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Klatsch und Tratsch » » Thema: (OT) Fernabsatzgesetz: Händler zahlt nicht |
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 24.04.2006 um 22:55 Uhr  
| Hallo zusammen,
ich brauch einmal einen Tipp von Euch, der mit dem SLK nichts zu tun hat.
Vor rund 2 Monaten habe ich als Privatperson bei einem Fujitsu-Siemens-Händler in Düsseldorf, der auch einen Shop in Essen hat, zwei Tastaturen bestellt. Dieser Händler ist mir auf den Internetseiten von Siemens im Raum D'dorf genannt worden. Nachdem ich die Tastatur ausprobiert hatte (ca. 10 Min.), habe ich sie wieder eingepackt und unter Berufung auf das Fernabsatzgesetz (Widerrufsrecht nach §312ff BGB) an den Händler zurückgeschickt. Da der Betrag der Rechnung über 40 Euro (74,24 um genau zu sein) war, habe ich die Tastaturen unfrei zurückgeschickt.
Drei Tage später bekam ich einen Brief, in dem sie mir mitteilten, dass Sie den Betrag von 74,24 abzgl. 24 Euro Rücksendungsporto gutschreiben würden. Daraufhin habe ich sie telefonisch darauf hin gewiesen, dass gemäß Fernabsatzgesetz der Händler bei einem solchen Rechnungsbetrag für die Rücksendekosten aufkommen muss. Seit dem werde ich bei jedem weiteren Anruf meinerseits immer wieder vertröstet. Das Geld habe ich bis heute noch nicht.
Vor 14 Tagen habe ich dann an die Geschäftsleitung geschrieben und denen eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Bis heute habe ich noch nichts gehört.
Was kann ich jetzt noch machen, um mein Geld wieder zu bekommen?
Vielen Dank vorab
Marcus | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 34
User seit 05.08.2005
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1348
User seit 22.08.2003
| Geschrieben am 25.04.2006 um 11:30 Uhr  
| Hallo Marcus,
aufgrund des vergangenen Zeitraums würde ich nicht länger abwarten und ihn einfach wegen Betrug anzeigen.
Halte den Hergang am Besten in Form einer detaillierten Sachverhaltsschilderung fest und begib dich damit zur Anzeigenerstattung zur Polizei. So muss dich die Polizei nicht erst lang als Zeuge vernehmen und du kannst sicher sein, dass alle erforderlichen Daten enthalten sind. Außerdem geht die Anzeigenerstattung dann recht fix von statten.
Die Gestaltung deiner Schilderung sollte sich optisch und inhaltlich wie folgt darstellen:
- deine kompletten Personalien
- Überschrift Sachverhaltsschilderung
- den Hergang von a-z mit genauen Datumsangaben anführen
- durch Zusatz Strafantrag stellen: (Wegen aller rechtlich in Frage kommender Delikte stelle ich hiermit Strafantrag gegen Herrn XXX.)
- evtl. noch: (Im Fall einer Erstattung des Geldbetrages entfällt mein Interesse an der Weiterverfolgung der Straftat.)
- Ort, Datum und Unterschrift
Der Vorgang wird dann seitens der Polizei der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt. Die ist zwar nicht für die Geldeintreibung zuständig, allerdings wird sich diese zur Festlegung der Verfahrensfortführung bzw. des Strafmaßes wohl dafür interessieren, ob der beschuldigte Händler den Betrag nun doch noch bezahlt hat.
Ist keine große Sache - also nicht lang bzw. länger überlegen. Handeln!
Viel Glück und Gruß,
Alex
--
Wer bremst verliert - wer 's nicht tut auch... | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 64
User seit 23.12.2004
| Geschrieben am 25.04.2006 um 12:23 Uhr  
|
mbreig schrieb:
Hallo zusammen,
ich brauch einmal einen Tipp von Euch, der mit dem SLK nichts zu tun hat.
Vor rund 2 Monaten habe ich als Privatperson bei einem Fujitsu-Siemens-Händler in Düsseldorf, der auch einen Shop in Essen hat, zwei Tastaturen bestellt. Dieser Händler ist mir auf den Internetseiten von Siemens im Raum D'dorf genannt worden. Nachdem ich die Tastatur ausprobiert hatte (ca. 10 Min.), habe ich sie wieder eingepackt und unter Berufung auf das Fernabsatzgesetz (Widerrufsrecht nach §312ff BGB) an den Händler zurückgeschickt. Da der Betrag der Rechnung über 40 Euro (74,24 um genau zu sein) war, habe ich die Tastaturen unfrei zurückgeschickt.
Drei Tage später bekam ich einen Brief, in dem sie mir mitteilten, dass Sie den Betrag von 74,24 abzgl. 24 Euro Rücksendungsporto gutschreiben würden. Daraufhin habe ich sie telefonisch darauf hin gewiesen, dass gemäß Fernabsatzgesetz der Händler bei einem solchen Rechnungsbetrag für die Rücksendekosten aufkommen muss. Seit dem werde ich bei jedem weiteren Anruf meinerseits immer wieder vertröstet. Das Geld habe ich bis heute noch nicht.
Vor 14 Tagen habe ich dann an die Geschäftsleitung geschrieben und denen eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Bis heute habe ich noch nichts gehört.
Was kann ich jetzt noch machen, um mein Geld wieder zu bekommen?
Vielen Dank vorab
Marcus
Hallo Marcus,
dann mußt wohl zum Anwalt, wenn freiwillig nichts passiert. Die Polizei ist nicht zuständig. Ein Betrugsdelikt scheidet u.a. wohl schon mangels Vorsatz aus (der Verkäufer hätte dieses Szenario sonst von Anfang an planen müssen...frecher Service und Rechtsirrtümer sind (leider nicht strafbar). Die Welt ist schlecht.....aber dafür scheint ja jetzt die Sonne (also vielleicht besser abhaken und Dach auf, den Ärger und die Zeit ist es nicht Wert ..).
Gruß
Torsten | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 90
User seit 11.07.2005
| Geschrieben am 25.04.2006 um 13:16 Uhr  
| Hallo Marcus,
wenn es dir das wirklich wert ist, dann könntest du dir mal eine kleine Eskalationskette zurechtlegen. Als erstes würde ich ein böses Einschreiben formulieren mit einer Fristsetzung und vielleicht auch schon ein Mahnverfahren in Aussicht stellen. Das sollte an sich schon genügen. Falls nicht, dann gibt es - wenn ich das richtig in Erinnerung habe - im gutsortierten Zeitschriftenhandel auch Vordrucke für Mahnbescheide. Sonst kannst du wohl auch zum Amtsgericht gehen und es da jemandem "in die Feder" diktieren.
Wenn du den Mahnbescheid eingereicht hast, dann darf sich der Schuldner zu dem Sachverhalt äußern, sonst kann es sehr unangenehm werden. Den Anwalt brauchst du bis hierher eigentlich noch gar nicht.
Wie gesagt, ich würd mir vorher gut überlegen, ob es mir das wert ist. Ich hab das auch noch nie gemacht, aber soweit habe ich es aus einer fernen Rechtvorlesung noch in Erinnerung.
Bitte um Korrektur, falls ich hier Blödsinn geschrieben habe Mehr zu dem Thema sagt dir dein Rechtsanwalt, denn nur der darf eine Rechtsberatung machen.
--
Viele Grüße von der Porta
Christian | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 249
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 25.04.2006 um 13:54 Uhr  
| Hallo Marcus,
bin selber Online-Händler und daher mit der ganzen Sache gut vertraut.
Nach Deinen Schilderungen stelle mich ganz klar auf die Seite des Händlers. Es ist zwar richtig, daß Du ab einem Warenwert von 40,- EUR die Rücksendekosten nicht tragen brauchst aber es ist auch nicht so gedacht, daß Du das ganze dann einfach unfrei zurückschickst! Du hättest dem Verkäufer den Rücktritt mitteilen sollen, dieser hätte dann bestimmt eine Abholung veranlasst oder eine Lösung angeboten. Nun soll dieser aber die von Dir verursachten zusätzlichen Kosten tragen.
Des Weiteren schreibst Du, daß es zwei Tastaturen waren. Die einzelnen Waren haben somit einen Warenwert UNTER 40,- EUR. Damit hättest sogar DU die kompletten Kosten tragen müssen. Es wäre ja auch zu einfach wenn ein Onlinekunde ein bestimmtes Produkt bestellen möchte (unter 40,-) und einfach noch etwas anderes dazubestellt um über die 40,- zu kommen und evtl. sogar eine frachtfreie Lieferung zu erhalten oder einen Mindestbestellwert zu erreichen. DAS sieht das Gesetzt so Gott sei Dank nicht vor!
Gruß
Marten
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 64
User seit 23.12.2004
| Geschrieben am 26.04.2006 um 14:07 Uhr  
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Marten schrieb:
Hallo Marcus,
bin selber Online-Händler und daher mit der ganzen Sache gut vertraut.
Nach Deinen Schilderungen stelle mich ganz klar auf die Seite des Händlers. Es ist zwar richtig, daß Du ab einem Warenwert von 40,- EUR die Rücksendekosten nicht tragen brauchst aber es ist auch nicht so gedacht, daß Du das ganze dann einfach unfrei zurückschickst! Du hättest dem Verkäufer den Rücktritt mitteilen sollen, dieser hätte dann bestimmt eine Abholung veranlasst oder eine Lösung angeboten. Nun soll dieser aber die von Dir verursachten zusätzlichen Kosten tragen.
Des Weiteren schreibst Du, daß es zwei Tastaturen waren. Die einzelnen Waren haben somit einen Warenwert UNTER 40,- EUR. Damit hättest sogar DU die kompletten Kosten tragen müssen. Es wäre ja auch zu einfach wenn ein Onlinekunde ein bestimmtes Produkt bestellen möchte (unter 40,-) und einfach noch etwas anderes dazubestellt um über die 40,- zu kommen und evtl. sogar eine frachtfreie Lieferung zu erhalten oder einen Mindestbestellwert zu erreichen. DAS sieht das Gesetzt so Gott sei Dank nicht vor!
Gruß
Marten
--
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Hallo Marten, hallo Marcus,
ich will nicht klugsch..., aber auf den Einzelwert der Tastatur kommt es nicht an. Es zählt allein der Bruttopreis der BESTELLUNG. Aufteilungen auf die Einzelkomponenten einer Bestellung geht nicht, nicht einmal durchs Kleingedruckte. Und natürlich ist es völlig richtig, die Ware nebst Widerruf einfach unfrei zurück zu schicken und nicht erst mit dem Händler ein Date auszumachen und ihn zu fragen, ob er die Ware nicht irgendwo abholen möchte. (steht sogar alles in § 357 BGB, wer mal nachlesen will)
Und richtig Marten, man kann sich durch "Mehrbestellungen" vor den Versandkosten drücken. Widerrufe ich dann aber alllerdings nur einen Teil der Bestellung (unter 40 €) bin ich wieder in den Versandkosten drin. Das ganze heißt ja auch Verbraucherschutz und nicht Händlerschutz....das Problem wurde auch im Gesetzgebungsverfahren gesehen und für Spezialfälle auch eingeschränkt. Aber hier greift das nicht.
anwaltlicher klugsch....modus wieder aus.
Grüße
Torsten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 27.04.2006 um 10:52 Uhr  
| Hallo zusammen,
vielen Dank erst einmal für die Antworten. Ich habe unterdessen noch ein wenig im Internet recherchiert und es ist wohl so, dass der Rat von Christian (Betrag einfordern, dabei Frist setzen und bei Nichterfüllung Mahnbescheid ankündigen).
Interessant wäre auch der Rat von Alex, aber dazu habe ich nichts weiter gefunden.
Es stellt sich grundsätzlich für mich die Frage, ob sich der Aufwand lohnt, da ich neben meinem Job kaum Zeit finde, tagsüber irgendwas in der Hinsicht zu regeln. Andererseits sind die rund 75 Euro auch nicht zu verachten.
@Marten
Es stimmt schon, dass es ein wenig "ungerecht" für den Händler ist, dass er die Rücksendung selbst tragen muss, und man könnte auch meinen, dass ich zwei Tastaturen bestellt hätte, um das Porto zu sparen. Außerdem bietet der Versandhandel ein beträchtliches Einsparungspotential: Ein Versandhändler kann theoretisch "am A.... der Welt" leben, muss also keine hohen Mieten für ein Ladengeschäft in guter Lage zahlen, muss kein teures Personal für Beratung und Bedienung der Kunden anstellen, kann überörtlich, theoretisch sogar weltweit Kunden generieren und beliefern. Gegenüber dem Ladengeschäft ein klarer Wettbewerbsvorteil.
Hätte ich zwei bestellt um Porto zu sparen, dann würde ich mir, wie ich finde, doch ins eigene Fleisch schneiden, da ich dann eine Tastatur rumfliegen hätte, die ich nicht nutzen könnte. Grundsätzlich sollte der Händler doch froh sein, dass ich zwei Stück bestellt habe. Da hat er doch mehr davon.
Nur um das ganze aufzulösen. Sowohl meine Frau als auch ich sind es leid, auf den Billigtastaturen von Dell rumzuklimpern, deshalb haben wir für unsere beiden Rechner neue Tastaturen gekauft. Und die Siemens-Tastaturen waren mal echt klasse; aber wie gesagt "waren". Leider sind die aktuell im Einzelhandel so schwer zu kriegen, dass ich auf den Versandhandel zurückgreifen musste.
Da ich ja nun ein wenig schlauer bin, muss ich Dir, Marten, sagen, dass Du unrecht hast. Die 40-Euro-Grenze beziehen sich nicht, wie Du sagst, auf die Einzelpreise innerhalb der Lieferung, sondern auf den Gesamtbetrag der Rücksendung. Somit müsste ich nur die Kosten der Rücksendung tragen, wenn ich lediglich eine der beiden Tastaturen zurückschicke. Strittig ist allerdings die Übernahme der Versand-Kosten für die Hinlieferung. Wobei das LG Karlsruhe entschieden hat, dass eine komplette Rücksendung vom Verkäufer zu tragen ist. Nicht klar ist, was mit den Versandkosten passiert, wenn man nur einen Teil der Sendung widerruft (wen es interessiert: http://www.informationspflichten.de/Hinsendekosten.htm).
Ansonsten an alle noch einmal vielen Dank. Ich melde mich, wenn es was neues gibt.
Grüße
Marcus | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 10.06.2006 um 12:33 Uhr  
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mbreig schrieb:
Ich melde mich, wenn es was neues gibt.
Hallo zusammen,
so, das Thema ist ausgestanden. Nachdem ich, wie Christian geschrieben hat, dem Händler eine Frist bis Ende Mai für die Rückerstattung gesetzt und ihm bei Nichterfüllung ein gerichtliches Mahnverfahren angedroht hatte, hat der Händler mir nun endlich am 6. Juni das Geld überwiesen.
Somit ist für mich alles gut verlaufen und ich werde wohl bei diesem Händler nichts mehr bestellen; allerdings hat er mir auch in einem Schreiben nahegelegt, dass ich auch nichts mehr bei ihm kaufen solle.
Also noch einmal vielen Dank für die zahl- und hilfreichen Tipps.
Sonnige Grüße
Marcus | Antworten
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 145
User seit 08.03.2006
| Geschrieben am 10.06.2006 um 18:52 Uhr  
| Ich kenne die AGBs des entsprechenden Onlinehaendlers nicht. Jedoch steht in fast allen AGBs geschrieben, dass Reklamationen oder anderweitige Ruecksendungen nicht unfrei zurueckgeschickt werden duerfen. Mitunter wird die Annahme sogar verweigert, was ich als Haendler ebenfalls tun wuerde, wenn diese Versandart nicht vorab vereinbart worden ist.
In der Regel ist es so, der Haendler laesst die Ware entweder abholen (durch Paketdienst - DHL/UPS oder wer auch immer) oder erstattet die entstandenen Versandkosten bei Rueckueberweisung des Rechnungsbetrags. Auch dieses ist eigentlich so gut wie immer bereits in den AGBs seitens des Haendlers geregelt worden.
Also einfach so unfrei zurueckschicken ist nicht, einen Prozess wird man aller Wahrscheinlichkeit verlieren. Die DHL - Nachgebuehren sind naemlich nicht unerheblich und anderweitig waere es billiger gewesen. Offensichtlich hat der Haendler das Geld nur aus dem Grund zurueckerstattet, da er seine Ruhe haben will und keine Lust hat fuer so einen Betrag vor Gericht zu ziehen. Kostet Zeit, Nerven und somit auch wiederum Geld. So denken uebrigens sehr viele Haendler, egal ob Online oder Verkaufslaeden.
Aehnlich wird auch bei Mahnverfahren der Haendler an ihre Kunden verfahren. Bei uns ist es so, bei Betraegen bis 60 Euro gibt es nur eine Zahlungserinnerung mit Fristsetzung. Zahlt der Kunde nicht, wird der Fall zu den Akten gelegt. Liegt der Betrag aber darueber, wird das "volle Programm" durchgezogen, notfalls auch vor Gericht. Das wird fuer den Schuldner dann richtig "schoen" teuer.
Wie "kooperativ" manche Kunden im Onlinegeschaeft sind, zeigt dieser Fall, den mir mein Muenzhaendler mal beschrieben hat:
Kunde ersteigert eine Muenze bei Ebay im Wert von ca. 11 Euro. Gleich nach Zahlungseingang verschickt der Haendler die Muenze, hat sich jedoch vertan und eine falsche Muenze verschickt (ich glaube falscher Jahrgang, wenn ich mich richtig erinnere). Kann ja alles passieren, wo Menschen arbeiten, koennen durchaus Fehler entstehen, kein Thema - so ist zumindest meine Meinung.
Der Kunde reklamiert per E-Mail die falsche Muenze. Der Haendler verhaelt sich mehr als kooperativ und bietet dem Kunden mehrere Optionen an:
- Er bietet ihm die Muenze guenstiger an (ist nur eine sogenannte Anlagemuenze, wo es den meisten Kaeufern eh nicht auf den Jahrgang ankommt, sondern auf das Edelmetallgewicht), erstattet im ein Teil zurueck und er behaelt die Ware.
- Er schickt ihm die Muenze zurueck, er erstattet das Rueckporto und er schickt ihm das richtige Exemplar zu.
Was macht der Kunde? Melde sich nicht weiter, schickt die Muenze als unfreie Paketsendung an den Haendler zurueck. Wohlgemerkt, bei einem Warenwert von rund 11,00 Euro! Einfacher Versand in einem Luftpolsterumschlag haette ausgereicht. Schliesslich hat der Kunde den Artikel auch als einfache Briefsendung erhalten. Denn wer zahlt schon sechs bis sieben Euro Versandkosten fuer einen 11,00 Euro Artikel?
Der Haendler war hocherfreut nun die hohen Versandkosten fuer die unfrei Paketsendung zu bezahlen. Dann noch die richtige Muenze einpacken und zusenden, wie ja auch vereinbar.
Fazit:
Dickes Minusgeschaeft, sicher war der Haendler schuld. Aber mal ganz ehrlich, muss man als Kunde so unkooperativ sein? Der Haendler ist ein ganz netter und ehrlicher Mensch und dann so etwas.
Ich persoenlich sehe Haendler und Kunde immer als gleichberechtigte Partner.
Ein etwas laengeres Posting, teilweise etwas vom Thema ab. Aber das musste mal gesagt werden
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