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... ist OFFLINE
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User seit 16.10.2010
| Geschrieben am 12.08.2011 um 13:34 Uhr  
| Hallo Comunity
mein Hauptschlüssel funktioniert von heut auf morgen nicht mehr, da mein 171er
aus 12/2008 ist und ich ja die Junge Sterne Garantie habe war ich guter Dinge das
es kein Problem gibt einen Ersatz/Neuen zu bekommen.
Also hin zur Vertragswerkstatt das Problem kurz geschildert und die erste Antwort/Frage
war
Meister: "haben sie das Fahrzeug bei uns gekauft?"
Ich:"nein ist das ein Problem?"
Meister:"Nein natürlich nicht"
Ich:"dann verstehe ich die Frage nicht"
Dann zum Auto um das Problem im orginal zu testen.
Meister:"ja funktioniert nicht" schaut dabei auf den Km-Stand (27000) und läßt mich wissen
das Fahrzeug in einen gepflegten Zustand ist.
Ich: "tja und nun"
Meister:" nicht ganz billigt ca.200€"
Ich:"man gut das ich die junge Sterne Garantie habe"
Meister:"die löst das Problem leider nicht"
Ich:"aha wieso hab ich die den dann wenn's bei 200€ schon Probleme gibt?"
Meister:"für alles andere nur nicht für diesen Fall da der Schlüssel ja auch
runtergefallen sein könnte"
Ich:"aha also ich fahre jetzt 12Jahre Mercedes mit ähnlichen Schlüssel der auch sicher
Mal runtergefallen sein könnte aber nie Probleme gemacht hat, hinzu noch Audi und VW
nur der Schlüssel vom 171er darf also nicht mal runterfallen. Intressant, wobei
ich ihnen sagen kann das dieser nicht runtergefallen ist".
Meister:"Ich kann es leider nicht ändern"
Ich:"War mir klar, reicht auch wenn sie mir einen Schlüssel bestellen können"
3Tage später 201€ gezahlt und nen neuen Schlüssel bekommen
Also soviel zur jungen Sterne Garantie
Oder liegt es evt nur an der Niederlassung das denen der Aufwand ect zu groß ist?
MfG Stephan66
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User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 12.08.2011 um 13:44 Uhr  
| Hi!
Kenne die Bedingungen der Junge Sterne Garantie nun nicht im Detail, aber in dem Fall wäre ich erstmal mit dem Zweitschlüssel gefahren, hätte mir die Bedingungen zu Gemüte geführt und hätte vor allem mal beim Kundencenter in Maastricht angerufen und mich beschwert
--
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User seit 16.10.2010
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... ist OFFLINE
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| Geschrieben am 12.08.2011 um 14:17 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Icke04 am 12.08.2011 um 14:18 Uhr ]
Moin,
ja die junge Sterne Garantie schließt so einiges aus ...
Garantiebedingungen Mercedes-Benz Junge Sterne Garantie.
§ 2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie
…
2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:
…
j) Fahrzeugschlüssel, Funkfernbedienung/-sender und -empfänger,
Batterien der Fernbedienung, Glühlampen, Xenonbrenner, Tür
schlösser und mechanische Teile der Schließanlage, Beleuchtung
(auch in Form von Leuchtdioden), Hupe, Signalhorn, Fahrzeugverkabelung/
Lichtleitertechnik
Vielleicht lässt sich ja noch ein Kompromiss mit dem ursprünglichen Verkäufer/Verkaufshaus finden.
--
Gruß
Bernd
"Und die Hunde hast du alle im Haus??!! Riecht das nicht??!!
"Klar riecht das, aber daran müssen sich die Hunde gewöhnen."
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Schreiberlevel: Forenkönig
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| Geschrieben am 12.08.2011 um 15:08 Uhr  
|
Icke04 schrieb:
Garantiebedingungen Mercedes-Benz Junge Sterne Garantie.
§ 2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie
…
2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:
…
j) Fahrzeugschlüssel
Na, das ist ja wohl eindeutig und da gibts wohl nix zu beschweren oder bemängeln. Schluck die Kröte und gut oder versuch Dich mit dem ursprünglichen Verkäufer in Verbindung zu setzen. Wann hast Du denn den Wagen gekauft? Kürzlich oder schon länger her?
--
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| Geschrieben am 14.08.2011 um 18:41 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 14.08.2011 um 18:43 Uhr ]
Hal.lo Stephan,
blöd gelaufen!!!
Wenn es innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf geschehen wäre, hättest du, wenn du Privatperson bist (Verbraucher) - unabhängig von der Garantie (§§ 443 I, 477 I Nr. 1 BGB)! - auch noch uneingeschränkte gesetzliche Gewährleistungsanspüche gegen den (gewerblichen) Verkäufer gehabt; die bestehen bei gebraucht gekauften Sachen zwar unabdingbar (mindestens) 1 Jahr lang (§ 475 II BGB), aber nach 6 Monaten geht eben leider die Beweislast dafür, dass der Mangel schon beim Kauf implizit oder explizit vorhanden war auf dich als Käufer über (§ 476 BGB): schlechte Karten für den Käufer...
Wäre der Mangel hingegen innerhalb der 6 Monate aufgetreten, hätte MB dir beweisen müssen, dass der Schlüssel bei Übergabe mangelfrei war und du ihn kaputt gemacht hast: gute Karten für den Käufer...
Seltsam übrigens: das mit den von der Garantie völlig unabhängig weiterbestehenden gesezlichen Kaufgewährleistungsansprüchen wissen leider die wenigsten Käufer, obwohl es im Gesetz steht und in jeder Garantieerklärung ausdrücklich darauf hingewiesen werden muss.
Vielleicht holft die das ja ein andermal weiter...
--
Herzliche Grüße!
Hal
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| Geschrieben am 15.08.2011 um 15:10 Uhr  
| Hal.lo,
auch beim Kauf einer gebrauchten Sache stehen dir, sofern du Verbraucher bist und der Verkäufer ein (gewerblicher) Untenehmer ist - neben den vertraglich vereinbarten Garantieansprüchen - immer auch die gesetzlich verankerten Gewährleistungsansprüche zu.
Diese dürfen nicht abbedungen werden und wenn sie es werden ist dies ungültig und sie gelten dennoch (§ 475 I BGB).
Für die Garantieerklärung spielt es keine Rolle, ob dei Kaufsache neu oder gebraucht ist (§§ 477 I, 443 I BGB); nur für die Mindestdauer der gesetzlichen Kaufgewährleistung (min. 2 Jahre bei Neusachen; min. 1 Jahr bei Gebrauschtsachen) spielt dies eine Rolle (§ 475 II BGB).
--
Herzliche Grüße!
Hal
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