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Klatsch und Tratsch » » Thema: Feuerstättenverordnung - Dunstabzugshaube - Ärger mit Kaminkehrer |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 13.03.2007 um 12:10 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 13.03.2007 um 12:10 Uhr ]
Hallo,
nachdem es ja vor einigen Jahren zu einem Todesfall durch Kohlenmonoxidvergiftung kam (Dunstabzugshaube hatte Heizungsabluft angesaugt), ist unser Kaminkehrer hinter uns her und verlangt den Einbau eines Kontaktschalters, welcher den Betrieb der Dunstabzugshaube (Abluft) nur zuläßt, sofern das Küchenfenster gekippt ist.
Hat da jemand von Euch Erfahrung oder kennt die Rechtgrundlagen?
Ich wehre mich gegen diesen nicht ganz billigen Umbau, da nicht ganz einfach und billig bei uns zu lösen, wir nur am Wochenende kochen und die Wohnung ca. 120 m2 groß und nahezu völlig offen ist. Ferner ist ca. 1/3 der Gesamtfläche bis ca. 5 Meter hoch in den Spitzgibel offen, so dass man mehr als genug "Luft" in der wohnung hat, Ferner steht man ja nicht stundenlang in der Küche!
Jetzt hatten wir eine Wartung der Gastherme und der Installateuer erzählt auch so eine Schauergeschichte, in welcher der Kaminkehrer nach erfolgloser dritter Reklamation beim Kundne einfach die Gaszufuhr abgestellt und verplömt hat und diese erst nach Nachrüstung mit dem Schalter wieder frei gibt.
Kann ich mir nicht vorstellen, dass das so einfach möglich ist, schon garnicht in der Heizperiode.
Habe mal entsprechende Verordnung in Kopie gehabt und da war auch von Bestnadsschutz die Rede bzw. Anlagen ab Baujahr soundso sind entsprechend auszurüsten, aber unsere Anlage ist seit 30 Jahren genauso in Betrieb. Wir leben da schon seit 14 Jahren und leben noch immer.
Wäre über etwas Input und ggf. Links zu entsprechenden Gesetzestexten dankbar.
Gruß
Frank Peter
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User seit 28.06.2004
| Geschrieben am 13.03.2007 um 12:24 Uhr  
| Hi Frank Peter,
wir hatten zwar nicht dieses Problem da wir eine raumluftunabhängige Brennwertanlage eingebaut haben aber diese Vorschrift wurde uns damals während der Heizungswahl auch genannt.
Da wir eine sehr leistungsstarke Haube von der Fa. Gutmann verbaut haben wurde hierfür eine zweite Kernbohrung mit einem Zuluftrohr eingebaut. In dem Zuluftrohr ist aussen eine elektr. Klappe die über die Hube mit gesteuert wird und die beim einschalten der Haube öffnet.
Die Zuluftöffnung hat Küchenplaner mit einem Gitterost in die (Fuß) Sockelleiste des Küchentresens gebaut.
Roadstergruss aus HH
-GONZO-
--
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Beiträge: 1239
User seit 19.09.2006
| Geschrieben am 13.03.2007 um 17:27 Uhr  
| Hi, ein Schornsteinfeger darf ne Menge. Er muß auch ne Menge dürfen , den es geht ja um Leben und Tod der Hausbewohner
Da die heutigen Häuser so gut isoliert und luftdicht sind , gibt es da halt Probleme.
Das mit der Kohlenmonoxidvergiftung stimmt schon und ist ne ganz gefährliche Sache , die man auf keinen Fall unterschätzen sollte.
Um eine Katastrophe zu verhindern muß man halt eine Zwangsbelüftung schaffen .
Das kann ein Fensterkontakt sein , muß aber nicht.
Man kann zB. auch eine spezielle Ofentür nachrüsten , oder eine unabhänige Frichluftzufuhr für den Ofen sorgen , dann müsste der Schwarze Mann eigendlich zufrieden sein !
--
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| Geschrieben am 13.03.2007 um 17:30 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Joschi am 13.03.2007 um 17:32 Uhr ]
Hallo Frank Peter
Wir hatten das selbe Problem und bekamen die selbe Auflage. Viel hin und her, aber unser Schornsteinfeger lies nicht locker.
Lösung: Kontaktschalter am Fenster angebracht, Verbindung zur Dunstabzughaube. Diese funktioniert nur bei geöffnetem Fenster......Zusätzlich einen versteckten Schalter eingebaut, an dem man den Scheiß wieder ausschalten kann.
Ich bekam die Abnahme, Schalter betätigt und Ruhe ist.
Ach ja Gesamtpreis: ca. 50 €
Nicht Fragen nur staunen.
Gruß
Jörg
--
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Beiträge: 286
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User seit 08.10.2002
| Geschrieben am 14.03.2007 um 08:57 Uhr  
| Hallo Frank Peter,
nur Eines vorweg, der Schorni ist die Macht, darf ne Menge...sei lieb zu ihm, der macht Dir das Leben zur Hölle ggf.
Er darf und muss Dir unter Umständen die Anlage stillegen, da er in der Verantwortung steht, wenn etwas passiert.
Wir haben letztes Jahr umgebaut. Neue Fenster, neue Hezung (steht aber in der Garage) und einen Kaminofen. Er hat von uns auch einen solchen Schalter verlangt, da eine Dunstabzugshaube die mit Abluft arbeitet, eine Menge an m³ aus dem Raum zieht, da vertut man sich schnell
Da wir eh neue Fenster bekommen haben, zu Conrad Electronik gefahren, mir für 50 Euro einen solchen Schalter gekauft, der direkt in den Fensterrahmen verbaut wurde. Schorni hat sich alles angesehen, und wahr zufrieden.
Solltest Du den Schalter anschließend "manipulieren", obliegt es nicht mehr in der Macht des Schornis, und er ist aus der Verantwortung !!!
Ich habe ihn auch auf die mögliche Manipulation angesprochen, er nannte mir ein anderes Beispiel:
Heizung muss Fremdluft haben, also ein zweites Loch in die Wand, Schorni nimmt ab, ist aus der Tür und der Inhaber der Anlage stopft nen Lappen in das Loch...tja, s.o. Schorni ist aus der Verantwortung und Du hast Pech, was Dir im Schadenfalle ggf. egal ist, weil nicht mehr da
Mein Tip, fahr zu Conrad und bau Dir das Teil ein, sonst hast Du nen echtes Prob. Und...auch die Vorschriften der Schorni Gilde ändert sich von Zeit zu Zeit.
--
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 14.03.2007 um 10:13 Uhr  
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Frankman01 schrieb:
nur Eines vorweg, der Schorni ist die Macht, darf ne Menge...sei lieb zu ihm, der macht Dir das Leben zur Hölle ggf.
Er darf und muss Dir unter Umständen die Anlage stillegen, da er in der Verantwortung steht, wenn etwas passiert.
--
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Hallo Frankmann,
davon kann ich ein Lied singen!
Mit diesem Typ liege ich seit Jahren im Clinch. Da ich einen offenen Kamin habe - echter Sonderfall da mitten im Stadtzentrum Stuttgarts - macht er schon immer wieder Theater. Der Kamin müßte ausgebrannt werden um Ablagerungen zu beseitigen usw..
Dann ist unsere Gastherme 30 Jahre alt, aber bestens gepflegt und mehrfach überholt und mit neuen Ersatzteilen "getuned", z.B. neuer Brenner. Die 4 anderen Parteien im Haus haben alle, tlw. seit über 10 Jahr, neue Anlagen und immer wieder Ärger mit der Elektronik. Das hat mich dazu veranlaßt, unser Schätzen zu hegen und zu pflegen, was dem Herrn Kaminkehrer nicht paßt. "Der alte Scheiß gehört längstens auf den Müll". Leider haben wir in aller Regel kein Problem die Meßwerte einzuhalten oder nach einer Reinigung einzuhalten. Dafür brauchen wir etwas mehr Gas, aber um die Neuinvestition von ca. EUR 4.500 für eine neue Heizung zu amortisieren braucht es Jahrzehnte!
Sein Vorgänger war ein vernüftiger Typ, mit dem konnte man reden und der hat auch klar gesagt, das sollten sie aus diesen Gründen tun, gesetztlich gibt es dafür aber keine Umsetzungszwang. Da lies man sich überzeugen.
Der Neu führte sich gleich richtig ein. Hängte am Vortag seine Zettel rein, komme Morgen zwischen 7 und 16 Uhr. Zettel habe ich am Abend vorgefunden, ihn sofort angerufen, dass das so nicht geht. Etwas Vorlauf braucht man.
Gab riesiges Theater, er kam trotzdem und wollte doppelt Anfahrt kassieren. Gab richtig netten Ärger, bis ich ihn dann ausgebremst hatte und er den Schwanz einziehen mußte. Beim zweiten Termin hat er dann so eine Sauerrei hinterlassen, alles voller Ruß und Dreck, das es wieder tierischen Ärger gab. Seine Kamingebühr konnte er dann ausbuchen, denn die habe ich gegen Reinigungskosten verrechnet und ihm die Differenz geschenkt.
Der denkt er sei so gut, dass er aufgrund der Asche im Kamin feststellt haben wollte, ich hätte Abfallholz verbrannt und drohte sogar mit Anzeige. Das hat im mächtig Ärger eingebracht, meinem Brennstoffhändler sei Dank.
Das ist/war ein junger Dynamischer, welcher seinen ersten Bezirk "ererbt" hatte und sich austoben wollte, so mein Eindruck. Mittlerweile kennt er mich und hat noch jedes mal den Kürzeren gezogen, selbst die Innung hat ihn eingebremst, nachdem ich dort vorstellig wurde.
Insoweit traue ich diesem A.... alles mögliche zu.
Gruß
Frank Peter
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