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Tipps und Technik R170 » » Thema: XENON - Klarglas-SW und LED Standleuchten - Zusammenfassung |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 335
User seit 07.01.2004
| Geschrieben am 10.06.2008 um 14:37 Uhr  
| Hi all,
habe jetzt über ne Stunde gesucht und gelesen und beim Thread Klarglas mit über 200 Seiten aufgegeben....
Bitte zusammengefaßt für alle User, die XENON im SLK haben und auf Klarglas mit XENON umrüsten wollen. LED für Standlicht oder Tagfahrlicht möglich?
Wer hat Klarglas bei bestehendem Xenonlicht im SLK verbaut?
Was muss man tun und was beachten? Und wo bekommt man die Scheinwerfer. Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht... wer kann beim Umbau helfen...
Bitte ... helft mir
DANKE
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4912
User seit 23.03.2004
| Geschrieben am 10.06.2008 um 14:47 Uhr  
| Hallo Namensvetter
die Kombi "Xenon + Klarglas" ist meines Wissens nur über den Einsatz von (illegalen) Nachrüst-Xenonbrennern für H1-Fassungen möglich. Zudem muß - wie für den Betrieb mit Halogenleuchtmitteln - die fehlende Scheinwerferverstellung nachgerüstet werden.
Zu bekommen sind die Scheinwerfer z.B. über Ebay.
Gruß,
Harald | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3635
User seit 20.08.2007
| Geschrieben am 10.06.2008 um 15:52 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Running-Man am 10.06.2008 um 15:59 Uhr ]
Moin Harry,
das sind die ganz normalen Gen2 Scheinis, nur wird anstelle des "normalen" Leuchtmittels ein Xenon Nachrüstsatz verbaut.
Keine Ahnung wie das rechtlich ausschaut, sprich ob bei einem Auto das Xenon Licht in Serie hat der umbau legal ist, ich vermute aber mal nicht, denn diese Xenon nachrüstbrenner haben soweit ich weiss keine Zulassung.
Die kann sich auch jeder einbauen der ab Werk kein Xenon hat, da ist es zu 100 % nicht legal.
Mich würde mal brennend ein direkter Vergleich interessieren von Gen2 mit normalem Leuchtmittel (z.B Osram Nightbreaker) zu einem Xenon Brenner Nachbau. Sprich ob man im dunkeln wirklich besser/mehr sieht, oder ob es nur um das Aussehen des weißen Lichts am SLK geht......
Das hier schreibt ein Anbieter bei Ebay im kleingedruckten dazuArtikelnummer: 260246525674)
Das sagt die Dekra:
Eine Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Diese sind im §50 Abs. 10 der StVZO wie folgt benannt: Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mitGasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
einer automatischen Leuchtweitenregulierung
einer Scheinwerferreinigungsanlage
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt
Die Scheinwerfer müssen
für Gasentladungslampen geeignet
in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.
In Zweifelsfällen sollten Sie Kontakt mit den Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen.
Ein anderer (Artikelnummer: 110260084131) schreibt : Im Bereich der StVO nicht zugelassen........was nun richtig ist........hmmmmm, keine Ahnung.....
Gruß
Thomas
--
Heute mal ohne Signatur............ | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 345
User seit 11.11.2005
| Geschrieben am 10.06.2008 um 16:55 Uhr  
|
Running-Man schrieb:
Mich würde mal brennend ein direkter Vergleich interessieren von Gen2 mit normalem Leuchtmittel (z.B Osram Nightbreaker) zu einem Xenon Brenner Nachbau. Sprich ob man im dunkeln wirklich besser/mehr sieht, oder ob es nur um das Aussehen des weißen Lichts am SLK geht......
Gruß
Thomas
Hallo Thomas,
hatte die Gen2 erst mit Philips H1 Nightguide und dann mit Xenon, wollte testen ob es wirklich ein Unterschied ist und die bessere Variante drin lassen... was soll ich sagen, ich habe immer noch die Xenons drin!
Ist einfach genial, das Licht ist viel heller mit besserer Ausleuchtung und Messerscharfer hell / dunkel Grenze, hatte vorher schon das Serienxenon aber das kommt bei weitem nicht an das Nachrüstxenon ran! Bei Nässe ist das Xenon Licht allerdings nicht so gut, da hat eine weichere Lichtfarbe Vorteile.
Irgendwo habe ich mal etwas gelesen, das es demnächst zugelassene Nachrüstbrenner geben soll, der Knackpunkt bleibt aber der nicht HID geprüfte Scheinwerfer, aber das ist dann wohl auch nur eine Frage der Zeit.
Alle anderen vorgeschriebenen Teile sind bei mir durch das Serienxenon eh schon verbaut.
Vielleicht kommt ja mal ein Klarglasscheinwerfer mit Xenon in einer guten Qualität für den SLK, da wäre ich auch bereit auch etwas mehr zu zahlen.
Gruss Robert
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User seit 07.01.2004
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| Geschrieben am 11.06.2008 um 15:43 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von HarryM am 12.06.2008 um 10:51 Uhr ]
Coolman schrieb:
Hallo HarryM
ja ich, siehe meinen obigen Beitrag und hier mit Bilder:
http://www.mbslk.de/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=38829&forum=5&start=1380&highlight=
Das einzige was du verwenden kannst sind die Stellmotoren der LWR, alles andere passt nicht.
Gruss Robert
Hallo Robert,
zusammengefasst bedeutet das also...
dass bei einem Umbau von serien Xenon-Lampen auf Klarglas mit Xenon die Voraussetzungen für eine Abnahme vom Tüv schon mal gut sind.
1. Licht-Reinigungsanlage vorhanden (muss bei XENON)
2. LWR vorhanden, die an den Klarglasscheinwerfer "gebastelt" werden muss (LWR ist ein muss bei XENON)
3. Abblendlicht leuchtet immer mit (muss bei XENON)
- die Klarglasscheinis gibt es mit Xenonbrenner und H1-Fassungen bei "i-Bäi"
- es können verschieden starke Leuchtmittel benutzt werden
- Ergänzung von Robert: Empfehlung Xenonbrennern nicht über 6000k
- so ein Umbau wurde schon beim TÜV abgenommen
- Ergänzung von Thomas: die Scheinwerfergehäuse sind trotzdem nicht für XENON zugelassen
Hab ich noch was wichtiges vergessen?
Zur Info: es geht hier um die Umrüstung Serien-Xenon auf Klarglas mit Xenon
Danke
--
Grüße
HarryM | Antworten
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Beiträge: 789
User seit 14.05.2007
| Geschrieben am 11.06.2008 um 18:28 Uhr  
| Hallo Harry,
das Einzige, was Du vergessen hast, sit die Tatsache, dass Du - selbst wenn Du TÜV bekommen solltest - mit illegalen Scheinwerfern durch die Gegend fährst. Bauartbedingt sind die Scheinwerfer nämlich nicht für Xenon geeignet, das steht vorne in Form der E-Zulassungs-Nummer auf dem Scheinwerfer. Und jeder Polizist oder Prüfer mit (sehr viel) Sachverstand hat Dich am Haken.
Aber was soll ich sagen, no risk, no fun. Ich habe auch von Xenon alt auf xenon 2. Gen. umgerüstet und das Ergebnis ist- illegal oder nicht- einfach umwerfend und die Wahrscheinlichkeit eines Problems sehr gering. Für den aktuellen TÜV habe ich allerdings vorher wieder auf Halogen umgerüstet, dauerte ca. 10 Minuten.
Gruß, Thomas
--
SLK 230 Kompressor Facelift, Bj. 2000
18 Zoll OZ Racing-Felgen, Sportfahrwerk,SS-Auspuff (Pre-FL), Recaro Style-Sportsitze, DSM-Dachsteuermodul, Fasttuning Kompressorscheibe, ACC-LLK, 2nd Gen. Klarglas-SW mit Xenon u. Standlicht-LED, Prins-LPG-Umbau, Dac | Antworten
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