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(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 20.08.2006 um 18:20 Uhr  
| Moin..
Habe heute mal wieder Ärger mit einem Mieter eines Mehrfamilienhauses gehabt, wo ich eine Garage angemietet habe.
Diese Person weiß davon und wurde heute schon zum zweiten Mal durch mich augefordert, den Zugang zu meiner Garage freizumachen.
Etwas nervig, wenn man Sonntag Nachmittag den halben Wohnblock durchklingelt um den Halter eines PKW oder Krad ausfindig machen zu können Natürlich sind diese Leute mal wieder sehr kooperativ, wenn man sie auf Ihre Fehler aufmerksam macht und eine Antwort erwartet. Antwort: Naja, sie haben mich ja gefunden !- Entschuldigung für wiederholtes Fehlverhalten ? Warum auch. Eher pampige Wortwahl inkl gedachten "Was will der A... von mir !"
Was kann ich also tun, sollte wieder jemand meinen sich vor meine Garage stellen zu müssen ? Werde mit dem Vermieter auf jeden Fall Rücksprache halten und ein gelbes Schild anbringen/lassen.
Sollte dennoch jemand davorstehen..was dann ? Fotos sind klar....Handy ist ja immer dabei
Bin echt genervt...am Größten ist der Äger über die Leute, die einfach gleichgültig reagieren und dann noch bei Konfrontation pampig werden
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
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Ick bün all hier - Grüße aus der Stadt mit Has' & Igel !
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2524
User seit 09.09.2004
| Geschrieben am 20.08.2006 um 18:49 Uhr  
| Moin,
Problem ist, das Du den Abschleppwagen bestellen und bezahlen mußt. Und erst dann kannst Du versuchen Dein Geld zurück zu bekommen. Und vor Gericht hast Du da erst Erfolg, wenn Du vorher Dein Möglichstes versucht hast. Ging Nachbarn von uns einmal so - sind auf den Kosten sitzen geblieben. Haben gleich den Abschleppwagen gerufen, ohne zu schauen, wo der Verursacher sein könnte.
Sönke
--
Zum offen fahren ist es nie zu kalt - nur zu nass. | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 20.08.2006 um 18:55 Uhr  
| Hi Graf,
grundsätzlich hast Du das Recht, den "Störenfried" abschleppen zu lassen (BGB).
Aber, wer die Musik bestellt, zahlt zunächst. Du kannst natürlich versuchen, Deine
Auslagen einzuklagen, was allerdings mühevoll ist.
Mein Tipp: Schilder aufstellen oder klapbare Pfosten montieren.
Man könnte auch die Polizei einschalten, die sich meistens zurück hält.
Gruß
--
_______________________
SLK 350 - schwarz - (040)
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
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| Geschrieben am 20.08.2006 um 19:12 Uhr  
| Hallo Andreas,
ist sicherlich nervig das ganze. Wie bereits geschrieben, kannst Du abschleppen lassen, wirst aber vermutlich auf den Kosten sitzen bleiben. Die Polizei kümmert sich i.d.R. auch nicht um solche Dinge. So wie ich dich verstehe scheint es ja immer der Gleiche zu sein, oder. Dann weisst Du ja wenigstens wo du klingeln musst.
Viel schlimmer sind die "Spezialisten" die einen in der Öffentlichkeit zuparken und man keinen Anhaltspunkte hat wo derjenige zu finden ist. Ist mir zuletzt passiert und an diesem Tag hatte ich es sehr eilig. Ich stand auf einem regulärem Parkplatz und wurde von einem Golf zugeparkt. Also, was machen? In den umliegenden Häusern geklingelt. Der Wagen gehörte aber niemanden der Anwohner und keiner kannte den Besitzer. Also hab ich gehupt. Nichts keine Reaktion. Nur die Nachbarn hingen mitlerweile am Fenster undregten sich mit mir zusammen über ein solch rücksichtsloses Verhalten auf. In Gedanken war ich dabei den Golf "tieferzulegen" .Nach knapp einer Viertelstunde kam dann die Besitzerin des Golfs und meinte auch noch total pampig ich soll mich nicht so aufregen . In so einem Moment muss man sich dann etwas zusammenreissen.
Achso, ca. 150 m weiter ist ein großer öffentlicher Parkplatz gewesen, der noch freie Plätze hatte.
Gruß
Thomas
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
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User seit 16.02.2001
| Geschrieben am 20.08.2006 um 19:40 Uhr  
| Hallo Andreas.
Schon beim der Bestellung des Abschleppers wirst Du Probleme bekommen.
Meistens wird Dein "privater" Auftrag garnicht angenommen. Und die Polizei kümmert sich nicht darum. Da hilft nur Deine Fahrt mit einem Taxi zu machen und nachher versuchen die Auslagen erstattet zu bekommen.
Das ist aber, auch mit guter Dokumentation, nicht einfach und auch nicht immer erfolgreich.
Es gibt da noch Massnahmen, aber Du willst Dich ja nicht ausserhalb der Legalität bewegen. Oder ???
Grüße von Jürgen aus dem Erftkreis
--
Was uns nicht umbringt macht uns nur härter. | Antworten
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User seit 13.08.2006
| Geschrieben am 20.08.2006 um 20:59 Uhr  
| Guten Abend,
als Leidensgenosse (Ausfahrt wird trotz Sperrfläche blockiert) folgende zulässige "Erziehungsmaßnahe":
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3. Bußgeldbescheid "Parken auf nicht gekennzeichneter Fläche mit Behinderung"
4. Im Bedarfsfall 1-3 wiederholen
5. freie Ausfahrt genießen
(6.) Immer schön in der Garage stehen.
(7.) von der Stadt zum freiberuflichen Knöllchenschreiber ernennen lassen, 40:60 Gewinnteilung.
Gruß Christian | Antworten
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