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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 172
User seit 23.04.2009
| Geschrieben am 05.10.2009 um 21:53 Uhr  
| Hi,
habe mir gerade mal die Angebote bzgl. Winterreifen durchgesehen und bin jetzt komplett verwirrt.
Laut Liste von MB sind da eine Menge drin, die eigentlich auf einem SLK nicht gefahren werden dürften.
Beispiel 1: 205/55R/16 auf 7,5x16. In der Liste für den R171 ist gar keine 7,5x16 Felge drin.
Beispiel 2: 7,5x17H2 ET32. ET32 ist in der Liste gar nicht drin.
Würde mich für meinen für 205/55/R16 auf 7x16H2 ET37 interessieren. Jetzt steht aber in der MB Liste, dass ET37 nur bis 01/08 auf der VA möglich ist.
Kann mir da vielleicht jemand, der sich da besser auskennt ein paar Hinweise geben?
Vielen Dank im Voraus. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
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User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 06.10.2009 um 09:22 Uhr  
| Moin!
Die Freigabeliste von MB gilt natürlich nur für Räder (sprich Felgen) von MB. Diese haben den Stern und die Teile- bzw. Zubehörnummer eingestanzt. Daher stehen in der Liste ja auch diese Nummern mit dabei.
Wenn Du andere Felgen kaufst, so kannst Du die MB Liste erstmal vergessen und bei diesen Felgen sollte ein Gutachten oder eine ABE dabei sein. Nach Montage solcher Räder nimmst Du das Gutachten und fährst zum TÜV (oder DEKRA etc) zur Abnahme und zum Eintragen dieser Kombination. Solche Felgen haben meist irgendwo eine KBA Nummer eingestanzt.
Wenn Du die Sache mit dem TÜV vermeiden willst, so kaufst Du am besten MB original Räder in einer passenden Grösse. Für SLKs empfiehlt sich hier zB ein Blick in die Kleinanzeigen von MBSLK.de oder natürlich Ebay.
Hoffe, das hilft Dir erstmal etwas weiter
Grüsse,
Achim
--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Tasten
Comand APS, MSpeed DSM, Bilstein B16 PSS9
///AMG Optik/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V & III | Antworten
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 172
User seit 23.04.2009
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit 13.07.2004
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 14.12.2009 um 00:02 Uhr  
| n`abend
Noch ein kurzer Nachtrag von mir.
Vor einiger Zeit waren Winterreifen (225/45R17 H U(max. 190km/h und neue Felgen (8 x 17) fällig. Wurden beim Discounter auch fertig gemacht und zu Hause schaute ich mir die dazugehörigen Unterlagen (Kraftfahrt- Bundesamt, RWTÜV) an. Da stand, dass die Felgen bis zu einer bestimmte Motorleistung (160kW)genehmigt waren. Für meinen 32er kamen sie nicht in Frage.
Ich fuhr wieder zum Verkäufer, er wußte mit meinem Thema nicht`s anzufangen.
Fazit war, dass die nunmehr gebrauchten Felgen zurückgenommen und mir passende Teile (260kW) angeboten wurden. Natürlich war das erneute Umrüsten kostenlos.
Ich wußte nicht, dass Felgen nur bis zu einer bestimmten Motorleistung zugelassen sind. Der Verkäufer, mit angeschlossener Werkstatt auch nicht.
Servus
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit 13.07.2004
| Geschrieben am 14.12.2009 um 18:59 Uhr  
| Nabenz !
Das die Felgen nur bis 160kw freigegeben waren kann 2 Gründe haben:
1. Geld: jede Freigabe lässt sich der TÜV bezahlen und wenn ein Felgenhersteller meint wegen der geringen Stückzahlen beim 32er lohnt das nicht, lässt er den eben weg...oder :
2. mangelnde Freigängigkeit zur Bremsanlage - die 32er-Bremse braucht nunmal mehr Platz in der Felge als die vom 320er, das wird bei einigen Felgen schon sehr eng oder geht garnicht... !
Gerd
--
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| Geschrieben am 15.12.2009 um 01:01 Uhr  
| morgen
Danke für die Antwort.
Das heißt, dass in dem Falle die Betriebserlaubnis erloschen wäre und ich fahre ohne Versicherungsschutz ohne es zu wissen.
Hat also nicht unbedingt was mit Festigkeit der Felge zu tun. Ok, wurde nicht geprüft, oder geht`s hier nur um eine Formalität und um die Kosten natürlich?
Zeigt mir schon, dass man sich um den Kram selber kümmern muss und letztendlich sonst der Blöde ist.
--
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser | Antworten
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