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| Geschrieben am 16.09.2009 um 13:50 Uhr  
| Guten Tag zusammen,
Im Fahrzeugschein stehen folgende zulässige Reifenkombinationen:
205/55R16 91V in Verb. m. 225/50R16 92V oder
225/45R17 93W in Verb. m. 245/45R17 93W
nun habe ich von einem Freund einen Satz Winterreifen geschenkt bekommen,
auf 17 Zoll Alufelgen (ja sowas gibt`s wirklich).
es sind 4x 225/45 R17 91H mit anderen Worten vorn und hinten die gleiche Größe.
ist dies erlaubt?
vielen Dank im Voraus
Dieter | Antworten
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| Geschrieben am 16.09.2009 um 16:35 Uhr  
|
ist dies erlaubt?
Moin Dieter!
Normal gilt ja..., erlaubt ist, was gefällt...
Wenn die Räder mit einer ABE für Deinen SLK mit der Reifengröße daherkommen - ja, erlaubt.
Hast Du nur ein Gutachten, musst Du zum TÜV zum Erlauben.
Wenn die Felgen von DB für Deinen SLK freigegeben sind UND Du ein Gutachten für die Reifen auf den Felgen von DB hast, ja - erlaubt. Wirst Du aber nicht haben... also wirst Du damit ebenfalls bei TÜV 'rumfahren müssen zur Abnahme.
Ciao Uwe
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User seit 22.04.2003
| Geschrieben am 16.09.2009 um 20:33 Uhr  
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Rottlando schrieb:
Guten Tag zusammen,
Im Fahrzeugschein stehen folgende zulässige Reifenkombinationen:
205/55R16 91V in Verb. m. 225/50R16 92V oder
225/45R17 93W in Verb. m. 245/ 45 R17 93W
nun habe ich von einem Freund einen Satz Winterreifen geschenkt bekommen,
auf 17 Zoll Alufelgen (ja sowas gibt`s wirklich).
es sind 4x 225/45 R17 91H mit anderen Worten vorn und hinten die gleiche Größe.
ist dies erlaubt?
vielen Dank im Voraus
Dieter
Hallo Dieter,
ja diese Kombinationn wird sehr häufig für die Winterräder genutzt (gibt's auch von Mercedes direkt ab Werk für die C-Klasse.
Allerdings hoffe ich daß Dir da ein Tippfehler unterlaufen ist, denn die Hinterräder die im Schein drin stehen sollten 245/40 sein, nicht 245/45. Da würde sonst das ABS/ESP meckern...
Viele Grüße,
Thomas.
--
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| Geschrieben am 17.09.2009 um 19:34 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von jw61 am 17.09.2009 um 19:35 Uhr ]
Hallo zusammen,
häng mich mal hier ran mit einer weiteren Frage zur Sommerbereifung:
In meinem alten entwerteten Fahrzeugschein ist für die Reifengröße
vorne 205/55R16 91V
hinten 225/50R16 92V
NUR Continental, Dunlop, Michelin oder Pirelli zugelassen.
In der oben verlinkten MB-Liste ist keine derartige Reifenherstellerbindung ersichtlich und im Fahrzeugschein ist ja lediglich die Standardgröße 205/60R15 91V (ohne Markenbindung) eingetragen.
Wat denn nu, Markenbindung ja oder nein???
Hätte mir für das nächste Frühjahr zu den von mir favorisierten Michelin gerne ein Alternativangebot (Hankook???) eingeholt.
--
Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
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| Geschrieben am 17.09.2009 um 20:01 Uhr  
| Richtig !.... ...genauer gesagt:
Aufhebung der Reifen-Fabrikatsbindung:
Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommisson gegen die BRD hat das BMVBW das KBA angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf Eintragungen von Reifen-Fabrikatsbindungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen bezüglich Fabrikatsbindung verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten.
Begründung der Europäischen Kommission:
Konsequente Anwendung der Reifenrichtlinie 92/23 EEC und damit u.a. Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse im Markt.
Geltungsbereich:
alle PKW-Reifen, Transporter- und NFZ-Reifen alle Geschwindigkeitsbereiche einschließlich ZR
Gerd
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