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Tipps und Technik R170 » » Thema: Rechtslage HID Xenon im Fernlicht |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 94
User seit 03.12.2006
| Geschrieben am 02.06.2007 um 15:16 Uhr  
| Wie sieht es da eigentlich aus ? Soweit ich weiß gelten die Bestimmungen für den Einbau von Xenon (autom. LWR, SWRA ...) doch nur für das Abblendlicht oder ?
Habe selbiges verbaut und find´s nicht schlecht - wobei bei Nachtfahrt mit Fernlicht der Unterschied zum Abblendlicht dann doch deftig ist
P.S. das blitzelicht gab´s für lau - kaufen würde ich mir sowas nicht
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 345
User seit 11.11.2005
| Geschrieben am 02.06.2007 um 18:54 Uhr  
| Hallo,
scheitern wird dein Vorhaben an den passenden Scheinwerfern, die müssen nämlich für den Einsatz von HID Leuchtmitteln geprüft und zugelassen sein.
Zudem ist Xenon für eine Lichthupenfunktion nicht geeignet, da der Lichtbogen eine gewisse Zeit benötigt um seine vollständige Leuchtkraft zu entfalten, deshalb haben Fahrzeuge, die über Bi-Xenon Licht verfügen, zusätzlich noch einen integrierten Halogenscheinwerfer.
Gruss Robert | Antworten
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