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Klatsch und Tratsch » » Thema: Garage blockiert- wann abschleppen lassen ?
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 Geschrieben am 20.08.2006 um 18:20 Uhr   
Moin..

Habe heute mal wieder Ärger mit einem Mieter eines Mehrfamilienhauses gehabt, wo ich eine Garage angemietet habe.
Diese Person weiß davon und wurde heute schon zum zweiten Mal durch mich augefordert, den Zugang zu meiner Garage freizumachen.

Etwas nervig, wenn man Sonntag Nachmittag den halben Wohnblock durchklingelt um den Halter eines PKW oder Krad ausfindig machen zu können Natürlich sind diese Leute mal wieder sehr kooperativ, wenn man sie auf Ihre Fehler aufmerksam macht und eine Antwort erwartet. Antwort: Naja, sie haben mich ja gefunden !- Entschuldigung für wiederholtes Fehlverhalten ? Warum auch. Eher pampige Wortwahl inkl gedachten "Was will der A... von mir !"



Was kann ich also tun, sollte wieder jemand meinen sich vor meine Garage stellen zu müssen ? Werde mit dem Vermieter auf jeden Fall Rücksprache halten und ein gelbes Schild anbringen/lassen.
Sollte dennoch jemand davorstehen..was dann ? Fotos sind klar....Handy ist ja immer dabei

Bin echt genervt...am Größten ist der Äger über die Leute, die einfach gleichgültig reagieren und dann noch bei Konfrontation pampig werden



--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------

Ick bün all hier - Grüße aus der Stadt mit Has' & Igel !



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   teamioli

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User seit 09.09.2004
 Geschrieben am 20.08.2006 um 18:49 Uhr   
Moin,

Problem ist, das Du den Abschleppwagen bestellen und bezahlen mußt. Und erst dann kannst Du versuchen Dein Geld zurück zu bekommen. Und vor Gericht hast Du da erst Erfolg, wenn Du vorher Dein Möglichstes versucht hast. Ging Nachbarn von uns einmal so - sind auf den Kosten sitzen geblieben. Haben gleich den Abschleppwagen gerufen, ohne zu schauen, wo der Verursacher sein könnte.
Sönke

--
Zum offen fahren ist es nie zu kalt - nur zu nass.

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 20.08.2006 um 18:55 Uhr   
Hi Graf,

grundsätzlich hast Du das Recht, den "Störenfried" abschleppen zu lassen (BGB).
Aber, wer die Musik bestellt, zahlt zunächst. Du kannst natürlich versuchen, Deine
Auslagen einzuklagen, was allerdings mühevoll ist.
Mein Tipp: Schilder aufstellen oder klapbare Pfosten montieren.
Man könnte auch die Polizei einschalten, die sich meistens zurück hält.


Gruß

--
_______________________
SLK 350 - schwarz - (040)
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   Tomm

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Beiträge: 1787
User seit 28.11.2001
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 20.08.2006 um 19:12 Uhr   
Hallo Andreas,

ist sicherlich nervig das ganze. Wie bereits geschrieben, kannst Du abschleppen lassen, wirst aber vermutlich auf den Kosten sitzen bleiben. Die Polizei kümmert sich i.d.R. auch nicht um solche Dinge. So wie ich dich verstehe scheint es ja immer der Gleiche zu sein, oder. Dann weisst Du ja wenigstens wo du klingeln musst.

Viel schlimmer sind die "Spezialisten" die einen in der Öffentlichkeit zuparken und man keinen Anhaltspunkte hat wo derjenige zu finden ist. Ist mir zuletzt passiert und an diesem Tag hatte ich es sehr eilig. Ich stand auf einem regulärem Parkplatz und wurde von einem Golf zugeparkt. Also, was machen? In den umliegenden Häusern geklingelt. Der Wagen gehörte aber niemanden der Anwohner und keiner kannte den Besitzer. Also hab ich gehupt. Nichts keine Reaktion. Nur die Nachbarn hingen mitlerweile am Fenster undregten sich mit mir zusammen über ein solch rücksichtsloses Verhalten auf. In Gedanken war ich dabei den Golf "tieferzulegen" .Nach knapp einer Viertelstunde kam dann die Besitzerin des Golfs und meinte auch noch total pampig ich soll mich nicht so aufregen . In so einem Moment muss man sich dann etwas zusammenreissen.

Achso, ca. 150 m weiter ist ein großer öffentlicher Parkplatz gewesen, der noch freie Plätze hatte.

Gruß

Thomas

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   Juergen S

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Beiträge: 1337
User seit 16.02.2001
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 Geschrieben am 20.08.2006 um 19:40 Uhr   
Hallo Andreas.

Schon beim der Bestellung des Abschleppers wirst Du Probleme bekommen.
Meistens wird Dein "privater" Auftrag garnicht angenommen. Und die Polizei kümmert sich nicht darum. Da hilft nur Deine Fahrt mit einem Taxi zu machen und nachher versuchen die Auslagen erstattet zu bekommen.
Das ist aber, auch mit guter Dokumentation, nicht einfach und auch nicht immer erfolgreich.
Es gibt da noch Massnahmen, aber Du willst Dich ja nicht ausserhalb der Legalität bewegen. Oder ???
Grüße von Jürgen aus dem Erftkreis

--
Was uns nicht umbringt macht uns nur härter.

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   Olli aus Mainhattan



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Beiträge: 19095
User seit 26.07.2000

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 Geschrieben am 20.08.2006 um 19:45 Uhr   
Hi Andreas,

sowas ist echt übel und man kann nur mit erheblichem Aufwand dagegen vorgehen. Kleiner inoffitieller Tipp: Ein Meinungsverstärker mitnehmen:

http://cgi.ebay.de/Alu-Baseballschlaeger-American-Baseball-26-66cm-NEU_W0QQitemZ170017507550QQihZ007QQcategoryZ81620QQrdZ1QQcmdZViewItem


Viel Erfolg, Olli.

--
V8 - Jage nie, was Du nicht töten kannst.
Hochhubraum- statt Hochdrehzahlkonzept.

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   MPMuench

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Diplomforenuser
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Beiträge: 1262
User seit 27.06.2005
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 20.08.2006 um 20:36 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von MPMuench am 20.08.2006 um 20:37 Uhr ]

Hallo Andreas,

wenn Du statt dem "Meinungsverstärker" eher eine "gewaltfreie" Lösung brauchst, dann habe ich hier den passenden Link für Dich:

http://www.fahrsperre.de/

Viele Grüße aus Königreich
Marc

--
"Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren." - Leonardo da Vinci (1452-1519)

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   Tepfi

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Forenprofessor
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Beiträge: 2999
User seit 07.03.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 20.08.2006 um 20:48 Uhr   
Hallo Andreas

Es ist ärgerlich, aber wie die anderen schon geschriebenhaben haben, schwer zu ändern.
Einen Hydrantenanschluß, Feuerwehrzufahrt oder Rettungsweg ist nicht zufällig vor der Garage, dann hättest du eine Chance.

--
MfG
André

R171 Fahrspass Verarbeitung zum

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Forenquartaner
Forenquartaner
Beiträge: 149
User seit 13.08.2006
 Geschrieben am 20.08.2006 um 20:59 Uhr   
Guten Abend,

als Leidensgenosse (Ausfahrt wird trotz Sperrfläche blockiert) folgende zulässige "Erziehungsmaßnahe":

1. Foto
2. Anzeige
3. Bußgeldbescheid "Parken auf nicht gekennzeichneter Fläche mit Behinderung"
4. Im Bedarfsfall 1-3 wiederholen
5. freie Ausfahrt genießen
(6.) Immer schön in der Garage stehen.
(7.) von der Stadt zum freiberuflichen Knöllchenschreiber ernennen lassen, 40:60 Gewinnteilung.

Gruß Christian

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 Geschrieben am 21.08.2006 um 00:31 Uhr   
Servus

Ich würde mir das Schild an die Garage Hängen

   

--
schöne grüße aus Neuburg / Donau

Micky

SLK Bilder
unter
http://www.mickys-homepage.de

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