ich mische noch mal´s das markante Thema "ÜBERROLLBÜGEL & TÜV" auf und versuche ein bißchen Aufklärung zu schaffen.
GRUNDSATZ: Alle ausgelieferten Neufahrzeuge und deren Anbauteile sind geprüft und durch das KBA (Kraftfahrtbundesamt) zugelassen.
Jegliche Abänderungen sind TÜV-Pflichtig und unterliegen der Eintragung oder einer Bestätigung des Tüv´s. Und das gilt für alle Teile am und im Fahrzeug! (auch wenn es abgeänderte OEM-Teile des selben Hersteller sind)
Bei den Überrollbügeln im SLK R170 war meiner Ansicht nach, eine gute und kompakte Lösung der Umsetzung gegeben. Hier wurden die Überrollbügel direkt an der Rückwand der Karosserie befestigt.
Bei dem neuen sind die Bügel lediglich an einem U-Träger verschraubt, der wiederum mit der B-Säule links und rechts verschraubt ist. Es ist allgemein zu beobachten, das recht viele Teile verschraubt sind, die beim Vorgänger noch massiv verschweißt wurden.
Wir fertigen unsere Überrollbügel für den SLK komplett verschweißt (siehe Bild) und richten uns somit nach dem Original. Das wir stärkere Rohre und diese aus Edelstahl verwenden, erhöht die Sicherheit. Eine TÜV-Bestätigung können wir für den R170 und R171 vorweisen.
Ich würde vor Bügeln ohne TÜV oder kopierten TÜV-Bescheinigungen wie in EBAY angeboten einen großen Bogen machen!
PS: Unsere TÜV-Bescheinigungen sind gestempelt und original unterschrieben!
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-32 am 01.11.2005 um 14:18 Uhr ]
hallo Daniel,
habe hier noch mal eine andere Frage !
warum bietet ihr über Ebay einen SLK- Grill für den Export ( Amerika) Markt an und verweigert eine Auslieferung innerhalb von Deutschland ??