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| Geschrieben am 21.07.2006 um 23:54 Uhr  
| Hallo Community
ich habe eine Frage in Bezug auf die Haftpflichtversicherung.
Fakt : Meine Freundin fuhr mit meinem Auto und beschädigte mir beim einparken die hintere rechte Felge. Kann man diesen Fall über Ihre Versicherung abwickeln?
Und wenn ja wie, vielleicht hat ja jemand die selbe oder ähnliche Erfahrung gemacht.
Mfg Matze | Antworten
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| Geschrieben am 22.07.2006 um 00:25 Uhr  
| Hallo Matze,
wie du schon richtig geschrieben hast, war es dein Fahrzeug. Und hierfür bzw. für derartige Schäden gibt es ja die Fahrzeugvollversicherung, was sich in deinem Fall aber wohl kaum rechnen dürfte.
Die Haftpflichtversicherung deiner Freundin ist hier nicht haftungspflichtig, da das Risiko bzw. Schadensereignis durch die eben genannte Vollkasko gesondert versicherbar ist.
Das wolltest du jetzt zwar weniger hören, ist aber leider so. Aber du wirst dir mit deiner Freundin wohl auch auf andere Weise einig. Muss sie den Schaden eben in Naturalien "abarbeiten"...
Viele Grüße
Alex
--
Wer bremst verliert - wer 's nicht tut auch... | Antworten
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| Geschrieben am 22.07.2006 um 10:14 Uhr  
| Hi Matze.
Wenn Deine Freundin Deinen SLK mit Deiner Genehmigung gefahren hat, dann springt ihre Haftpflicht nicht ein.
Hat sie aber einfach die Schlüssel vom Tisch genommen, hat eine Runde gedreht und dabei den Schaden angerichtet, dann zahlt die Haftpflicht, macht aber anschliessend Deine Freundin regresspflichtig.
Und eine Anzeige wegen Diebstahl gegen sie ist dann auch noch drin.
Ein Leben als Single ist doch auch ganz schön. Oder ??
Grüße von Jürgen aus dem Erftkreis
--
Was uns nicht umbringt macht uns nur härter. | Antworten
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