Hi,
habe 18er Felgen 225 40 17 drauf ,wenn ich auf 205 60 umsteige und mir eine Alufelgengröße nehme die im KFZ Schein benannt ist muss ich die trotzdem eintragen lassen anhand des Teilegutachtens. Die 18 habe ich an 2 Bordsteinen getestet sieht nicht mehr so gut aus.
Hast du nun schon den neuen Schein ?
M.W. darfst du alle von DC, für den SLk freigegebenen Rad/Reifenkombinationen fahren die auch im Schein(alten) eingetragen sind.
Vielleicht hilft die die Suche Funktion...hier gab es mal einen Beitrag wo es um die neuen Fahrzeugpapiere geht und dessen Eintrtagungen speziell bei Rad/Reifenkombinationen.
Gruß Andreas
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Die EG-Reifenminister empfehlen:
Überprüfen Sie nach jedem lokalen "Burnout" die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe an Ihrer Antriebseinheit !
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SilverCruiser am 23.04.2006 um 10:14 Uhr ]
Ben12 schrieb:
Hi,
habe 18er Felgen 225 40 17 drauf ,wenn ich auf 205 60 umsteige und mir...
Frage: Was für Felgengröße haste nun drauf und auf was willst du umsteigen ?
In der regel sind die 17 Zoll im Breif / Schein / COC-Bescheinigung eingetragen ... alles andere musst du mittels Teilegutachten beim TÜV eintragen lassen. Ganz einfach.
Schönen Dank für die schnelle hilfe, das mit den Reifen war mir klar nur muss ich die Felge eintragen lassen zb bei mir steht drin 7j*15 H2 ET 37MM
kann ich jetzt jede Felge kaufen die obenstehendes erfüllt und diese auch nicht eintragen lassen.
Die meisten Felgen mußt du eintragen lassen, da nicht jede Felge für das Fahrzeuggewicht zugelassen ist.
Freigegebene Felgen von DC und Felgen mit ABE brauchst du nicht eintragen.