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Tipps und Technik R170 » » Thema: TÜV & AU & Felgeneintragung (fast) ohne Probleme! |
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User seit 17.07.2004
| Geschrieben am 04.09.2006 um 14:01 Uhr  
| Hallo alle zusammen,
so, heute war es endlich so weit: ich wollte meine neuen Felgen nach 2 Monaten endlich komplett legalisieren lassen und diese in den Brief übertragen lassen, da laut der Herren in Grau die Eintragung nach §19.2 definitiv in den Brief eingetragen werden muss.
Ich also zur Zulassung wo man die Felgen natürlich nicht eintragen wollte, zum einen sei dies nicht nötig zum anderen waren TÜV und AU letzten Donnerstag abgelaufen. Ich also zum TÜV nach Grünstadt gedüst und innerhalb von 15 Minuten hatte Diana die begehrte Plakette (ín blau passend zum Wagen ).
Die AU gestaltete sich etwas schwieriger, da der Wert der Lambdasonde partout nicht stimmen wollte. Durch Zustopfen des einen Rohres vom Supersprint klappte dann auch das.
Zu guter letzt dem netten Herren vom TÜV noch kurz die Briefeintragungsproblematik erklärt, worauf dieser bei meiner Zulassungsstelle anrief und die (unwissenden) Damen aufklärte, dass die Felgen, da nach §19.2 eingetragen (nach §19.3 sei eine Eintragung nicht erforderlich), unbedingt in den Brief eingetragen werden müssen.
Klasse Service in Grünstadt beim TÜV und eine Tasse Kaffee gab's auch noch!
Kann diesen TÜV nur wärmstens empfehlen, denn ich bin dort seit 1985 Kunde und es war immer einwandfrei. Dort arbeiten noch Menschen und keinen Paragraphenableser!
Ich also wieder zur Zulassung nach Ludwigshafen und musste dort feststellen, dass man nicht bis 13 Uhr (sagte mir Sachbearbeiterin 1)geöffnet hat, sondern nur bis 12:30 Uhr! Ein Blick auf die Uhr: 12:23! Uff, reicht noch!
Ich also gleich rein und plötzlich war die Eintragung kein Problem mehr! Hat alles in allem 20,50 EUR gekostet und 10 Minuten gedauert. Die Laune der Sachbearbeiterin war allerdings zum Davonlaufen, wahrscheinlich war der Feierabend schon so nah...
Egal, Diana ist wieder up-to-date und ich kann wieder ruhig schlafen!
--
Grüße aus Deutschlands Toskana
Tom
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| Geschrieben am 04.09.2006 um 16:30 Uhr  
| Hallo Hans,
der nette Herr vom TÜV sagte, es läge daran, dass die Felgen nach §19.2 abgenommen wurden und in Verbindung mit der Tieferlegung eine Wechselwirkung geprüft werden müsse, die dann mittels Berichtigung der Papiere quasi "amtlich" gemacht wird.
So ähnlich jedenfalls... Ich kapier's auch net...
--
Grüße aus Deutschlands Toskana
Tom
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| Geschrieben am 04.09.2006 um 22:40 Uhr  
| Hallo Tom,
da erinnerst Du mich an was .
Ich wollte mich schon längst mal in meine TÜV-Dokumente eingelesen haben. lt. Händler reicht das Mitführen des Kataloges. Den Reifen, Fahrwerk, Distanzscheiben und Auspuff haben hier deutlich ihre Spuren hinterlassen. Nur gut das es für's Dachmodul nicht auch noch Papierkram gibt
Bislang war mir der WEg zum Wägelchen dann doch zu weit. Aber morgen wird geschaut, versprochen! Sonst hätten wir ja zwei TüV-Lose bei der Ausfahrt gehabt
--
Gruß
Mario
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| Geschrieben am 05.09.2006 um 00:48 Uhr  
| @Mario
Na denn ma Prost! Hurtig nachschauen Herr von und zu. Und BTW der Arsch von Mutter Theresa ist echt knackig geworden. Schön anzusehen!
--
Grüße aus Deutschlands Toskana
Tom
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