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Tipps und Technik R170 » » Thema: Kompressor Kit SLK R170 Probleme??
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   Blade

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 Geschrieben am 19.12.2008 um 11:33 Uhr   
Hi zusammen!!!

Ich wollte mal eure Erfahrungen zu dem Kompressor Kit über das Riemenscheiben Tuning lesen

und zwar ???

Wie ist es beim TÜV bei der HU Merken die das?

Habt ihr schon mal Probleme gehabt mit der Grünen Fraktion (jetzt Blau)? Bezügl. ABE

Was ist wenn man einen Unfall hatte und das Kompressor Kit ist eingebaut hat da schon mal jemand Probleme mit der Versicherung bekommen?


würde mich schon mal interressieren


Grüße

Waldemar

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 Geschrieben am 19.12.2008 um 13:20 Uhr   
Moin Blade

Hmm, mal wieder ein Thema mit bitterem Beigeschmack

Ob der TÜV das merkt ? Denke mal nicht, es sei denn du hast einen jungen, dynamischen Sachverständigen der nicht nur im Rahmen von "Durchsatz" für das Unternehmen arbeitet.

Ob die Rennleitung das merkt ? Fraglich..ähnlich wie bei den Herren in Blau...wenn die Kommunikation etwas, sagen wir mal nicht gerade freundlich, verläuft ist das schon möglich. Folge: fahren ohne Versicherungsschutz, sollte 3 Pünktchen bringen plus harte Euros.

Last but not least....beim Unfall mit Personenschaden hast du die Pappnase auf wenn jemand das Fahrzeug untersucht und auf das Tuning kommt . Folgen könnten und werden wohlmöglich sein das die Versicherung sich die Auslagen von dir wiederholt. Was das bedeutet brauche ich wohl nicht näher erläutern




--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------

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 Geschrieben am 19.12.2008 um 14:35 Uhr   
Hi
Die Grünen oder blauen merken das gar nicht es denn die wissen genau nach was zu schauen ist aber selbst dann ist er schwer zu erkennen. Die Werkstatt merkt wenn Sie den Riemen mal wechseln sollen, der nun mal nen bisschen länger ist.
Der Tüv merkt es ebenso wenig.
Die Versicherung ist immer so ein leidiges Rechts Thema welches glaube ich nur vom Richter selbst geklärt werden kann. Denn der Unfall muss nachweislich wegen dem Tuning mit verantwortlich sein und es muss bestätigt werden das dieses Tuning nicht Eintragungsfähig wäre/war bzw. ist sonst ist es egal.
selbst ein eingetragenes Tuning ist nur so gut wie die Sachverständigen vor Gericht es sagen.

Gruß fundriver

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   Blade

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 Geschrieben am 19.12.2008 um 14:51 Uhr   
sorry das ich so einen unangenehmen thread geschrieben hab.

aber ganz ehrlich wenn man die schuld bekommt das man jemanden versehentlich über den haufen gefahren hat und er ist danach querschittsgelähmt im schlimmsten falle... dann ist doch das leben ruhiniert

oder wird da die privat haftpflich einspringen?

hmm.. also ist es irgend wo doch bedeglich aber reitzen tuts mich schon...
und kann man das kompressor kit irgendwie eintragen lassen z.b Fasttuning oder andere muss das das chip tuning dabei sein?
wenn ja was kostet der spaß einzel Abnahme währe dann angesagt oder??

grüße

--
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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 19.12.2008 um 15:30 Uhr   
Wenn du bedenken hast, gibts doch ne ganz einfache Abhilfe: Kauf das Tuning von einem seriösen Anbieter mit TÜV. Kostet mehr, man schläft dafür aber auch besser .


Gude, Olli.

--
V8 - Jage nie was Du nicht töten kannst.

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 Geschrieben am 19.12.2008 um 16:01 Uhr   
Gericht: OLG-NUERNBERG
Entscheidung, AZ: Urteil, 8 U 1092/04
Verkündungsdatum: 11.10.2004
Rechtsgebiete: VVG, AHB
Leitsatz: 1. Eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn die Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, und den Versicherungsnehmer der Vorwurf groben Verschuldens trifft. Die Leistungsfreiheit setzt zudem eine Belehrung des Versicherungsnehmers über die Rechtsfolge einer vorsätzlichen folgenlosen Obliegenheitsverletzung voraus.

2. Unrichtige Angaben zu einem die Haftpflicht auslösenden Verhalten des Versicherungsnehmers - sei es unrichtiges Leugnen eines die Haftung möglicherweise begründenden Verhaltens, sei es Vortäuschen solcher Umstände - sind generell geeignet, die Interessen des Versicherers zu gefährden.

3. Ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers liegt vor, wenn vorsätzlich unrichtige Angaben zu einem für die Eintrittspflicht der Versicherung schon dem Grunde nach offensichtlich wesentlichen Punkt gemacht werden.

--
Viele Grüße.
Andreas

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   Tomm

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User seit 28.11.2001
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 Geschrieben am 19.12.2008 um 16:12 Uhr   
Hallo,

zum Thema Auffallen bei der HU bzw. bei Kontollen durch die Rennleitung ist bereits korekt gesagt worden, dass das Tuning-Kit zu 99,9% nicht bemerkt wird.

Die Themen "Auspuff ohne ABE" bzw. "Riemenscheibetuning ohne TÜV-Eintragung" tauchen öfters hier im Forum auf. Oft werden die harrstäubensten Worst-Case-Szenarien dargestellt, wie z.B. unverschuldeter Unfall, mehrere Tote und Verletzte, Fahrzeug wird untersucht und aufgrund des illegalen Tunings muss der Betroffene für sämtliche Folgen aufkommen und wird auf millionenschweren Schadensersatz verklagt.

Dies alles ist zwar grundsätzlich nicht auszuschliessen, allerdings wird vor Gericht immer die Unfallursache im Vordergrund stehen. Um in Regress genommen werden zu können, muss ein kausaler Zusamenhang des Tunings mit der eigentlichen Unfallursache herzustellt werden. Dies dürfte z.B. bei einem Auspuff kaum möglich sein, bei einem Kompressor-kit ist die Wahrscheinlichkeit sicherlich nur geringfügig höher.

Desweiteren wird auch bei schweren Unfällen mit Personenschäden nicht automatisch jedes am Unfall beteilgte Fahrzeug beschlagnahmt und von einem Sachverständigen auseinandergenommen, es sei denn es besteht der Verdacht auf einen techn. Mangel. Also auch hier ist sehr unwahrscheinlich, dass dies auffällt.

Wie bereits gesagt, ein gewisses Restrisiko fährt natürlich immer mit. Wer nicht bereit ist dieses "Risiko" zu tragen, der muss zu einem der bekannten Tuner gehen und dort für den x-fachen Preis sein Fahrzeug inkl. TÜV-Eintragung tunen lassen.

Gruss

Thomas

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   Olaf M

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 Geschrieben am 19.12.2008 um 19:41 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 19.12.2008 um 19:46 Uhr ]

Moin!

Eine interessante Frage zum Thema Grauzone!

Ich habe erst vor wenigen Tagen meinen Versicherungsonkel zu diesem Thema befragt.

• Muss es der VS gemeldet werden: Ja!

• Womit (bei Selbsteinbau): Mit der Angabe der Leistung nach dem Tuning.

• Will die VS ein Gutachten etc. sehen? Nein! Wir reden hier von einer Steigerung von etwa 10% bzw. geringfügig mehr. Dieses Level übersteigt mittlerweile jeder gechipte Furz-TDI!

• Wie? Darf geschätzt werden, d.h. man richtet sich nach Werten der seriösen Tuner bezügl. der Mehrleistung. Diese Angabe reicht der VS!

• Was kostet das mehr an VS? Im Normalfall kostet die VS nicht mehr als vorher, da eine Angleichung stattfindet an die nächsthöhere Klasse. Da es die aber beim SLK so nicht gibt (der 32er ist eine andere Liga bei der VS) bleibt es (...je nach VS) so wie es ist.

• Was sagt der TÜV? Wichtig ist, dass das Fahrzeug SO versichert ist! Wenn der TÜV mosert oder eine Abnahme fordert - Pech gehabt bzw. improvisieren!

• Was sagt die Rennleitung im Falle eines Unfalles? Keine Ahnung - Hauptsache der SLK ist mit der Leistungssteigerung korrekt versichert!

Bei grundsätzlichen Bedenken: Wie Olli schon geschrieben hat!



--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg: > O.L.A.F. ohne Punkte >> SLK 230K FL, INXX, SS-Ovalbrüller, Ein-Lameller-Grill als Einzelstück, GenI Black und anderer Tüdelütt und hassunichgesehn...

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   Blade

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 Geschrieben am 21.12.2008 um 16:45 Uhr   
aber wenn ich die Riemenscheibe draufmache und dazu eine anpsassung vom steuergerät vor nehmen lassen würde. Dann hätte ich doch einen wisch für die eintragung und dadurch könnte ich die Leistungs steigerung eingtragen bekommen oder einzelabnahme ist das möglich


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   Olaf M

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 Geschrieben am 21.12.2008 um 17:23 Uhr   


Blade schrieb:
aber wenn ich die Riemenscheibe draufmache und dazu eine anpsassung vom steuergerät vor nehmen lassen würde. Dann hätte ich doch einen wisch für die eintragung und dadurch könnte ich die Leistungs steigerung eingtragen bekommen oder einzelabnahme ist das möglich



Moin!

Was willst Du denn ohne ABE bzw. Gutachten eintragen lassen? "Der Wisch" bezüglich Anpassung ist beim TÜV nichts wert wenn es um die selbst verbaute RS geht.

Eine Einzelabnahme ist wohl möglich, aber erstens Schweineteuer und zweitens ohne Gutachten (z.B. Festigkeitsgutachten) mehr als schwierig. Wo soll das Gutachten denn ansetzen?

--
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