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User seit 27.03.2005
| Geschrieben am 02.06.2006 um 00:03 Uhr  
| Hallo Leute,
ich weiss, das Thema wurde schon Xmal hier im Forum diskutiert, aber ich bin echt total verwirrt:
Habe auf meinem 200er (170435) Bj.10/98 die folgende Rad-/Reifenkombination drauf:
AMG Aluräder Styling 1 mit Reifen Pirelli P Zero Rosso
VA: 7,5Jx17 H2 ET37, 225/45 R17 (Typ: H WA 170 401 01 02, Best.Nr. B6 603 1005)
HA: 8,5x17 H2 ET30, 245/40 R17 (Typ: H WA 170 401 02 02, Best.Nr. B6 603 1006)
In meinem Brief sind aber nur 205er eingetragen.
Jetzt gibt es ja von Mercedes zu dieser Rad- und Reifengrösse 3 verschiedene Dokumente in Tipps & Tricks R170, ABE&Co.
1. Generelle Unbedenklichkeitsbescheinigung für 17-Zoll-Felgen auf SLK 200 (mit Auflage Spockohren) ohne genaue Bezeichnung der Felgen
http://www.mbslk.de/modules.php?name=News&file=article&sid=190&mode=&order=0&thold=0
2. Teilegutachten zum Eintragen der AMG Felgen (ohne Auflage Spockohren)
http://www.mbslk.de/modules.php?name=News&file=article&sid=499&mode=&order=0&thold=0
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung über alle von DaimlerChrysler für unbedenklich eingestuften Rad-/Reifenkombinationen für den R170 (auf der Mercedes Webseite zum Download bereit gestellt und auch ohne Auflage Spockohren). Allerdings werden die AMG Felgen hier nicht aufgeführt...aber dafür viele andere MB Felgen (z.B. auch vom 203er)
http://www.mbslk.de/modules.php?name=News&file=article&sid=751&mode=&order=0&thold=0
Ich hoffe Ihr könnt jetzt nachvollziehen warum ich hier verwirrt bin? Was ist denn nun hier Sache? Bis jetzt war ich immer der Meinung:
Unbedenklichkeitsbescheinigung = Keine Eintragung erforderlich
Aber bei diesem Durcheinander blickt man ja nicht mehr durch, insbesondere verstehe ich nicht, warum die AMG Felgen nicht in der im Punkt 3. genennten Bescheinigung aufgeführt werden? Was mag das für einen Grund haben?
Ich hoffe, es kann mir jemand meine Fragen beantworten...
Grüsse
Roland | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 02.06.2006 um 13:46 Uhr  
| Hallo,
ich habe auch original 17 " MB-Felgen mit 225/245 Reifen vom CLK. Tauchen auch nicht im Teilegutachten für R 170 auf, aber beim R 171.
Habe Mercedes angeschrieben und bekam eine unbefriedigende Antwort (... können nicht weiterhelfen... ). Was soll's, zum TÜV muß man ja eh.
Mit ABE brauchst Du nicht zum TÜV, nicht mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung verwechseln.
Bis dahin
H.-P.
--
audaces fortuna iuvat - ICQ 325501529 | Antworten
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User seit 27.03.2005
| Geschrieben am 02.06.2006 um 22:27 Uhr  
| Hallo,
also nachvollzeihbar ist das ganze wirklich nicht mehr....hatte heute u.a. ein Telefongespräch mit dem Unterzeichner des unter 2. o.a. Teilegutachtens vom TÜV...armes Deutschland und seine Bürokratie. Mercedes bzw. AMG hätte sich schon längst eine Allgemeine Freigabe für diese Kombination erstellen lassen können....aber da besteht wohl seitens Mercedes kein grosses Interesse dran.
Habe die Rad-/Reifenkombination heute bei der Dekra abnehmen lassen. Wobei abnehmen kann man das nicht nennen Da gab es ja eigentlich nichts zum Abnehmen....und Auflagen waren da auch keine zu überrpüfen...ansonsten befindet sich das Fahrwerk ja im Originalzustand.
Grüsse
Roland | Antworten
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User seit 06.01.2006
| Geschrieben am 03.06.2006 um 10:15 Uhr  
| Guten Morgen Gerd,
nachdem ich nun endlich meine neue Rad/Reifen/Federnkombi habe
eintragen lassen, wurden wie jetzt üblich Fzg Schein + Brief gegen
Zulassungsbescheinigung I (Schein) und ZL-besch. II (Brief) ersetzt.
Im neuen Schein steht jetzt ausser den Alustar Grössen als Grund-
bereifung für VA+HA nur noch 205/55 R16, also eigentlich die Werksbestückung für den 200er drin, obwohl der 230er als Serie mit Mischbereifung (Va 205/HA 225) daher kommt, welche ich ja als
Winterbereifung habe.
Ich weiss ich hätte mir eine Kopie vom alten Schein machen lassen können, bevor er entsorgt wurde, habe ich aber nicht.
Hätte gedacht das zumindest die Werksbestückung im neuen Schein
verbleibt, was jetzt wenn ich mit Winterrädern in eine Polizeikontrolle
gerate, kann doch nicht sein das man für die Beräderung ab Werk eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt, oder ??
--
MFGHelmut | Antworten
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User seit 27.12.2004
| Geschrieben am 03.06.2006 um 11:59 Uhr  
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accpralle schrieb:
Moin Helmut !
Natürlich hast du Recht, aber bevor ich mich auf meist aussichtslose Diskussionen mit den Grünen einlassen würde, druck dir doch einfach die Freigabe aus "Tipps+Tricks" aus und leg sie ins Handschuhfach....
Gerd
--
...quarz - Gruss aus Celle...
Hallo Gerd,
ich fahre jetzt zwar den R171 200K, trotdem meine Frage dazu kurz hier im 170er-Forum: Habe die 205/55/16 in der Zulassungsbescheinigung eingetragen, jetzt aber die Serienmischbereifung vom 280er drauf (VA 205/55/16 und HA 225/50/16).
Reicht es da, wenn ich dann immer die rad_unbedenklich_r171.pdf dabei habe?
--
Grüße - Johannes
Allzeit gute Fahrt und immer das richtige Wetter über'm offenen Dach! | Antworten
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| Geschrieben am 03.06.2006 um 17:05 Uhr  
| Hallo Johannes !
Ja, für mich ist diese Freigabe ein ABE-Ersatz und erspart die TÜV-Vorführung, da diese Kombinationen alle schon durch den Fahrzeughersteller geprüft wurden, das sollte auch für die Herren in Grün (oder neu: Blau) ausreichen. Wenn du einen 170er-AMG-Styling fährst hast du ja auch 17" OHNE extra Gutachten dafür...
Frohe Pfingsten !
Gerd
Schweinewetter draussen...
--
...quarz - Gruss aus Celle...
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