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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
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User seit 22.08.2003
| Geschrieben am 01.06.2007 um 17:55 Uhr  
| Hallo SLK'ler,
mein zukünftiger Vermieter hat sich nun entschlossen, dass ich ihm die Kaution nicht in Bar zur Anlage übergebe, sondern selbsttätig ein Konto einrichten und ihm die Vollmacht darüber übergeben soll.
Habt ihr Erfahrungen bzw. ein paar Tipps, in welcher Form und bei welchem Kreditinstitut ich das am besten erledige. Bin für sämtliche Ratschläge was dieses Thema anbelangt dankbar. Ich weiß ja, auf euch ist verlass!
Viele Grüße
Alex
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 329
User seit 05.12.2006
| Geschrieben am 01.06.2007 um 18:38 Uhr  
| hallo.
ich kenne das nur so.
du richtest ein Mietkautionskonto auf deinen namen ein und zahlst die summe x ein.
das konto gehört dann dir - die zinsen auch ( ich weiß, ist nicht viel)
der vermieter kann an das geld nicht ran - du auch nicht.
über das geld nach beendigung des mietverhältnisses verfügen kannst du nur mit einverständnis des vermieters - umgekehrt ebenso.
vorteil: das geld ist immer sicher bei der bank.
meine ex hat das mal ohne mietkautionskonto gezahlt. das haus wurde irgendwann zwangsverwaltet und bei beendigung des mietverhältnisses war die kohle nicht mehr da. die kann man sich dann einklagen, und wenn man glück hat, dann bekommt man die kohle.
so ein mietkautionskonto ist echt ne gute sache, kann ich nur empfehlen.
--
Carsten aus Berlin Altglienicke
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 01.06.2007 um 18:41 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 01.06.2007 um 18:42 Uhr ]
Hallo Alex,
das Mietkautionskonto ist meist ein ganz normales Sparbuch oder Tagesgeldkonto mit dem Unterschied, dass es zusätzlich eine Vereinbarung zwischen Deinem Vermieter, Dir und der Bank gibt (Formular, alle drei müssen unterzeichnen), dass Du das Geld nur mit Zustimmung des Vermieters wieder abheben kannst.
Kostet oft nichts, wie z.B. bei der BW-Bank (falls Du in Baden-Württemberg wohnst).
--
Grüße
ABC
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Mein 6. SLK: R171 350 7G iridiumsilber (EZ 07/2004)
(seit '97 immer SLK, unterbrochen nur durch 1 Jahr Audi TT) | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7678
User seit 13.04.2003
| Geschrieben am 01.06.2007 um 18:52 Uhr  
| noch einmal als Klarstellung, der Mieter kommt nur mit meiner Unterschrift an die Kohle, ich als Vermieter komme nach Beeindigung des Mietverhälnisses auch ohne Einwilligung des Mieters dran, er müsste, falls das nicht Rechtens ist es bei mir einklagen
im Prinziep ist so ein Mietkationssparbuch schon die sauberste Lösung
--
Gruß
Thomas
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 01.06.2007 um 19:03 Uhr  
| Hallo Thomas,
das stimmt so nicht: BEIDE Parteien (Vermieter und Mieter) kommen nicht allein ans Geld, sondern nur mit Zustimmung der anderen Partei. Im Streitfall muss das vor Gericht geklärt werden.
--
Grüße
ABC
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 329
User seit 05.12.2006
| Geschrieben am 01.06.2007 um 19:06 Uhr  
|
ABC schrieb:
Hallo Thomas,
das stimmt so nicht: BEIDE Parteien (Vermieter und Mieter) kommen nicht allein ans Geld, sondern nur mit Zustimmung der anderen Partei. Im Streitfall muss das vor Gericht geklärt werden.
--
Grüße
ABC
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Mein 6. SLK: R171 350 7G iridiumsilber (EZ 07/2004)
(seit '97 immer SLK, unterbrochen nur durch 1 Jahr Audi TT)
ich meine auch, dass das so ist, dass nur in beiderseitigen einvernehmen jemand an das geld kommt
--
Carsten aus Berlin Altglienicke
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 01.06.2007 um 19:22 Uhr  
| Hallo zusammen,
es gibt auch eine weitere Variante.
Der Mieter legt das Geld auf einem, z.B. Sparbuch an, auf seinen Namen.
Er übergibt das Sparbuch dem Vermieter. Der Vermieter kommt nur mit Zustimmung des Mieters an das Geld. Übergibt der Vermieter irgendwann das, z.B. Sparbuch, zurück an den Mieter hat sich die Angelegenheit erledigt.
Ob sich der Vermieter auf diese Variante einlässt ist Verhandlungssache.
--
Gruß Stefan
...der aus Südhessen! | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 18
User seit 16.04.2006
| Geschrieben am 01.06.2007 um 19:39 Uhr  
| Hallo
Wir haben das früher mal mit einer Bankbürgschaft gemacht,d.h. die Bank bürgt für die Summe x, und man kann mit seinem Geld machen was man will.
Ich meine das kostete max 1% jährlich, das war aber noch zu guten alten DM Zeiten.
Kommt natürlich auf den Vermieter an, aber er hat dabei absolut kein Risiko.
Gruß Marcus
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7678
User seit 13.04.2003
| Geschrieben am 02.06.2007 um 01:55 Uhr  
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ABC schrieb:
Hallo Thomas,
das stimmt so nicht: BEIDE Parteien (Vermieter und Mieter) kommen nicht allein ans Geld, sondern nur mit Zustimmung der anderen Partei. Im Streitfall muss das vor Gericht geklärt werden.
da muss ich leider wiedersprechen, würde mir der Mieter die Kohle in Bar geben hätte ich sie ja wohl, da käm der Mieter nicht ran, klar soll ja auch eine Sicherheit sein.
Der Gesetzgeber sieht aber vor dass dieses Geld auch verzinzt werden soll, also trage ich es brav zur Bank und wenn alles ordnungsgemäss verläuft bekommt er es samt Zinsen zurück.
Wenn ich als Vermieter aber darauf angwiesen wäre dass der Mieter mir seine Zustimmung gibt wäre ich doch wohl doof ein Konto zu eröffnen welches seiner Zustimmung bedarf?
logisch?
--
Gruß
Thomas
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