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Klatsch und Tratsch » » Thema: Dach am Haus undicht |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 84
User seit 13.04.2005
| Geschrieben am 22.11.2006 um 08:40 Uhr  
| Hallo zusammen ,
dieses Thema hat mal nichts mit dem Auto zutun . Ich brauche bitte einmal euren Rat.
Wir wohnen in einem 6 Familienhaus (Eigentum Dachgeschoss). Dort war das Dach undicht ( wurde jetzt abgedichtet) . Bemerkt wurde es weil es bei uns in der Küche aus einer Lautsprecherbox tropfte. Nun das Problem. Laut Verwalter wird das Abdichten des Daches von der Gemeinschaft getragen. Das Dämmaterial (was richtig nass ist ) trocknet alleine und auf meinen nassen Rigipsdecken und Tapetten das wäre mein Pech . Auf dem Schaden bleibe ich sitzen .
Hat jemand eine Ahnung ob der Verwalter recht hat . Es ist doch ein Vollgeschaden weil das Dach undicht war . Das Dämmaterial fängt doch an zu Faulen ,oder ? Muß das nicht raus?
Kann mir da jemand einen Rat geben ?
Danke
Gruß
Thomas | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2666
User seit vor Apr. 03
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 6750
User seit 08.10.2002
| Geschrieben am 22.11.2006 um 08:55 Uhr  
| Moin,
zur Dämmung kann ich Timo nur zustimmen.
Zum Thema der Versicherung kann hier, wenn es zu Streitigkeiten kommt, nur eine Rechtschutzversicherung helfen, je nach Sachlage.
Wenn das Dach nicht durch einen Sturm undicht geworden ist, zahlt das weder dir Hausrat, noch die Gebäudeversicherung, da es sich nicht um einen Leitungswasserschaden handelt. Und Regenwasser bekommt man nicht versichert
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4467
User seit 28.06.2004
| Geschrieben am 22.11.2006 um 09:14 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von GONZO am 22.11.2006 um 09:14 Uhr ]
Hi Thomas,
schaue doch ganz einfach einmal in deine "Teilungserklärung". In dieser ist (sollte) genau beschrieben sein, was "Sondereigentum und was "Gemeinschaftseigentum" ist.
Alle Teile die Sondereigentum sind gehören dir und müssen auch von dir auf deine Kosten repariert - instandgesetzt werden.
In den meisten Teilungserklärungen ist der Wandputz und die Deckenverkleidung als Sondereigentum aufgeführt. Somit hätte der Verwalter Recht.
Wenn du allerdings nachweisen kannst, dass das Dach aufgrund von unterlassenen Wartungs - Pflegearbeiten undicht wurde, könntest du die Gemeinschaft für den dir entstandenen Schaden haftbar machen.
Roadstergruss aus HH
-GONZO-
--
"Bei jeder Streitfrage gibt es zwei Standpunkte: den eigenen und den falschen" | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 84
User seit 13.04.2005
| Geschrieben am 22.11.2006 um 09:14 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Devil004 am 22.11.2006 um 09:17 Uhr ]
Aus diesem Grunde bitte ja auch um Tips und Hilfe .
Er behauptet die Dämmung trocknet schon . Er sagt auch um an die Dämmung ran zu kommen müßte man ja unsere Decke aufmachen.
Das schlimme ist es übernimmt keine meiner Versicherungen , weil es Regenwasser ist .
Nur ich sage immernoch es ist ein Vollgeschaden das meine Decke nass ist .
Das das Dach undicht wurde da kann ich ja nichts für .
@Gonzo ,
ja die Decke gehört mir . das Dämmaterial und Dach der Allgemeinheit.
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