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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 08.03.2005 um 07:30 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Artur am 08.03.2005 um 07:32 Uhr ]
Hi,
vor 5 Jahren konnte ein WA, der ein Fahrzeug für 1 Jahr geleast hat, einen Käufer angeben, der ein Vorkaufsrecht erhielt. Das ging jedoch mit besonders nachgefragten Modellen (SLK, CLK Cabrio, hubraumstarke Diesel) nicht. Ob das heute immer noch so ist, kann ich Dir leider nicht sagen.
Bei Jahreswagen ist es aber sowieso egal. Da Kauft der WA das Fahrzeug und kann es nach einem Jahr (oder waren es 9 Monate?) nach belieben privat weiterverkaufen.
--
Viele Grüße,
Artur
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| Geschrieben am 08.03.2005 um 11:40 Uhr  
| Ich bin WA und habe den SLK gekauft. Diesen darf ich nach einer Mindesthaltedauer von 9 Monaten frei verkaufen. Ich werde also mit dem Kauf Eigentümer des Fahrzeugs wie jeder "normale" Kunde auch, verpflichte mich eben nur, das Fahrzeug mindestens 9 Monate zu halten. Danach ist es meine Entscheidung, ob ich das Fahrzeug veräußere oder weiterfahre. Auch hinsichtlich der Nachfragesituation gibt es keine Konstellation, in der ich das Fahrzeug an DC zurück verkaufen muss.
Die Möglichkeit, bei einem Leasingfahrzeug einen Interessenten bzw. Nachkäufer anzugeben gibt es meines Wissens auch immer noch.
Gruß
scooby | Antworten
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| Geschrieben am 08.03.2005 um 15:19 Uhr  
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Artur schrieb:
<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Artur am 08.03.2005 um 07:32 Uhr ]</font>
Hi,
vor 5 Jahren konnte ein WA, der ein Fahrzeug für 1 Jahr geleast hat, einen Käufer angeben, der ein Vorkaufsrecht erhielt. Das ging jedoch mit besonders nachgefragten Modellen (SLK, CLK Cabrio, hubraumstarke Diesel) nicht. Ob das heute immer noch so ist, kann ich Dir leider nicht sagen.
Bei Jahreswagen ist es aber sowieso egal. Da Kauft der WA das Fahrzeug und kann es nach einem Jahr (oder waren es 9 Monate?) nach belieben privat weiterverkaufen.
--
Viele Grüße,
Artur
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Hallo
stimmt nicht mehr,kann mich auch nicht erinnern das daß mal so war
Mit freundlichen Gruss Remo | Antworten
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| Geschrieben am 08.03.2005 um 15:20 Uhr  
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Blue Willi Power schrieb:
Könnte es nicht auch sein, daß WA bei Modellen die stark gefragt sind, so etwas nicht machen können/ dürfen.
Mit anderen Worten: Die bekommen solche Fahrzeuge nicht, da zuerst die Kunden bedient werden.
Meine hätte mal so etwas gehört.
--
et es noch emmer jood jejange
und et kütt wie et kütt
HALLO
ALS ERSTBESTELLER JA...da kann das mal passieren
als folgebesteller nicht
mit freundlichen Gruss Remo | Antworten
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