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| Geschrieben am 04.10.2009 um 16:58 Uhr  
| Heute hat mich mein Cousin, seines Zeichens KFZ- Meister bei Audi, darauf hingewiesen, dass ich beim nächsten Reifenwechsel unbedingt darauf achten soll, dass Metallventile eingebaut werden. Die momentan vorhandenen Gummiventile seien nur bis 210km/h zugelassen. Für höhere Geschwindigkeiten bräuchte man Metallventile.
Ich meinte, das könne so nicht stimmen, weil Mercedes ja Fahrzeuge mit 250km/h Höchstgeschwindigkeit ab Werk mit diesen Gummiventilen ausliefert. Wenn die wirklich nur bis 210km/h erlaubt wären, würde das ja schon an versuchten Totschlag grenzen und ein Konzern wie Daimler kann sich sowas wohl kaum leisten.
Mein Cousin zeigte mir dann aber diese Seite:
http://www.alligator-ventilfabrik.de/frontend/project/popup_variation.php?function=5923_popup&aid=5923&artnr=522014 und da steht tatsächlich wörtlich "Bis zu einer Geschwindigkeit von 210 km/h".
Nun frage ich mich ernsthaft, wie das sein kann. Gibt es vielleicht doch noch irgendwie verstärkte Gummiventile, die für höhere Geschwindigkeiten zugelassen sind? Aber falls ja, wie und woran könnte ich dann erkennen, ob diese tatsächlich verwendet wurden? Beim Reifenhändler um die Ecke wird eben das vorhandene Ventil abgeschnitten und ein neues eingezogen - fertig. Ich habe noch nie gesehen, dass der bei Geschwindigkeiten über 210km/h andere Ventile verwenden würde als bei langsameren Fahrzeugen.
Ich fühle mich jetzt ziemlich verwirrt.
Vielleicht kann einer unserer Reifenexperten hier im Forum etwas Licht ins Dunkel bringen...
Gruß
Günther | Antworten
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| Geschrieben am 04.10.2009 um 17:42 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von convertible am 04.10.2009 um 18:09 Uhr ]
Hallo Günther,
die Gummiventile legen sich bei hohen Geschwindigkeiten nach außen an die Felgen an. In wie weit es Vorschriften gibt weiß ich nicht, Metallventile gehen leider nicht bei allen Felgen, das Bett muß an der Stelle eine bestimmte Form haben.
Edit:
In meinem Felgengutachten steht unter Punkt A21, welcher für alle 171er gilt, folgendes: Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschw. über 210 Km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
Gruß
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Convertible
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| Geschrieben am 04.10.2009 um 18:53 Uhr  
| Die Auflage im Felgengutachten würde ja die Aussage meines Cousins und den Hinweis auf der Alligator- Seite bestätigen.
Nur, dann verstehe ich noch viel weniger, weshalb alle SLK's und selbst ein offener AMG mit 280km/h bedenkenlos mit Gummiventilen auf die Straße geschickt werden. Da müsste doch Daimler auch schon längst drauf gekommen sein, dass so eine Kombination nicht zulässig ist.
Gruß
Günther | Antworten
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| Geschrieben am 04.10.2009 um 20:51 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von gl171slk350 am 04.10.2009 um 20:51 Uhr ]
Hallo Peter,
ist das sicher der Originalzustand ab Werk oder könnte es sein, dass diese Ventile erst später durch irgend einen unwissenden Reifenmonteur eingebaut wurden?
Bei meinem 350er war mit Sicherheit nie etwas anderes als eben diese Gummiventile drin. So hab ich ihn in Bremen abgeholt.
Gruß
Günther
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| Geschrieben am 04.10.2009 um 21:43 Uhr  
| Hallo Günther,
im konkreten Fall geht es um die Ventile, welche länger als die an unseren Felgen montierten Ventile sind.
Es dürfen durchaus Gummiventile verwendet werden, wenn sie sich in ein quasi-"Bett" einlegen könen, wenn sich das Rad sehr schnell dreht.
Bei den sehr kurzen Ventile besteht nicht die Gefahr, dass eine Undichtigkeit oder gar eine Beschädigung / ein Verlust des Ventils entsteht.
Die Montage eines Metallventils erfordert eine entsprechende Aufnahme in der Felge.
In unseren Rial-Felgen hatten wir sogenannte "versteckte Ventile". Hier war statt einer Schraube im Felgenbett eine Öffnung für das Ventil.
Das Ventil selber war dann kaum von den Schrauben zu unterscheiden.
Es gab eine Ventilverlängerung mit einem Öffner (Inbusschlüssel) dazu, der immer mitgeführt werden musste.
Die Optik war genial, doch war die Bedienung etwas unpraktisch, da bei jeder Kontrolle der Deckel des entsprechenden Ventils entfernt werden musste und der Adapter / die Verlängerung aufgeschraubt werden musste.
Du brauchst dir also keine Gedanken darüber zu machen, dass du dich irgendeiner Gefahr aussetzt, wenn du mit deinem Wagen mit hoher Geschwindigkeit unterwegs bist.
(An unserem Cupido sind ebenfalls Gummiventile - bei 270 km/h V-Max)
In diesem Sinne...
--
Grüße aus Stade-Wiepenkathen
Bernd | Antworten
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| Geschrieben am 04.10.2009 um 22:18 Uhr  
| Hallo Bernd,
das hört sich ja schonmal beruhigend an. Das mit dem Bett könnte tatsächlich passen.
Inzwischen habe ich nämlich bei Alligator im Downloadbereich noch was gefunden, das ebenfalls in diese Richtung geht:
"- Maximal empfohlene Geschwindigkeit für Snap-In Ventile 210km/h. Bei schnelleren Fahrzeugen Metallventile verwenden wenn nicht möglich, dann Ventilhalterung bzw. Abstützung verwenden."
Da wird aus der Maximalgeschwindigkeit plötzlich eine Empfehlung und die Abstützung am Felgenrand scheint die Geschwindigkeitsbegrenzung völlig aufzuheben.
Na also! Ich hätte mir auch nicht vorstellen können, dass Daimler etwas illegales macht und dabei noch die Gesundheit der Kunden riskiert.
Gruß
Günther | Antworten
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