Optik/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V & III | Antworten
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| Geschrieben am 25.09.2011 um 18:15 Uhr  
| Hallo
Das ist doch bekannt das es Tüv"s gibt die auch Eintragungen machen die andere nicht machen.
Z.B. Firma Väth macht fast alles möglich wenn da gekauft auch der Gerd hat einen Blinden Tüv, der Felgen einträgt ( z.b.Turbinenfelgen )die gesetzlich aus der Norm sind. Ja so ist es.
mfG Peter
--
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 25.09.2011 um 18:16 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von PELO am 25.09.2011 um 18:36 Uhr ]
Hallo zusammen,
auch ich habe auf meinen 1. SLK R171 8,5x18 ET30 mit 255/35/18 problemlos beim TÜV Nord eingetragen bekommen.
Fast alle Zubehörfelgen in der Rad Grösse haben 255/35/18 ohne Auflagen im Gutachten stehen. (mit Auflagen meine ich Tachoangleichung)
--
Gruß
Peter | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 25.09.2011 um 19:12 Uhr  
| Hallo Peter,
wenn Du das auf den Tacho beziehst hast Du vollkommen recht.
Aber da der Tacho bei allen Herstellern voreilen muss, wie Du auch schreibst, ist erst bei einer Differenz des Reifenumfangs +2% / -1,5% eine Tachoangleichung zuerfolgen (bei 255/245 sind es -1,1%) und das liegt im Ermessenspielraum des TÜV Prüfers.
Wenn es sich so verhält wie Du es auslegst dann wären sämmtliche Gutachten der Zubehörfelgen i.V. mit 255/35 Reifen beim R171 nicht in Ordnung.
--
Gruß
Peter | Antworten
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| Geschrieben am 26.09.2011 um 09:21 Uhr  
| Moin.
Das Thema Reifen und Felgen ist zwar keine Leidenschaft von mir und ich kenn mich nur ganz am Rande damit aus, aber ich versteh die Diskussion nicht ganz.
Ich habe nämlich auf der AMG-Felge aus dem PP auch den 255 35 R18 ET 30 auf 8,5*18 und laut den AMG-Papieren ist lediglich auf die Freigängigkeit im Radkasten zu achten und nicht auf Tachoabweichungen usw.,das Teilegutachten hat die Nr. 18 10 08 0155/2. Hab ich als pdf hier.
Mit den Papieren bekommt man PROBLEMLOS den 255er auf der AMG-Felge eingetragen, warum sollte das nicht auch mit den Sportpaket-Felgen passen?
Aber wie gesagt, Thema ist nicht mein Fachgebiet und ausserdem gabs keine wesentliche Verbesserung mit dem 255er, so dass ich wieder zum 245 zurückgehe.
Grüsse
FM | Antworten
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